Das Casablanca Altena
Casablanca in Altena. Gastronomischer Betrieb mit schillernder und wechselnder Vergangenheit. Das Haus ist als unbewohnbar erklärt und soll versteigert werden
Das unansehnliche Haus ist offensichtlich eine Gefahrenquelle ersten Ranges, denn der Gutachter, der den Wert des Hauses beziffert hat, wagte sich nicht ins Innere.
Der Grund: Der zuständige Schornsteinfeger hatte 2004 eine absolut unsichere Gas-Therme vorgefunden. Als nach Monaten die gefährliche Therme immer noch nicht repariert war, erklärte die Stadt das Haus am 5. April 2005 für unbewohnbar.
Bereits zum zweiten Mal stand gestern das Haus „Casablanca”, einst eine Gaststätte, auf Antrag der Gläubiger – eine Frankfurter Investmentgesellschaft und der Stadtkasse Altena – beim Gericht zur Versteigerung an. Im ersten Termin waren die erforderlichen 7/10 des Verkehrswertes von 67 753 Euro nicht geboten worden. Gestern im zweiten Termin lag das Mindestgebot bei 5/10, also bei knapp 34 000 Euro.
Um 14.10 Uhr wurde die Bietefrist eröffnet, lediglich ein Interessent hatte sich eingefunden. Der Makler, der wohl im Auftrag eines Dritten um 14.15 Uhr 15 000 Euro bot, wartete das Ende der Bietefrist nicht ab. Er wusste wohl, dass an diesem Objekt niemand interessiert war, schon gar nicht zum halben Verkehrswert. Um 14.41 Uhr endete die Bietefrist, niemand hatte 33 876,50 Euro geboten.
Keiner wollte das ehemalige "Casablanca"
Voraussichtlich im
November neuer Termin
Casablanca in Altena. Gastronomischer Betrieb mit schillernder und wechselnder Vergangenheit. Das Haus ist als unbewohnbar erklärt und soll versteigert werden
Das unansehnliche Haus ist offensichtlich eine Gefahrenquelle ersten Ranges, denn der Gutachter, der den Wert des Hauses beziffert hat, wagte sich nicht ins Innere.
Der Grund: Der zuständige Schornsteinfeger hatte 2004 eine absolut unsichere Gas-Therme vorgefunden. Als nach Monaten die gefährliche Therme immer noch nicht repariert war, erklärte die Stadt das Haus am 5. April 2005 für unbewohnbar.
Bereits zum zweiten Mal stand gestern das Haus „Casablanca”, einst eine Gaststätte, auf Antrag der Gläubiger – eine Frankfurter Investmentgesellschaft und der Stadtkasse Altena – beim Gericht zur Versteigerung an. Im ersten Termin waren die erforderlichen 7/10 des Verkehrswertes von 67 753 Euro nicht geboten worden. Gestern im zweiten Termin lag das Mindestgebot bei 5/10, also bei knapp 34 000 Euro.
Um 14.10 Uhr wurde die Bietefrist eröffnet, lediglich ein Interessent hatte sich eingefunden. Der Makler, der wohl im Auftrag eines Dritten um 14.15 Uhr 15 000 Euro bot, wartete das Ende der Bietefrist nicht ab. Er wusste wohl, dass an diesem Objekt niemand interessiert war, schon gar nicht zum halben Verkehrswert. Um 14.41 Uhr endete die Bietefrist, niemand hatte 33 876,50 Euro geboten.
Keiner wollte das ehemalige "Casablanca"
Voraussichtlich im
November neuer Termin