Die Kriminalitätsstatistik weist zwar keine Ausländer extra aus (warum wohl nicht?)trotz der rasant steigenden Straftaten in einigen Bereichen, aber nachdem bekannt wurde, daß die Polizei von Innenministern "Maulkörbe" in dieser Hinsicht verpaßt bekam, ist der Fall wohl sonnenklar, sonst wären die "Maulkörbe" nicht nötig gewesen.
Also erst die Statistik verhindern und dann "Ätschi bätsch" machen, weil man nicht die gewünschte Statistik vorlegen kann, das hat schon was.
Die Bezeichnung "Terrorverdächtige" ist völlig problemlos, da es sich eben nicht um "jemanden", sondern um eine unspezifische Gruppe handelt, man lese dazu die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil über: "Soldaten sind Mörder". Dagegen ist "Terrorverdächtiger" begrifflich noch nicht mal ein laues Püpschen.
Weichluftgewehr in der Optik einer vollautomatischen Kriegswaffe in der Öffentlichkeit kann ja durchaus ein Verstoß gegen das Waffrecht sein. Allerdings nicht auf umfriedetem Privatgelände uvm... Kriegswaffenkontrollgesetz ist Dummfug in diesem Zusammenhang, da das Weichluftgewehr nunmal keine Kriegswaffe ist. Aber ggf Anscheinswaffe nach Waffgesetz, so aus der Hüfte ohne Nachlesen.
Aber da das wohl sonst ein zweiter "Lügenpresse"-Thread wird, machen wir direkt dicht.
Dazu ist alles gesagt und es ändert eh keiner seine Meinung.
Würde nur dem Frustabbau dienen roll-