Bunker-NRW

Willkommen auf bunker-nrw.de! Wir sind die größte deutschsprachige Lost-Place Community. Bei uns dreht sich alles um verlassene Gebäude, Häuser, Fabriken, aber auch Bergwerke und ähnliches. Wir freuen uns auf dich!

Bodenfunde Ebay Kleinanzeigen

toxo89

Mitglied
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob das hier her passt aber ich stelle mir folgende Frage.
Auf Ebay Kleinanzeigen werden ja mittlerweile in großer Zahl "Bodenfunde" aus dem WK 2 angeboten wie z.B. Helme usw. In wie weit sind solche Geschäfte eigentlich für Verkäufer und Käufer rechtlich legal?
Könnten derartige Geschäfte nicht unter Hehlerei o.ä fallen wenn keine zertifizierten Dokumente zum rechtlichen Besitz vorliegen?
Gruß toxo
 
1. Wo kein Kläger, da kein Richter.
2. Zählen Funde ausm 1. und 2. WK nicht zu den genehmigungspflichtigen Suchen.

WK 2 Zeugs zu handeln ist gar kein Problem, sofern es kein Propaganda Material ist, dafür muss glaube ich der Zweck der Forschung oder Lehre gegeben sein.
 
Und dann ist da noch die Sache mit den Erkennungsmarken...
Es soll ja Leute geben, die damit handeln und die Knochen liegen lassen.
Gegenüber solchen Leuten sind mir Sprayer schon fast sympatisch.
Dafür sollte es keinen Markt geben, sprich:
wo kein Käufer, da kein Anbieter.

Aber warum sollte man sich einen Bodenfund kaufen?
Macht es nicht gerade das Selberfinden aus kratz-

Tigerpanzer und Goldzüge ausgenommen. Die würde ich auch für nen Euro kaufen
 
Erkennungsmarken abzugeben ist eigentlich selbstverständlich, ebenso wie die Fundstelle anzugeben, das geht auch anonym. Da macht man ein paar Fotos fürs Archiv und das war dann, wer nur etwas Ehre im Leib hat, wird Erkennungsmarken weder behalten, noch handeln oder kaufen. Es gibt genügend authentische Repliken, die reichen.
 
Genau das wollte ich damit sagen.
Kann nicht sein, dass ein Schicksal für immer ungeklärt bleibt, nur weil sich jemand sowas unbedingt in den Schrank legen will.
Mit Pech zeigt er es dann jemandem mit Anstand und bekommt... was er verdient.
 
ghost2k schrieb:
2. Zählen Funde ausm 1. und 2. WK nicht zu den genehmigungspflichtigen Suchen.
Irrtum. Auch diese Funde will das LDA sehen

ghost2k schrieb:
WK 2 Zeugs zu handeln ist gar kein Problem, sofern es kein Propaganda Material ist, dafür muss glaube ich der Zweck der Forschung oder Lehre gegeben sein.
Es ist auch dann kein Problem, Du darfst dann nur nicht die verbotenen Symbole im Bild zeigen.
Du darfst eine Tapete mit Hakenkreuzen an der Wand haben. Die darf nur nicht durchs Fenster zu sehen sein. Verbreitung heißt: Einer größeren Menge zeigen. Im Privatumfeld oder Privatkauf kein Problem. Für das öffentliche Zeigen gilt dann Zweck der Forschung, Geschichtlicher Zusammenhang etc.
 
Stimmt... Habe einen Schrank aus dem Gelsenkirchener barock bei jemanden abgeholt über eBay Kleinanzeige. Bei dem guten Mann stand ne Schallplatte auf dem Schrank "des Führers schöne Lieder" mit Hakenkreuz!
 
Zurück
Oben