In Bödefeld kann man auch eine Schwarze Hand besichtigen. Sichere Nachrichten über diese Hand sind nicht erhalten. Wohl sind es fast mehr als 250 Jahre, dass die Hand in der Pfarrkirche Bödefeld aufbewahrt wird.
Eine abgeschnittene rechte Hand fand man 1722 beim Neubau der Pfarrkirche zu Bödefeld in einem Sarge. Sie ist schwarz, unverwest und anscheinend durch ein scharfes Instrument vom Körper getrennt.
Nachweisbare Mitteilungen über Herkunft, Alter und Grund für die Nichtverwesung liegen nicht vor. In solchen Fällen bilden sich im Volke viele Legenden, die versuchen, dieses Rätsel zu beschreiben oder zu lösen.
1. Legende
Die eine Legende will wissen, ein junges Mädchen habe in bösem Zorn nach der Mutter geschlagen. Bald darauf sei das Mädchen gestorben und auf dem Friedhof neben der Bödefelder Kirche beerdigt worden. Am folgenden Morgen habe der Küster bemerkt, dass die rechte Hand der Leiche aus dem Grabe herausgekommen sei. Der Pfarrer habe die Hand wieder unter die Erde gedrückt. Aber auch am folgenden Tage und noch mehrmals sei die Hand aus dem Grab herausgewachsen. Da habe der Pfarrer erkannt, dass Gott hier eine Warnung an alle Kinder gerichtet habe, sich nicht an den Eltern zu vergreifen. Er schnitt, so erzählt die Legende, die Hand ab, die mittlerweile ganz schwarz und trocken geworden war, und bewahrte sie in der Kirche als sichtbares Zeichen und Mahnung für die Beachtung des vierten Gebotes auf.
2. Legende
Eine andere Legende führt in die alte Zeit der Femgerichte zurück und in die Zeit des harten germanischen Strafrechts, wonach Kindern, die ihre Eltern geschlagen haben, die rechte Hand auf der Gerichtsstätte abgehackt wurde. So soll es auf dem Gerichtsplatz geschehen sein. Wie es möglich war, dass die Hand unverwest blieb, sagt die Legende nicht. Man glaubt, die abgehackte Hand sei unter Eichenbäumen in die Erde vergraben und dort durch die Beize der Eichenlauge mumifiziert worden; diese Deutung jedoch klingt wenig glaubhaft.
3. Legende
Eine dritte Version gibt der Geschichtsforscher Seibertz, die sehr wahrscheinlich klingt. Eine Prozessordnung des Mittelalters sah vor, dass man, wenn ein Ermordeter gefunden wurde und dem mutmaßlichen Täter die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, sich auf ein “Gottesurteil” verließ. Man führte den vermeintlichen Täter an die Leiche des Ermordeten. Wenn beim Nahen des Angeschuldigten die Wunden des Toten von neuem bluteten, dann galt derselben als überführt. Wenn aber die Wunden nicht bluteten, dann ließ man ihn laufen. Falls aber die Leiche bereits beerdigt war, so grub man sie wieder aus, schnitt die rechte Hand ab und prüfte an ihr, ob sie beim Nahen des mutmaßlichen Mörders blutete oder nicht. Seibertz meint, so hätte es sein können bei der “Schwarzen” Hand von Bödefeld. Danach wäre das Mädchen unschuldig ermordet worden; an ihrer ausgegrabenen Hand hätte man das Gottesurteil angewandt. Sollt diese Deutung richtig sein, so müßte man dem guten Mädchen Abbitte leisten, dass man immer von ihrer Freveltat an der eigenen Mutter erzählt.
Eine abgeschnittene rechte Hand fand man 1722 beim Neubau der Pfarrkirche zu Bödefeld in einem Sarge. Sie ist schwarz, unverwest und anscheinend durch ein scharfes Instrument vom Körper getrennt.
Nachweisbare Mitteilungen über Herkunft, Alter und Grund für die Nichtverwesung liegen nicht vor. In solchen Fällen bilden sich im Volke viele Legenden, die versuchen, dieses Rätsel zu beschreiben oder zu lösen.
1. Legende
Die eine Legende will wissen, ein junges Mädchen habe in bösem Zorn nach der Mutter geschlagen. Bald darauf sei das Mädchen gestorben und auf dem Friedhof neben der Bödefelder Kirche beerdigt worden. Am folgenden Morgen habe der Küster bemerkt, dass die rechte Hand der Leiche aus dem Grabe herausgekommen sei. Der Pfarrer habe die Hand wieder unter die Erde gedrückt. Aber auch am folgenden Tage und noch mehrmals sei die Hand aus dem Grab herausgewachsen. Da habe der Pfarrer erkannt, dass Gott hier eine Warnung an alle Kinder gerichtet habe, sich nicht an den Eltern zu vergreifen. Er schnitt, so erzählt die Legende, die Hand ab, die mittlerweile ganz schwarz und trocken geworden war, und bewahrte sie in der Kirche als sichtbares Zeichen und Mahnung für die Beachtung des vierten Gebotes auf.
2. Legende
Eine andere Legende führt in die alte Zeit der Femgerichte zurück und in die Zeit des harten germanischen Strafrechts, wonach Kindern, die ihre Eltern geschlagen haben, die rechte Hand auf der Gerichtsstätte abgehackt wurde. So soll es auf dem Gerichtsplatz geschehen sein. Wie es möglich war, dass die Hand unverwest blieb, sagt die Legende nicht. Man glaubt, die abgehackte Hand sei unter Eichenbäumen in die Erde vergraben und dort durch die Beize der Eichenlauge mumifiziert worden; diese Deutung jedoch klingt wenig glaubhaft.
3. Legende
Eine dritte Version gibt der Geschichtsforscher Seibertz, die sehr wahrscheinlich klingt. Eine Prozessordnung des Mittelalters sah vor, dass man, wenn ein Ermordeter gefunden wurde und dem mutmaßlichen Täter die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, sich auf ein “Gottesurteil” verließ. Man führte den vermeintlichen Täter an die Leiche des Ermordeten. Wenn beim Nahen des Angeschuldigten die Wunden des Toten von neuem bluteten, dann galt derselben als überführt. Wenn aber die Wunden nicht bluteten, dann ließ man ihn laufen. Falls aber die Leiche bereits beerdigt war, so grub man sie wieder aus, schnitt die rechte Hand ab und prüfte an ihr, ob sie beim Nahen des mutmaßlichen Mörders blutete oder nicht. Seibertz meint, so hätte es sein können bei der “Schwarzen” Hand von Bödefeld. Danach wäre das Mädchen unschuldig ermordet worden; an ihrer ausgegrabenen Hand hätte man das Gottesurteil angewandt. Sollt diese Deutung richtig sein, so müßte man dem guten Mädchen Abbitte leisten, dass man immer von ihrer Freveltat an der eigenen Mutter erzählt.