Auf Wunsch eines Admins wird die Diskussion zum Thema Einbruch aus diesem Thread: https://bunker-nrw.de/forum/viewtopic.php?f=12&t=45&p=329573#p329573 nun hier in der Laberecke weitergeführt.
@ chrissi76: Wie gesagt, Einbruch gibt es als separaten Tatbestand laut StGB nicht. Ein Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244, den du hier ansprichst, trifft bei dem gewaltsamen Betreten eines Luftschutzstollens vermutlich nicht zu: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html
In diesem Fall wird es sich um Hausfriedensbruch nach § 123 und Sachbeschädigung nach § 303 handeln. Demnach wird, wie gesagt, nicht zwischen Hausfriedensbruch und Einbruch unterschieden.
@ chrissi76: Wie gesagt, Einbruch gibt es als separaten Tatbestand laut StGB nicht. Ein Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244, den du hier ansprichst, trifft bei dem gewaltsamen Betreten eines Luftschutzstollens vermutlich nicht zu: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html
In diesem Fall wird es sich um Hausfriedensbruch nach § 123 und Sachbeschädigung nach § 303 handeln. Demnach wird, wie gesagt, nicht zwischen Hausfriedensbruch und Einbruch unterschieden.