Bunker-NRW

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Genehmigung ???

Bazokka Joe

erfahrenes Mitglied
Hallo,
als Einsteiger im Urbexxen/Schleichen und Fotografieren, hab ich doch einmal eine Frage zu Genehmigungen.

Ich habe ein Objekt gefunden und den Besitzer ausfindig gemacht. Nun möchte ich das Gelände betreten und Fotos machen.
Wie sieht die Genehmigung aus? Was steht da drin?

Wie sieht es auf der Versicherungsseite aus?

Wenn mir da jemand helfen könnte, wäre echt klasse! daumen-

Viele Grüße
Bazokka Joe
 
Da solltest du erst mal mündlich was ausmachen und für viele Besitzer ist selbst das schon zu viel. Meine Erfahrung in Sachen Versicherung ist das es auf eigene Gefahr läuft...

Viele Besitzer Schrecken zurück sobald sie hören das es etwas schriftlich zu machen gibt.

Verloren und vergessen um wieder gefunden zu werden
 
Es gibt die Möglichkeit eine sog. Haftungsverzichtserklärung zu unterschreiben. d.h. dass der Besitzer aus der Haftung raus ist wenn was passiert. Sowas musste ich mal unterschreiben als ich offiziell in Malachit war.

Aber wie Bunkerfisch schon sagte. Am besten ist es immer sowas möglichst unbürokratisch zu lösen, je größer der Aufwand desto geringer die Chancen dass Du offiziell drauf/rein kommst.
 
Gerne. Ansonsten sei vernünftig und verhalte dich erwachsen, nichts kaputt machen und sehen das man nix mitgehen lässt. Wenn man den Leuten sagt das man nur Bilder macht reagieren sie meistens sehr gelassen... Und manchmal sogar mit Neugierde. Sobald ich den leuten dann erkläre das ich meine Bilder auf einer Internetseite präsentiere und ihnen zeige eas was ich so knipse sind sie oftmals sogar angetan :-)

Verloren und vergessen um wieder gefunden zu werden
 
Je nachdem wie "offiziell" das ganze sein soll / muß solltest du dem Besitzer eine "Haftungsausschlußerklärung" geben. Das heißt, er trägt keine Verantwortung dafür, wenn dir was passiert, du also z.B. durch eine Morsche Decke brichst, du also auf "eigene Gefaht" handelst.
 
Sowas geht auch nur bei uns oder?! Eifnach die Verantwortung auf andere abwälzen?
Und was is aber wenn da zufällig noch andere am rumschleichen sind und alle stürzen wo rein? Dann muss der Eigentümer trotzdem haften? Oder nicht?
 
Access schrieb:
Sowas geht auch nur bei uns oder?! Eifnach die Verantwortung auf andere abwälzen?
Und was is aber wenn da zufällig noch andere am rumschleichen sind und alle stürzen wo rein? Dann muss der Eigentümer trotzdem haften? Oder nicht?

Guten Abend Access

Wenn es sich um unbefugtes Betreten eines abgesicherten Gelände handelt, so haftet der Besitzer natürlich nicht. Denn damit wäre es ein Tatbestand nach 123 StGB - und somit unmittelbare Folge.

Liebe Grüße

Walter
 
Richtig.
Es kommt auf die Vereinbarung an. Bei Geländewagentreffen von eingetragenen Vereinen wird in der Regel auch ein Haftungsausschluß unterschrieben. Damit stellen die Vereinsmitglieder quasi den Vereinsvorstand frei. Der Haftungsausschluß unseres damaligen Vereines wurde damals von der Versicherung angeregt und von einem Rechtsanwalt formuliert.
Die Teilnehmer müssen aber auch objektiv in der Lage sein, die Gefahren einzuschätzen, sie zu überblicken. Sonst heißt es hinterher, wenn das Opfer diese Gefahren geahnt hätte, hätte es das nie unterschrieben. Und dann wird doch prozessiert...
 
Acromion schrieb:
Aber wie Bunkerfisch schon sagte. Am besten ist es immer sowas möglichst unbürokratisch zu lösen, je größer der Aufwand desto geringer die Chancen dass Du offiziell drauf/rein kommst.

HALT! Nein... "unbürokratisch" heisst "per Handschlag" oder mündlicher Abrede oder Kopfnicken.

Wenn dann etwas passiert, hat der Besitzer nicht nur ein kleines Problem an der Backe. Also gerade bei etwas "fummeligen" Anlagen, wo die Verletzungsgefahr etwas höher ist, wird jeder Besitzer bei Vernunft die Haftungserklärung unterschreiben lassen. Und es kann nicht schaden, sich bei Betreten und Verlassen zu melden. So kann man nach ein paar Stunden nachsehen, ob jemand auf der Strecke geblieben ist.

Ein Bekannter von mir war mal in einer solchen Lage - er besitzt einen alten Bauernhof. Echt nix besonderes, aber jemand wollte unbedingt oben auf dem Heuschober Bilder machen und ist dabei 5m runter geflogen und hat sich ein Bein gebrochen. Die juristischen Diskussionen füllen 3 Ordner...

-h
 
Man muss da sehr sehr vorsichtig sein !
Lest Euch mal von Euren Krankenversicherungen die Klauseln durch.
Ihr müsst Euch z.b. bei risokoreichen Sportarten i.d.R. Zusatz versichern
oder zumindest schriftlich von Eurer KK bestätigen, das sie davon Kenntnis
hat.
Will damit sagen, betretet ihr eine Liegenschaft wo Löcher im Zaun oder
Schilder mit betreten verboten stehen, es passiert Euch was da drin... kann
man da einen Vorsatz raus drehen. Bei Vorsatz sind die Versicherungen
aus der Pflicht, heist ihr bleibt auf den Kosten sitzen. Bei einem komplizierten
Unterschenkel Fraktur Bruch mit stationärem Aufenthalt geht so etwas ganz schnell
in die zehntausende Euro. Deswegen sollte man, sofern etwas passiert, ganz
schnell versuchen da raus zu kommen.
Ehrlich gesagt habe ich von so einem Gau noch nicht gehört, aber trotzdem
sollte man so etwas im Hinterkopf haben.

Eigentümer ausfindig machen, eine Verzichtserklärung abgeben, sind beide auf
der sicheren Seite. Der Besitzer ist aus der Haftung und ihr seit ohne Vorsatz rein.
Passiert dann trotzdem was ist es ein bedauerlicher Unfall.
Das wären meine Gedanken zum Thema....
 
Gab es nicht ein Forumsmitglied das einen bösen Sturz mit komplizierten Brüchen hatte... meine mich zu erinnern daß er es geschafft hat, sich noch selbst zurück zum Tor zu schleppen und dann an der Straße von vorbeikommenden Leuten Hilfe bekommen. Er könnte ja am Straßenrand über seine eigenen Füße gestolpert sein. Versicherungstechnisch ist das sicher die bessere Lösung, als sich von der Feuerwehr aus der Ruine holen lassen.
 
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