Willkommen auf bunker-nrw.de! Wir sind die größte deutschsprachige Lost-Place Community. Bei uns dreht sich alles um verlassene Gebäude, Häuser, Fabriken, aber auch Bergwerke und ähnliches. Wir freuen uns auf dich!
Im Internet finden Sie weitere Fotos, die zeigen, wie es im Dortmunder „U“ vor dem Umbau aussah, eine umfassende Baustellendokumentation sowie weitere Fotos vom Zentrum für Kunst und Kreativität. Außerdem zeigen wir Ihnen einen Film von Ralf Gerski, in dem die Poliere und Bauleiter vieler der am „U“ tätigen Gewerke zu Wort kommen sowie weitere Pläne (Schnitte, Ansichten und Grundrisse) aus denen die neue Nutzung gut ablesbar ist. Geben Sie hierzu bitte den Webcode in die Suchleiste ein.
1927 nach Plänen von Emil Moog
Das hatte die Stadt mit dem Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften und Persönlichkeitsrechte Dritter begründet.
Seit 2006 verpflichtet das Informationsfreiheitsgesetz Ämter, jedem Bürger Einblick in Akten zu geben. Doch die Beamten sperren sich, wie interne Protokolle zeigen.
Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel ist, die Geheimniskrämerei zu beenden, die in der öffentlichen Verwaltung herrscht. Sie soll den Staat für seine Bürger öffnen und zum Beispiel zeigen, wofür er ihre Steuern ausgibt. Die Revolution heißt Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
....
ChrisCueliner schrieb:Fernwärmestation :mrgreen:
1.7
Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bei Anträgen auf Zugang zu Informationen über Stollenanlagen ist insbesondere der Aus-
schlusstatbestand des § 3 Ziff. 2 IFG zu prüfen. Danach besteht der Anspruch auf Informa-
tionszugang nicht, wenn das Bekannt werden der Information die öffentliche Sicherheit ge-
fährden kann. Nach der Gesetzesbegründung wird unter öffentlicher Sicherheit die Unver-
sehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des
Staates sowie die Unversehrtheit von Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen
Rechtsgütern der Bürger verstanden. Bei der Offenbarung von konkreten Informationen über
Stollenanlagen könnte insofern die öffentliche Sicherheit gefährden werden (z. B. Gefahr von
Einbrüchen durch unbefugtes Eindringen in die Anlagen). Nach § 3 Ziff. 2 IFG besteht in
diesen Fällen deshalb kein Anspruch auf Informationszugang.
Über Anträge auf Informationszugang, die an die in der BauV im Wege der Organleihe täti-
gen Landesbehörden gerichtet sind, ist unverzüglich zu berichten.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.