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Landfriedensbruch/ Frage an den Landwirt/Schleicher

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Anonymous

Guest
Hallo!
War heut mit nem Kollegen Crossgolfen bzw. n paar Abschläge machen. Da ich weiß das Kühe soetwas nicht mögen, und die ja auch was kosten, mach ich solche Aktionen auf kurzen Wiesen und sammel die Bälle wieder ein.

Promt war auch schon ein gelangweilter Landwirt zur Stelle der sich, trotz ferundlicher Frage und Klärungsveruchen, kommentarlos mein Nummernschild notiert hat.

Frage eins:(Landwirt)
Was war das Problem des freundlichen Herrns?

Frage zwei:(Schleicher)
Was erwartet mich bei Landfriedensbruch, zumal Aussage gegen Aussage stehen würde falls was kommt???
 
Komische Geschichte ! Aber ich glaub den Tatbestand des Landfriedensbruch dürftet ihr wohl nicht erfüllt haben

Der Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch aktive Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.


Landfriedensbruch bedingt die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern.

Quelle :Wikipedia
 
Wieso komische Geschichte...?

Hätte ich denn sonstwas zu befürchten??
 
Vergiß es. Bei mir hüpfen auch ab und zu Spinner über den Zaun, um in meinem See baden zu gehen. Die schmeiß ich auch mehr oder weniger freundlich raus, der Gedanke an Polizei ist mir jedoch nie gekommen und wäre auch nur dann nötig, wenn die Leute auch nach Aufforderung nicht verschwinden.
 
dingo010 schrieb:
Wieso komische Geschichte...?

Hätte ich denn sonstwas zu befürchten??


Komische Geschichte wie man bei sowas auf Landfriedensbruch kommt !

Zu befürchten hast du wenn der Bauer ernst macht , das er dich Anzeigt weil du unerlaubt seine Weide betreten hast
 
Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald du vorsätzlich gegen den Willen des Eigentümers sein Grundstück betrittst.
Dir muss dabei bewusst sein, dass deine Anwesenheit nicht erwünschst ist.

Ich denke mal, dass der Bauer nur einen auf dicke Hose macht. Sollte er dich anzeigen wird die Sache ganz bestimmt wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Hat er dich bei der "Tat" fotografiert? Hat er Zeugen?
Mach dir mal keine Sorgen, wenn ich hier jeden anzeigen würde, der über´s Grundstück rennt, wäre das ein Fulltime-Job für mich.
"Deinem" Bauern wird´s nicht anders gehen. :wink:
 
Ne Zeugen hat er nicht. Aber ich hab zwei..
Ok nächstes mal kombinier ich meine Hobbys :-)
 
Es sind halt angeblich schon Kühe an Golfbällen gestorben, das mit dem Landfriedensbruch kommt von ´ner Crossgolferseite...
 
Ich würde das auch ganz locker sehen.

Du schreibst, dass du ihn sogar angesprochen hast und er nichts gesagt hat.
Das kann man auch als stillschweigende Duldung auslegen.
 
Oh man Florian auf was für Ideen du kommst :DD Aber Leute die sich wichtig machen gibts überall,keine ahnung was das denen bringen soll-vieleicht größeres selbstvertrauen,ich hab echt keine ahnung ^^
 
@ das ding: Das ist ein allgemeiner Irrtum mit dem Landfriedensbruch, der recht verbreitet ist.
Wiederrechtlich im Haus = Hausfriedensbruch, Widerrechtlich auf dem Grundstück/Land = Landfriedensbruch
Mit den Zeugen bringt doch nur etwas wenn der Bauer lügt oder deine Zeugen bereit sind zu lügen.
Gab es vielleicht ein Schild Durchfahrt verboten/ Landwirtschaftlicher Verkehr frei. Dann kostet es ein paar €.
Bei Anlieger frei brauchst du nur ein Anliegen ( z.B. Pilzesammeln auf einer Wiese, Hund oder Kind weg, Geldpörse mit viel Geld, Drachen steigen lassen, Crossgolfen,...
Dinge gegen die eigentlich kein Besitzer etwas haben kann. Und schon hast du ein Anliegen . Bei Anwohnerschildern darfst du als Gast den Weg benutzen aber nicht unbedingt den Parkplatz.
Quelle: Aus verschiedenen Gerichtsurteilen die in Zeitungen und TV-Berichten zitiert wurden.
 
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