Bunker-NRW

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Sondeln im Wald

BigB

erfahrenes Mitglied
Hey, ich habe irgendwo gelesen das Sondeln im Wald verboten ist.. Stimmt das? Was mache ich wenn ich Fundmuni im Wald finde(wenns verboten is)?
Vielen dank im Vorraus
Bene
 
Ach Benne,
ja "Sondeln" ist in ganz Deutschland verboten. Außer Du hättest eine Erlaubnis , und lieferst alles ab..
Da es Bodenarchologie ist. Und alle was im Boden ist,gehört den Bund(T).Oder den Land NRW z.b.
So, nun zu Mun.Klar hinterlassen, die Spuren ,der beiden Weltkriege, Spuren.
Dazu gehören auch Munreste,oder auch scharfe Mun.
Ich behaupte(und das ist meine Meinung,die ich hier vertrete!!),kleinzeug,wie Gewehrmun,einzelene kannst Du mitnehmen,
und entschärfen lassen,ist dann ne schöne Deko...
alles was urig aussieht...und größer als eine Pistolenkugel oder Gewehrkugel ist, ...Achtung!!! Liegen lassen...Standtort kennzeichnen..
(ich hab immer Rot-weißes Flatterband dabei) Kampfräummitteldienst anrufen,oder die Polizei...die leitet das weiter...
Nie...sagen das Du gesondelt hast... Sagen das dieses Loch schon war...und Du nur das urige Ding dort gesehen hast...
Nieeeee, offen liegen lassen und verschwinden...es können Kleine Kinder dort rumlaufen oder andere Freaks...die sich danmit in die Luft jagen..
Wenn Du nichts dabei hast,reicht auch eine weißes Papiertaschentuch...hauptsache Auffällig...
Ach schöne Dinge die mit weißen Pulver sind..weg davon,und schnell wieder zuschütten..könnte eine Phospohr z.b. Granate sein..die entzündet sich von selsbt ,wenn die Sauerstoff ,also Luft dazu kommt...Höchste Verbrennungsgefahr...im anderen Forum..hat einer in 30cm Tiefe sowas gefundnen..eine Granate die aufgeplatzt war..diese hate er dann Fotografiert..Fotoapperat weg gelegt,,,und Wumm..eine Stichflamme..beide
Unterarme verbrannt,mit den Händen...6Wochen Verband...Glückgehabt..keine Hauttransplantation..
So...also,vor allen ...nicht m,it Kawummm in die Erde,,,wenn es biept...seitlich..mit etwas spitzen ..z.b. Schraubendreher..vor fühlen-..dann erst vorsichtig graben..spart Blut und das leben...
Und vor allen nicht alleine ...egal ob Sondlen ,oder Schleichen...einer muß ja erste Hilfe leisten,und die Wunden versorgen ,wenn mal was schief gegangen ist...
Fragen?
Mfg Andreas /End 1945
 
Genau genommen darfst Du sondeln, aber nicht graben!
Genau genommen ist bereits das aufheben einer alten 8x57IS oder 9mm Patrone vom Boden Illegaler Erwerb und Besitz von Munition und ein Verstoß gegen das Waffenrecht.
 
Ehrlich das ist schon Verboten ???...........UNGLAUBLICH
aber verwendete Munition ist doch nicht mehr zu gebrauchen geschweige denn scharf
kopfwand- kopfwand- kopfwand-
 
Das kannst Du aufgrund Deiner fehlenden Sachkunde nicht beurteilen Professor- .
Das Gesetz unterscheidet nicht nach Treibladungspulver mit diesem oder jenem Wassergehalt.
Munition aus dem WK2 kann durchaus noch funktionsfähig sein. Habe ich selbst schon mit geschossen. Waren aber gut verpackt.
Aber auch Bodenfunde fallen unter Munition. Logisch. Wie sollte der Gesetzgeber denn den Zustand der Mun definieren?
 
Ganz einfach: leere abgeschossene Hülsen sollten als Altmetall behandelt werden, sowas kann man doch höchstens noch jemandem an den Kopf werfen wenn´s groß genug ist. So ´ne Hülse ist doch bloss ein totes Stück Messing.
 
Klar, ich mein das nur im Sinne der Gesetzgebung.
Ist ja nicht so, dass der ideelle Wert solcher Dinge bei mir nicht sehr hoch ist. daumen-
 
ich sage mal so
wenn man auf dem ersten schleichgang was findet und behält hat schon nen idiellen wert wie ich finde
aber nunja gegen das Gesetz kann man nix machen
 
Mißverständnis! Eine leere Hülse IST nur Altmetall. Waffenrechtlich kommt es auf das Treibladungspulver an. Hülse, Zündhütchen und Geschoß kann und darf jeder frei erwerben- Nur das Treibladungsmittel nicht. Und das macht die Sache erlaubnispflichtig.
(Mal davon abgesehen, wem das Areal gehört. Das mitnehmen könnte auch Diebstahl sein).
Klar gesagt: Du kommst aus dem Wald mit ein paar, wenn auch vergammelten, Patronen und ein Ordnungshüter findet die bei Dir: Übler Verstoß gegen das Waffengesetz. Nimmst Du einen Entladehammer mit (theoretisch, denn Dir fehlt ja die Sachkunde) und Du ziehst das Geschoß und schüttest das Pulver weg, kann er Dir nix. Es sei halt denn, Du warst auf Privateigentum, dann hast Du es gediebt :wink: .
Aber vielleicht hattest Du die Komponenten auch schon vorher in der Tasche?
Wobei das Entladen und Wiederladen einer Patrone nur zulässig ist mit Wiederladeschein, sprich Ausnahmegenehmigung von §27 Sprengstoffrecht. Also: nonono-
 
Aso okay

Ich habe auch immer ein Entladehammer bei mir evil-
nein scherz ich weiß nichtmal wie das ding aussieht und wie man es benutzt

es gibt immer wieder nen schlupfloch aber nur mit dem richtigen Werkzeug evil-
 
Prinzipiell wie ein Hammer. Kostet 17,90€. Patrone wird mit der Hülse im Hammerkopf fixiert und der Hammer mit der anderen Seite auf den Boden geschlagen. Das Geschoß fliegt durch sein Eigengewicht aus der Hülse. Das ist alles.
 
Tust Du ja auch nicht kopfwand- . Du haust mit dem Hammer auf den Boden, in welchem die Hülse hinten festgehalten wird. Die restliche Patrone hängt frei in der Luft (im Hammer, Geschoß nach unten). Das Geschoß fliegt durch die Schwerkraft dann raus.
Macht jeder Profi so. Absolut ungefährlich. Aber wie ich schrieb: Das ist schon hantieren mit Mun. Das aufheben einer Patrone vom Boden ist schon Erwerb und damit Erlaubnispflichtig.
 
Gibt´s jetzt hier schon Anleitungen zum Fundmunition entschärfen? klatsch-
Grosses Kino!
Da bin ich ja mal gespannt wie lange es dauert bis der erste Faden unter dem Thema "Hand ab" gepostet wird.
popcorn-
 
Hallo,
ich kann ich noch dran errinnern es war im 10 Monat dieses JAhres als PGR auch damit dran war und das ganze nicht auf anhieb geklappt hat, und er da um runhauen und alle voll Respekt gehabt. Hehe.

Gruß Notte
 
Stimmt. Je nach Material kann das Geschoß in der Hülse festoxidieren. Normal ist es nur festgecrimpt.
Trotzdem ist diese Art die einzig korrekte und im Rahmen der Materie gefahrlose Methode.
Auf die Rechtslage habe ich ja verwiesen. Als Wiederlader habe ich die Ausnahmegenehmigung nach §27 Sprengstoffges.
Aber auch ich dürfte mir diese Mun nicht aneignen. Außer mit Erlaubnis des Geländebesitzers.
 
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