Hickhack mit der Versicherung-Zukunft der Ostönner Brandruine immer noch unklar-
Eigentümer und Versicherung sind sich immer noch uneins über die Schadensregulierung. So lange dieser Streit nich beseitigt ist, bleibt die Brandruine in Ostönnen so stehen wie sie ist.
Am 29. Januar 2013 war die einstige Gaststätte an der Werler Landstraße am Ostönner Ortseingang von Unbekannten angesteckt und vernichtet worden. Die häuslichen Überreste verschandeln seither das Straßenbild. Der Eigentümer, der 75-jährige W.H. aus Dortmund, will die Immobilie "so schnell wie möglich vom Hals haben". Am liebsten wäre ihm gewesen, er hätte schon im vergangenen Jahr seine "fix und fertigen Pläne für ein Studentenheim mit einer kleinen Gastronomie im Erdgeschoss" in die Tat umsetzten können. Doch dann tauchten die Probleme auf: Was ist die Gaststätte (vor Ausbruch des Brandes) wert gewesen? Muss die Assekuranz womöglich, wenn binnen zwei Jahren wiederaufgebaut wird, den Neuwert von rund 900.000 Euro hinblättern oder womöglich doch nur den Zeitwert? Fragen, über die Rechtsanwälte seither streiten. Selbst um den Einblick in das Wert-Gutachten hätten seine Anwälte streiten müssen, schildert Besitzer H. Und dann meldete sich seinen Angaben zufolge auch noch die Warsteiner Brauerei, die mit einer Grundschuld über 40.000 Euro im Grundbuch gelistet war, und prozessierte mit der Versicherung um Erstattung eben dieser Summe. Das Verfahren soll inzwischen zugunsten der Bierbrauer entschieden sein. Der Eigentümer versichert jedenfalls weiterhin, "so schnell wie möglich" den "Schandfleck" beseitigen zu wollen. Nur müsse dazu eben der Hickhack mit der Versicherung geklärt sein.