Vom Salzbergwerk zum Atomlager
Die wechselvolle Geschichte der Schachtanlage Asse II
In der Schachtanlage Asse II wurde von 1909 bis 1925 Kalisalz und von 1916 bis 1964 Steinsalz abgebaut. Am 31.03.1964 wurde die Salzförderung eingestellt. Der stillgelegte Schacht wurde 1965 vom Bund gekauft und nach einer ersten Versuchsphase zur Einlagerung radioaktiven Abfalls – vor allem aus Anlagen der heutigen Kernkraftwerksbetreiber – genutzt. Von 1967 bis 1978 wurden insgesamt 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Asse II eingelagert.
Um 1900 begann auf dem Asse-Heeseberg-Höhenzug nördlich des Harzes der Salzbergbau. Es wurden im Lauf der Zeit insgesamt drei Schachtanlagen angelegt. Die Schachtanlage Asse II ist die einzige Anlage, die auch heute noch zugänglich ist. Asse I – das Bergwerk musste im Juli 1906 wegen Wassereinbruch aufgegeben werden - und Asse III – der Schacht wurde von 1911 bis 1921 gebohrt, die Arbeiten für die Nutzung 1924 eingestellt – sind schon seit Jahrzehnten „abgesoffen“ (das heißt, mit Wasser vollgelaufen)
In der Asse II begann ab 1909 der Abbau von Kalisalz. Doch bereits 1925 wurde die Förderung aus wirtschaftlichen Gründen wieder eingestellt. Bis dahin förderten die Bergleute rund 1 Million Kubikmeter des Salzgesteins. Die bei der Produktion von Kalidünger angefallenen feuchten Rückstände wurden in das Bergwerk zurückgebracht, um die Abbaukammern zu verfüllen.
1916 begann der Abbau von Steinsalz in der Südflanke. Die Bergleute arbeiteten sich von der 750-Meter-Sohle beginnend bis zur 490-Meter-Sohle nach oben. Auf diese Weise entstanden bis 1964 auf 13 Sohlen 131 Abbaukammern. Aus ihnen wurden 3,75 Millionen Kubikmeter Steinsalz gefördert. Im zentralen Teil der Anlage wurden ab 1927 zusätzlich 450.000 Kubikmeter sogenanntes Staßfurt-Steinsalz abgebaut. Da bei der Steinsalzgewinnung kaum Rückstände übrig blieben, ließ man die entstandenen Hohlräume unverfüllt.
Radioaktiver Abfall wird eingelagert
Im Jahr 1965 beauftragte das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und Technologie (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München) damit, in der stillgelegten Schachtanlage die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erforschen. Nach entsprechenden Umbaubauten begann 1967 die Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle.
Von 1971 an wurde die Asse II faktisch nicht mehr als Versuchs-, sondern als Endlager für den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik genutzt. Bis 1978 gelangten so 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Bergwerk. Der schwachradioaktive Abfall wurde in insgesamt zwölf Abbaukammern gebracht: Zehn befinden sich in der Südflanke der Asse II in 750 Metern Tiefe und zwei im Zentralteil in 750 und 725 Metern Tiefe. In einer weiteren Kammer in 511 Meter Tiefe lagern zusammen mit acht Gebinden mit schwach radioaktiven Abfällen 1.293 Fässer mit mittelradioaktiven Abfällen.
Die Einlagerung endete 1978, nachdem 1976 das Atomgesetz geändert worden war. Als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle war nun ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Rechtsgrundlage für den Betrieb der Schachtanlage Asse II blieb jedoch weiterhin das Bergrecht. Ein Stilllegungskonzept für die Zeit nach der Einlagerung gab es damals nicht. Nach heutigem Recht ist ein Stilllegungskonzept mit Langzeitsicherheitsnachweis eine wesentliche Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers.
Bergbauliche Situation
Während des Salzabbaus entstanden in der Schachtanlage Asse II zahlreiche Abbaukammern, die in der Südwestflanke des Bergwerkes dicht übereinander liegen. Um möglichst wenig von dem Rohstoff zu verschenken, wurde teilweise bis unmittelbar an das Nebengebirge abgebaut. An einigen Stellen reichen die Abbaukammern in den Salzschichten bis auf fünf Meter an das Nebengebirge heran. Auch die Abstände zwischen den Kammern betragen teilweise nur wenige Meter.
Der hohe Durchbauungsgrad und die Nähe der Abbaukammern zum Nebengebirge verursachen heute das größte Problem in der Asse. Unter dem Druck des Deckgebirges, der auf das Grubengebäude einwirkt, werden die Abbaukammern zusammengedrückt. Dadurch lockern sich das Salz- und Nebengebirge auf. So sind Klüfte entstanden, durch die Grundwasser in die Grube eindringt . Seit 1988 dringen diese derzeit salzgesättigten Zutrittswässer im oberen Teil der Südflanke, in etwa 500 bis 575 Meter Tiefe, in das Bergwerk ein. Hinzu kommt, dass die Abbaukammern selbst durch die Gebirgsbewegung instabil werden. Teilweise sind die Zwischendecken zwischen den Abbaukammern bereits eingebrochen. Auch unkontrollierte Grundwassereinbrüche sind zu befürchten.
Weitere Informationen zur bergbaulichen Situation
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird neuer Betreiber
Am 4.September 2008 beschlossen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, die Schachtanlage Asse II zukünftig verfahrensrechtlich wie ein Endlager zu behandeln. Daher sollte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig ist, die Betreiberschaft der Anlage zum 1. Januar 2009 vom Helmholtz Zentrum München übernehmen. Das Bundeskabinett machte den Weg dafür mit dem Beschluss vom 5. November 2008 frei.
Zum 1.Januar 2009 erfolgte der Wechsel des Betreibers. Seitdem führt das BfS die Asse unter Atomrecht. Dieses stellt strengere Anforderungen an den Betrieb, die Stilllegung und den Strahlenschutz der Anlage als das Bergrecht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit beim Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung der Asse ist nach Atomrecht zwingend vorgeschrieben. Gemäß der Novelle des AtG vom März 2009 ist die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Für den laufenden Betrieb der Schachtanlage bis zur Stilllegung muss gemäß AtG-Novelle kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Untersucht wurden neben der Rückholung auch die Vollverfüllung der Schachtanlage sowie die Umlagerung der Abfälle in tiefere Schichten der Asse. Bei der Rückholung der Abfälle kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden. Quelle: Asse II.de BSF
Die wechselvolle Geschichte der Schachtanlage Asse II
In der Schachtanlage Asse II wurde von 1909 bis 1925 Kalisalz und von 1916 bis 1964 Steinsalz abgebaut. Am 31.03.1964 wurde die Salzförderung eingestellt. Der stillgelegte Schacht wurde 1965 vom Bund gekauft und nach einer ersten Versuchsphase zur Einlagerung radioaktiven Abfalls – vor allem aus Anlagen der heutigen Kernkraftwerksbetreiber – genutzt. Von 1967 bis 1978 wurden insgesamt 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Asse II eingelagert.
Um 1900 begann auf dem Asse-Heeseberg-Höhenzug nördlich des Harzes der Salzbergbau. Es wurden im Lauf der Zeit insgesamt drei Schachtanlagen angelegt. Die Schachtanlage Asse II ist die einzige Anlage, die auch heute noch zugänglich ist. Asse I – das Bergwerk musste im Juli 1906 wegen Wassereinbruch aufgegeben werden - und Asse III – der Schacht wurde von 1911 bis 1921 gebohrt, die Arbeiten für die Nutzung 1924 eingestellt – sind schon seit Jahrzehnten „abgesoffen“ (das heißt, mit Wasser vollgelaufen)
In der Asse II begann ab 1909 der Abbau von Kalisalz. Doch bereits 1925 wurde die Förderung aus wirtschaftlichen Gründen wieder eingestellt. Bis dahin förderten die Bergleute rund 1 Million Kubikmeter des Salzgesteins. Die bei der Produktion von Kalidünger angefallenen feuchten Rückstände wurden in das Bergwerk zurückgebracht, um die Abbaukammern zu verfüllen.
1916 begann der Abbau von Steinsalz in der Südflanke. Die Bergleute arbeiteten sich von der 750-Meter-Sohle beginnend bis zur 490-Meter-Sohle nach oben. Auf diese Weise entstanden bis 1964 auf 13 Sohlen 131 Abbaukammern. Aus ihnen wurden 3,75 Millionen Kubikmeter Steinsalz gefördert. Im zentralen Teil der Anlage wurden ab 1927 zusätzlich 450.000 Kubikmeter sogenanntes Staßfurt-Steinsalz abgebaut. Da bei der Steinsalzgewinnung kaum Rückstände übrig blieben, ließ man die entstandenen Hohlräume unverfüllt.
Radioaktiver Abfall wird eingelagert
Im Jahr 1965 beauftragte das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und Technologie (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München) damit, in der stillgelegten Schachtanlage die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erforschen. Nach entsprechenden Umbaubauten begann 1967 die Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle.
Von 1971 an wurde die Asse II faktisch nicht mehr als Versuchs-, sondern als Endlager für den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik genutzt. Bis 1978 gelangten so 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Bergwerk. Der schwachradioaktive Abfall wurde in insgesamt zwölf Abbaukammern gebracht: Zehn befinden sich in der Südflanke der Asse II in 750 Metern Tiefe und zwei im Zentralteil in 750 und 725 Metern Tiefe. In einer weiteren Kammer in 511 Meter Tiefe lagern zusammen mit acht Gebinden mit schwach radioaktiven Abfällen 1.293 Fässer mit mittelradioaktiven Abfällen.
Die Einlagerung endete 1978, nachdem 1976 das Atomgesetz geändert worden war. Als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle war nun ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Rechtsgrundlage für den Betrieb der Schachtanlage Asse II blieb jedoch weiterhin das Bergrecht. Ein Stilllegungskonzept für die Zeit nach der Einlagerung gab es damals nicht. Nach heutigem Recht ist ein Stilllegungskonzept mit Langzeitsicherheitsnachweis eine wesentliche Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers.
Bergbauliche Situation
Während des Salzabbaus entstanden in der Schachtanlage Asse II zahlreiche Abbaukammern, die in der Südwestflanke des Bergwerkes dicht übereinander liegen. Um möglichst wenig von dem Rohstoff zu verschenken, wurde teilweise bis unmittelbar an das Nebengebirge abgebaut. An einigen Stellen reichen die Abbaukammern in den Salzschichten bis auf fünf Meter an das Nebengebirge heran. Auch die Abstände zwischen den Kammern betragen teilweise nur wenige Meter.
Der hohe Durchbauungsgrad und die Nähe der Abbaukammern zum Nebengebirge verursachen heute das größte Problem in der Asse. Unter dem Druck des Deckgebirges, der auf das Grubengebäude einwirkt, werden die Abbaukammern zusammengedrückt. Dadurch lockern sich das Salz- und Nebengebirge auf. So sind Klüfte entstanden, durch die Grundwasser in die Grube eindringt . Seit 1988 dringen diese derzeit salzgesättigten Zutrittswässer im oberen Teil der Südflanke, in etwa 500 bis 575 Meter Tiefe, in das Bergwerk ein. Hinzu kommt, dass die Abbaukammern selbst durch die Gebirgsbewegung instabil werden. Teilweise sind die Zwischendecken zwischen den Abbaukammern bereits eingebrochen. Auch unkontrollierte Grundwassereinbrüche sind zu befürchten.
Weitere Informationen zur bergbaulichen Situation
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird neuer Betreiber
Am 4.September 2008 beschlossen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, die Schachtanlage Asse II zukünftig verfahrensrechtlich wie ein Endlager zu behandeln. Daher sollte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig ist, die Betreiberschaft der Anlage zum 1. Januar 2009 vom Helmholtz Zentrum München übernehmen. Das Bundeskabinett machte den Weg dafür mit dem Beschluss vom 5. November 2008 frei.
Zum 1.Januar 2009 erfolgte der Wechsel des Betreibers. Seitdem führt das BfS die Asse unter Atomrecht. Dieses stellt strengere Anforderungen an den Betrieb, die Stilllegung und den Strahlenschutz der Anlage als das Bergrecht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit beim Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung der Asse ist nach Atomrecht zwingend vorgeschrieben. Gemäß der Novelle des AtG vom März 2009 ist die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Für den laufenden Betrieb der Schachtanlage bis zur Stilllegung muss gemäß AtG-Novelle kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Untersucht wurden neben der Rückholung auch die Vollverfüllung der Schachtanlage sowie die Umlagerung der Abfälle in tiefere Schichten der Asse. Bei der Rückholung der Abfälle kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden. Quelle: Asse II.de BSF