Walldie
erfahrenes Mitglied
Auf den ersten Blick wirkt die Dame auf dem Bild recht echt, gut getroffen, die hätte ich mir bestimmt auch
nicht entgehen lassen! grins
Mit dem Stapler gilt, der Besitzer o. Angestellte(mit Fahrauftrag muss vorhanden sein) hat das Arbeitsgerät an
geeigneter Stelle abzustellen, wo es keine Gefahr o. Hindernis darstellt. Und noch ganz wichtig, gegen die
Fremdbenutzung zu sichern, ansonsten macht man sich schon strafbar. Professor-
nicht entgehen lassen! grins
Mit dem Stapler gilt, der Besitzer o. Angestellte(mit Fahrauftrag muss vorhanden sein) hat das Arbeitsgerät an
geeigneter Stelle abzustellen, wo es keine Gefahr o. Hindernis darstellt. Und noch ganz wichtig, gegen die
Fremdbenutzung zu sichern, ansonsten macht man sich schon strafbar. Professor-