Der Thread ist zwar schon recht alt, aber vielleicht hilft es dem ein oder anderen Leser wenn einige Begriffe die hier ein wenig durcheinander geworfen wurden mal genauer beschrieben werden!
Als erstes handelt es sich bei dem Gelände lt. Definition der Bundswehr nicht um einen Truppenübungsplatz, sondern um einen Standortübungsplatz. Diese Unterscheiden sich unter anderem dadurch, das es auf einem Truppenübungsplatz Schießbahnen, Sprengplätze usw. gibt auf denen die Truppe mit scharfer Munition, Spreng-/Zündmittel üben dürfen. Auf einem Standortübungsplatz ist in aller Regel nur der Einsatz von Üb-/Exmunition erlaubt.
Die nördlichere der beiden Schießbahnen auf dem Gelände wurde seit den 60er Jahren zwar durch die Briten, u.a. das 50th Missile Regiment (Standort Menden) und diverse kanadische Truppenteile genutzt allerdings nur in den „ersten Tagen“ danach mussten alle Einheiten aus Sicherheitsgründen zum Scharfschießen auf TrÜbPl oder Standortschießanlagen ausweichen.
Wie „PGR156“ schon beschrieben hat, handelt es sich bei den „Laufgängen“ um die Anzeigedeckungen (nix besonderes zu sehen dort) der Schießbahnen wie sie zur Trefferaufnahme auf fast jeder Schießbahn vorzufinden sind.
Die beiden Wälle auf der Fläche der nördlichen Schießbahn wurden Seinerzeit durch die Briten als Stellungslinien im Abstand von 250 und 500 feet zur Ziellinie angelegt. Bei der späteren Nutzung durch die Bw wurde, da ja kein Schießbetrieb mehr stattfand daran nichts mehr verändert.
Neben den ausländischen Einheiten wurde der StÜbPl natürlich auch durch diverse Einheiten der Bw u.a. aus den Standorten Iserlohn, Hemer, Unna genutzt. Die Vergabe der Übungszeiten für die einzelnen Standorte/Einheiten wurde dabei durch das VKK34 koordiniert.