@8Ball :
Alles was mit Mun.und Schusswaffen zu tun hat...ist gesetzlich verboten..selbst einen Verschluß des K98 darf Du nicht behalten..gib es bis zu 2 Jahre drauf..trotz Schrottwert.
Wenn man was als "ungefährlich" findet..z.b. einen K98 der seit 66 Jahre im Boden lag...schreibt man nicht darüber und schweigt...Selbst der Transport zur Polizei kann dir eine Strafe einbringen..
behalten darf man es sowieso nicht..es muß von einen Waffenbüchsermacher "unbrauchbar" gemacht werden..Löcher im Lauf,
Verschluß abschrägen u.s.w. ca. 200 Eur kostet der Spaß..
Bei Mun. haten wie einige Threads schon...Vorsichtiger als Vorsichtiger...alles was größer als dein kleiner Finger ist..und dicker..
ist gefährlich..z.b. 2cm Flak-Mun sieht harmlos aus..kann aber bei erschütterung schon losgehen..Also Finger weg..Stelle kennzeichnen
und nicht offen liegen lassen..wegen Unerfahrenden und Kinder...am Wochenende ,die Polizei anrufen...Sonde oder Spaten wegbringen legen..
Weil..das Sondeln auch nicht erlaubt ist.... und ab 10 cm sich um Bodenarchlogie handelt..
Mfg Andreas /Ende 1945
Alles was mit Mun.und Schusswaffen zu tun hat...ist gesetzlich verboten..selbst einen Verschluß des K98 darf Du nicht behalten..gib es bis zu 2 Jahre drauf..trotz Schrottwert.
Wenn man was als "ungefährlich" findet..z.b. einen K98 der seit 66 Jahre im Boden lag...schreibt man nicht darüber und schweigt...Selbst der Transport zur Polizei kann dir eine Strafe einbringen..
behalten darf man es sowieso nicht..es muß von einen Waffenbüchsermacher "unbrauchbar" gemacht werden..Löcher im Lauf,
Verschluß abschrägen u.s.w. ca. 200 Eur kostet der Spaß..
Bei Mun. haten wie einige Threads schon...Vorsichtiger als Vorsichtiger...alles was größer als dein kleiner Finger ist..und dicker..
ist gefährlich..z.b. 2cm Flak-Mun sieht harmlos aus..kann aber bei erschütterung schon losgehen..Also Finger weg..Stelle kennzeichnen
und nicht offen liegen lassen..wegen Unerfahrenden und Kinder...am Wochenende ,die Polizei anrufen...Sonde oder Spaten wegbringen legen..
Weil..das Sondeln auch nicht erlaubt ist.... und ab 10 cm sich um Bodenarchlogie handelt..
Mfg Andreas /Ende 1945