Ist zwar nicht unbedingt das richtige Thema um sich über Fledermausschutz auszulassen, aber da es schon mal angesprochen wurde!
Also will ich mal von den Zuständen aus meiner Region erzählen – und bitte, dies gilt NUR für meine Region! Ich weiß nicht in wie weit die (selbsternannten?) Fledermausschützer es in anderen Regionen be- bzw. übertreiben.
Klar ist es frustrierend, wenn man vor immer mehr verschlossenen Eingängen steht!
Aber in meiner Ecke ist in den vergangenen Jahrhunderten sehr viel Erz und Schiefer abgebaut worden, mit den entsprechenden Hinterlassenschaften.
Leider ist im Moment eine sehr schlimme Methode namens „Endverwahrung“ in Erscheinung getreten.
Da werden jegliche Spuren auf Bergbau dem Erdboden gleich gemacht und Stollen und Schächte so verfüllt und verschlossen, dass eine spätere Aufwältigung, selbst mit schwerem Gerät, nahezu unmöglich ist, zumal sich die Eingänge in der nun ebenerdigen Landschaft nicht mehr anhand von Landmarken orten lassen.
Dieses Verfahren scheint die Rundumsorgloslösung für Bergwerksbesitzer zu sein! Leider werden bei dieser Methode zumindest 2 wichtige Aspekte außer Acht gelassen.
Zum einen die Hinterlassenschaften der für unsere Region so bedeutenden Montanindustrie und Grubenbetriebe zu bewahren, sie für spätere Generationen zu erhalten und damit ein geschichtliches Interesse und damit verbundene Identifikation mit der Heimat zu bewirken. (Und ganz nebenbei eine Möglichkeit zu schaffen, um die Gruben überhaupt noch befahren zu können)
Zum anderen wird damit dem Artenschutz, insbesondere den Fledermäusen, die Existenzgrundlage genommen.
Und jetzt kommt das Interessante: Der endgültige Verschluss von Fledermausquartieren ist gesetzlich verboten und mit einer Strafe im Einzelfall von um die 80.000€ belegt!
Und das ist der Gedanke, bzw. der Ansatzpunkt der dem Interesse der Fledermausschützer Wirkung verleit und die Bergwerksbesitzer und ihrer Verschlusswut in die Schranken weist (und an dieser Stelle will ich eine Lanze FÜR die „Fledermausschützer“ brechen)!
Außerdem übernehmen die „Fledermausschützer“ die Verkehrssicherungspflicht für die so vor der Endverwahrung beschützten Gruben und können bei z.B. Personenschäden bei in den aufgebrochenen Gruben spielenden Kindern haftbar gemacht werden. Eine nicht zu unterschätzende Verantwortung!
Und mir ist es noch nicht vorgekommen, dass mir der Zutritt zu einer so verschlossenen Grube oder Höhle verwehrt worden ist.
Anfragen ist in jedem Fall besser und erfolgversprechender als Aufbrechen.
Schließlich folgt auf mehrere Aufbrüche fast zwangsläufig immer die Endverwahrung und somit der vollständige Verlust eines weiteren Stückchen Heimat und den für unser Hobby so zuträglichen Tieren die Existenzgrundlage!
Aber noch mal der Hinweis, dieses Statement von mir gillt nur für das Sauerland, weil ich dort die Ereignisse verfolge und mir daraus meine Meinung gebildet habe. Wie es wo anders läuft, kann ich nicht beurteilen!