Bunker-NRW

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"ich habe ein Winseln gehört"...oder ?!

Bastler

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Diese hier und anderswo vielfach als Wundermittel gegen Hausfriedensbruch Anzeigen propagierte Ausrede taugt nix...im Praxistest durchgefallen blabla-

Hatte grade einen Gerichtstermin...typischer Schleicherunfall,in leerstehender Ruine erwischt,ohne irgendwelche "Begleitdelikte",einfach nur Hausfriedensbruch banalster Art.

Hat Frau Richterin nicht geschluckt.
Womit ich aber überhauptnicht gerechnet hatte,es wurde eine ELF Jahre alte Verurteilung wegen Hausfriedensbruch,und ein eingestelltes Verfahren wegen Selbiges ins Feld geführt :shock:
Und mir darauf basierend ein "unangebrachter Hang zu verlassenen Gebäuden" attestiert,und meine Nothilfegeschichte als Schutzbehauptung abgetahn kratz-

Ich bin bisher davon ausgegangen das die Herrschaften in der Akte nur max. 10 Jahre zurückschauen können,und das eingestellte Verfahren bei neuen Sachen überhauptnicht mit einbezogen werden dürfen...da lag ich wohl falsch roll-

Gekostet hat der Spass 400 Euro+voraussichtlich 170 Gerichtskosten+Summe X für die beiden Bullen die in ihrer Freizeit als Zeugen antanzen mussten kopfwand- platzen-

Fazit...1x darf man sich erwischenlassen,vieleicht 2x...VOR dem 3. Mal sollte man entweder ein paar überflüssige Moneten beiseitelegen oder bei Olympia Silber im Sprint holen,damit man die Bullen auch noch abhengen kann wenn man nur 4 Meter Vorsprung hat...beim 4. Mal dürfte die Sache richtig teuer werden...und dann kommt auch schon der dunkelrote Bereich in Sichtweite wo es ernsthaft gefährlich wird,und man sich Gedanken machen sollte das Hobby zu wechseln :oops: angts-
 
Bastler schrieb:
Ich bin bisher davon ausgegangen das die Herrschaften in der Akte nur max. 10 Jahre zurückschauen können,und das eingestellte Verfahren bei neuen Sachen überhauptnicht mit einbezogen werden dürfen...da lag ich wohl falsch roll-

Herzlich Beileid zur verlorenen Lebenszeit und zum Verlust des schönen Geldes.

Die "Zeit des Vergessens" hängt immer vom Delikt ab. Da gibt es Fristen von 5 , 10, 20 Jahren.
Aber wirklich gelöscht wird eben nix.

Ich habe hoch offiziell ein sauberes polizeiliches Führungszeugniss. Aber auch 2 Akten die nie, nie, nie gelöscht werden und einen Beruf im öffentlichen Dienst unmöglich machen.
 
Scheiß die Wand an,Jens..
Wir hatten drüber gesprochen, und ich hielt die Ausrede schon immer fürn Arsch..
Ich würde mich als Richter sogar verarscht vorkommen.
Trotzdem haste mein volles Beileid..
 
Oh Mist, was für ein Pech sorg- .

Diese Ausrede kann durchaus ziehen- aber nicht immer wieder und beim selben Schleicher :? .
Kommt auch auf die Gesamtsituation und die Vortragsglaubwürdigkeit an.
Vor der Polizei weggelaufen, oder diese erleichtert begrüßt mit: "Gut daß sie da sind, dann brauche ich hier nicht weiter durch das feuchte Loch kriechen. Haben sie es auch gehört? Ich meine, das kam doch von dort hinten...?"
Aber wenn, dann funzt das nur beim allerersten Mal.

Mit Aktenbeständen ist das so eine Sache. Da ist für manche Akten zwar nach X Jahren eine Löschung vorgesehen, aber schlichtweg in keiner Vorschrift festgelegt, wer dann zu löschen hat. Macht dann halt keiner. Muß man quasi selber die Löschung nach Ablauf der Zeit durch Nachfrage anstoßen.
Bei vielen Delikten ist das auch wie bei den Punkten in Flensburg: Kommt was Neues hinzu, gilt das Verjährungsdatum erst ab der neuen Geschichte. Wenn man mit einem Delikt also kurz vor Ablauf der zB 10 Jahresfrist war und wird vorher wieder verurteilt, zählen die 10 Jahre für das erste Delikt auch wieder neu los.

Was meint die Richterin mit: "Unangebrachter Hang zu leerstehenden Gebäuden"?
Wieso unangebracht? Schleicht die nicht selber regelmäßig? Dann hätte man sie als "Befangen" ablehnen müssen... Professor-
8)
 
Heute noch die Aufklärungsqute für Einbruch gehört. Unter 14% in NRW.
Und dann bei leerstehenden Gebäuden gepackt werden ist schon Pech hoch 3 .
 
Bei kleinen Wichten lassen die den Dicken raushängen und kramen noch olle Akten hervor, bei Mafiabossen o. Rockerbossen, super Reichen
machen die sich nass und lassen sie gegen Geld ziehen! nono- angts-
Armes Deutschland, wo soll das noch enden! kopfwand- kopfwand- kopfwand-

Mein Mitgefühl hast du auch, das ist so was von Schei.... sorg-
 
joschh schrieb:
Heute noch die Aufklärungsqute für Einbruch gehört. Unter 14% in NRW.
Ja. Und als "Aufgeklärt" gilt, wenn es einen Verdächtigen gibt. Unabhängig davon, ob man ihm etwas nachweisen kann.
Und ein Verdächtiger wird dann auch gerne für mehrere Einbrüche als verdächtig angesehen, obwohl ein Zusammenhang nicht nachgewiesen werden kann.
Und lt. Innenminister Jägerlatein wird dieses System in den anderen Bundesländern ebenso gehandhabt... kopfwand-
 
Mein Beileid Jens. Ganz gehörige Kacke, die da passiert ist.
Mit der Ausrede war mir irgendwie klar. Zumal, wenn man mit seiner Fotoausrüstung erwischt wird.
Nothilfe zieht da nicht, wenn ich mit Stativ und Kamera erwischt werde.
Aber echt schade um deine Kohle. Da kommt echt was zusammen für ein paar Fotos.
 
Ach Jens, da hatten wir ja noch drüber geredet. Schade ums Geld, hoffentlich wirds jetzt nicht zu eng für dich. sorg-
 
mein beileid, bis jetzt bin ich ja eher glimpflich davon gekommen. aber wieso kam es erst zu einem gerichtstermin? ich durfte damals 200 euro an einen gemeinnützigen verein deren wahl spenden und dann wurde die anklage fallen gelassen und es ging erst gar nicht zum gericht.

dann kannst du jetzt ja wenigstens die bilder der aktion zeigen, oder? :D
 
Beim 1./2.Mal klappt das vielleicht noch ohne Gerichtsverfahren und Zahlung an einen gemeinnützigen Verein + anschließender Einstellung.. Bei "Wiederholungstätern" will die Staatsanwaltschaft das Geschehene vor Gericht klären.. So ist das nun mal meistens in der BRD..Leider Gottes.
 
Die spinnen doch total.... Armes Deutschland ist es geworden. Statt sich die Gerichte um wichtigere Dinge bemühen...

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joschh schrieb:
Ich habe hoch offiziell ein sauberes polizeiliches Führungszeugniss. Aber auch 2 Akten die nie, nie, nie gelöscht werden und einen Beruf im öffentlichen Dienst unmöglich machen.

Diese Problematik ist mir auch bekannt. Weiß denn zufällig einer wie sich das verhält, wenn man bereits im öffentlichen Dienst arbeitet und dann doch mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt. Ist man dann auch gleich seinen Job mit los?
 
Ich bin in der Sache nicht unbedingt sehr bewandert, aber du hast doch noch die Möglichkeit in Revision zu gehen!

Vieleicht kann ein guter Anwalt dich da raus hauen o. zumindest das Urteil mindern. Weiß nicht ob sich es da lohnt kostet ja
auch wieder, aber vieleicht hilft da eine Rechtschutz wenn du eine hast, du bist ja nicht “mutwillig” da reingelaufen sondern
um Hilfe zu leisten eventuell.
Vieleicht gibt es aber auch die Möglichkeit sich mit dem Kläger auszusprechen, mit etwas Glück zieht er die Anzeige vieleicht
dann zurück, weiß aber nicht ob das noch nach einem Urteil noch geht.

Es gibt eigentlich immer was, was man machen kann, aber das hängt auch immer vom Kleingeld ab was man zur Verfügung hat.
 
Acromion schrieb:
Weiß denn zufällig einer wie sich das verhält, wenn man bereits im öffentlichen Dienst arbeitet und dann doch mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt. Ist man dann auch gleich seinen Job mit los?
Unter anderem so eine Überlegung hat mich dazu bewogen hier im Forum schon zweimal meine Identität zu wechseln und vergangene Schleich-aktionen zu verschleiern. Wenn du denkst du kannst mit einigen Arbeitskollegen ganz gut über dein Hobby reden, aber irgendwann gibt es Konflikte und einer der dich ärgern will weiß zufällig davon, und tritt das bei Vorgesetzten breit usw... wenn der Chef ebenfalls was gegen dich hat können die das leicht aufbauschen. In meinem Fall habe ich mal die Vergangenheit "gesäubert" als ich mir bei einem Kollegen unsicher wurde ob ich ihm noch trauen kann.
 
Chaoten und Vandalen dürfen, die schießen schließlich keine Fotos kopfwand- finger-

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