Diese hier und anderswo vielfach als Wundermittel gegen Hausfriedensbruch Anzeigen propagierte Ausrede taugt nix...im Praxistest durchgefallen blabla-
Hatte grade einen Gerichtstermin...typischer Schleicherunfall,in leerstehender Ruine erwischt,ohne irgendwelche "Begleitdelikte",einfach nur Hausfriedensbruch banalster Art.
Hat Frau Richterin nicht geschluckt.
Womit ich aber überhauptnicht gerechnet hatte,es wurde eine ELF Jahre alte Verurteilung wegen Hausfriedensbruch,und ein eingestelltes Verfahren wegen Selbiges ins Feld geführt :shock:
Und mir darauf basierend ein "unangebrachter Hang zu verlassenen Gebäuden" attestiert,und meine Nothilfegeschichte als Schutzbehauptung abgetahn kratz-
Ich bin bisher davon ausgegangen das die Herrschaften in der Akte nur max. 10 Jahre zurückschauen können,und das eingestellte Verfahren bei neuen Sachen überhauptnicht mit einbezogen werden dürfen...da lag ich wohl falsch roll-
Gekostet hat der Spass 400 Euro+voraussichtlich 170 Gerichtskosten+Summe X für die beiden Bullen die in ihrer Freizeit als Zeugen antanzen mussten kopfwand- platzen-
Fazit...1x darf man sich erwischenlassen,vieleicht 2x...VOR dem 3. Mal sollte man entweder ein paar überflüssige Moneten beiseitelegen oder bei Olympia Silber im Sprint holen,damit man die Bullen auch noch abhengen kann wenn man nur 4 Meter Vorsprung hat...beim 4. Mal dürfte die Sache richtig teuer werden...und dann kommt auch schon der dunkelrote Bereich in Sichtweite wo es ernsthaft gefährlich wird,und man sich Gedanken machen sollte das Hobby zu wechseln angts-
Hatte grade einen Gerichtstermin...typischer Schleicherunfall,in leerstehender Ruine erwischt,ohne irgendwelche "Begleitdelikte",einfach nur Hausfriedensbruch banalster Art.
Hat Frau Richterin nicht geschluckt.
Womit ich aber überhauptnicht gerechnet hatte,es wurde eine ELF Jahre alte Verurteilung wegen Hausfriedensbruch,und ein eingestelltes Verfahren wegen Selbiges ins Feld geführt :shock:
Und mir darauf basierend ein "unangebrachter Hang zu verlassenen Gebäuden" attestiert,und meine Nothilfegeschichte als Schutzbehauptung abgetahn kratz-
Ich bin bisher davon ausgegangen das die Herrschaften in der Akte nur max. 10 Jahre zurückschauen können,und das eingestellte Verfahren bei neuen Sachen überhauptnicht mit einbezogen werden dürfen...da lag ich wohl falsch roll-
Gekostet hat der Spass 400 Euro+voraussichtlich 170 Gerichtskosten+Summe X für die beiden Bullen die in ihrer Freizeit als Zeugen antanzen mussten kopfwand- platzen-
Fazit...1x darf man sich erwischenlassen,vieleicht 2x...VOR dem 3. Mal sollte man entweder ein paar überflüssige Moneten beiseitelegen oder bei Olympia Silber im Sprint holen,damit man die Bullen auch noch abhengen kann wenn man nur 4 Meter Vorsprung hat...beim 4. Mal dürfte die Sache richtig teuer werden...und dann kommt auch schon der dunkelrote Bereich in Sichtweite wo es ernsthaft gefährlich wird,und man sich Gedanken machen sollte das Hobby zu wechseln angts-