Schmunkmueller
erfahrenes Mitglied
Vorab...@Bastler:
Mein Mitgefühl hast du.
Allerdings denke ich mal, langsam wirst du wirklich eine gewisse erhöhte Vorsicht an den Tag legen müssen...nach Lage der Dinge würde ich davon ausgehen, dass du beim nächsten Mal mit 1.000 zzgl. Nebenkosten dabei bist...und irgendwann bei weiteren Wiederholungen kommt der Tag, da folgt wegen Unbelehrbarkeit die erste auf Bewährung...
Ein anders Hobby...daran kann und will ich nicht so wirklich glauben... lach- ...wie war das noch....die Katze läßt das Mausen nicht...oder so ähnlich... lach- lach- lach-
Stimmt im Grundsatz sicherlich...ist ähnlich wie bei regelmäßigem Schwarzfahren...hatte ich erst kürzlich beruflich mit zu tun...da war jemand innerhalb von 4 Wochen zum 5. (!!!) Mal erwischt worden (was für ein Depp!!!!).
Das ging auch vor das Amtsgericht...die wollten das eigentlich erst per Strafbefehl auf die Schnelle erledigen...auf Betreiben des VKU kam dann aber doch eine mündliche Verhandlung heraus...schwerer Wiederholungstäter.
Wurde übrigens richtig teuer das Ganze...und der Richter hat für den nächsten Fall Jugendarrest angekündigt...
Auf das obige Zitat bezogen:
Was wäre denn die Alternative?
Eine Nicht-Verfolgung scheidet doch wohl aus...und große Verhandlung bereits beim ersten Fall...nein, auch keine bessere Alternative...oder? Professor-
Mein Mitgefühl hast du.
Allerdings denke ich mal, langsam wirst du wirklich eine gewisse erhöhte Vorsicht an den Tag legen müssen...nach Lage der Dinge würde ich davon ausgehen, dass du beim nächsten Mal mit 1.000 zzgl. Nebenkosten dabei bist...und irgendwann bei weiteren Wiederholungen kommt der Tag, da folgt wegen Unbelehrbarkeit die erste auf Bewährung...
Ein anders Hobby...daran kann und will ich nicht so wirklich glauben... lach- ...wie war das noch....die Katze läßt das Mausen nicht...oder so ähnlich... lach- lach- lach-
chrissi76 schrieb:Beim 1./2.Mal klappt das vielleicht noch ohne Gerichtsverfahren und Zahlung an einen gemeinnützigen Verein + anschließender Einstellung.. Bei "Wiederholungstätern" will die Staatsanwaltschaft das Geschehene vor Gericht klären.. So ist das nun mal meistens in der BRD..Leider Gottes.
Stimmt im Grundsatz sicherlich...ist ähnlich wie bei regelmäßigem Schwarzfahren...hatte ich erst kürzlich beruflich mit zu tun...da war jemand innerhalb von 4 Wochen zum 5. (!!!) Mal erwischt worden (was für ein Depp!!!!).
Das ging auch vor das Amtsgericht...die wollten das eigentlich erst per Strafbefehl auf die Schnelle erledigen...auf Betreiben des VKU kam dann aber doch eine mündliche Verhandlung heraus...schwerer Wiederholungstäter.
Wurde übrigens richtig teuer das Ganze...und der Richter hat für den nächsten Fall Jugendarrest angekündigt...
Auf das obige Zitat bezogen:
Was wäre denn die Alternative?
Eine Nicht-Verfolgung scheidet doch wohl aus...und große Verhandlung bereits beim ersten Fall...nein, auch keine bessere Alternative...oder? Professor-