ghost2k
erfahrenes Mitglied
Laut Gesetz, gilt "Wers findet, darfs behalten" nicht. Ich handel einfach danach, unabhängig von der "Rechtsprechung".PGR 156 schrieb:Mein Reden, Du schriebst: "Wer was findet, darf's behalten". Und das ist und war eben nicht immer so.
Am Studium hindert mich vieles, an der privaten Zusammenarbeit jedoch, hindern mich die Gesetze. 1. Ich habe keine NFG, 2. Ich drücke meine Funde nicht ab, dank dem Schatzregal kann ich nicht mehr darauf vertrauen, meine Funde zurück zu bekommen oder entschädigt zu werden. Ich mache mir die Arbeit, die Sachen zu finden und auszubuddeln, der Staat enteignet mich direkt und ohne NFG, könnte mich ja sogar noch ne Anzeige erwarten.PGR 156 schrieb:Welche Gesetze hindern Dich denn konkret daran zu studieren und letzten Endes Archäologe zu werden? kratz- soso-
Also summa sumarum: Noch keine Probleme mit Olpe, aber Du eckst prinzipiell bei den Behörden an oder umgekehrt. :wink:
Nein, danke! Es reicht schon, dass ich als harmloser Sondler, blöd angeschaut werde und laut Gesetz ein Krimineller bin, da habe ich keine Lust, den Behörden in die Hände zu spielen.