Ich hatte bei der oberen Denkmalbehörde die Bedingungen für die Erteilung einer Nachforschgenehmigung (von denen irrtümlich Sondlergenehmigung genannt) erfragt. Ich habe dann vorläufig dankend abgelehnt. Dazu unten mehr.
Erstmal grob die Rechtslage in NRW lt Denkmalschutzgesetz, um die Propaganda der Behörden mal zurechtzurücken:
Sondeln ist nicht per se verboten.
Verboten ist das Forschen nach Bodendenkmälern und Antiken (wird zeitlich von Gerichten bis ca 30 jähriger Krieg eingeordnet) und zwar völlig unabhängig davon, mit welcher Methode/Werkzeug gesucht wird! Der Lehrer, der mit seiner Schulklasse auf dem Acker Scherben oder Steinkeile sucht, macht sich genauso strafbar wie der Sondler, der dort römische Münzen sucht. Auf die Absicht kommt es an!
Suchen die beiden Gruppen aber Militaria, dürfen die das mit Erlaubnis des Besitzers völlig legal. Eine römische Münze oder ein Steinbeil ist dann ein Zufallsfund, müßte gemeldet werden in Olpe und gut ist. Voraussetzung: Erlaubnis des Eigentümers, Kein Grabungsschutzgebiet, kein Boden/Kulturdenkmal ist dort bekannt.
Obigen Absatz bitte zweimal durchlesen und verstehen!!
Will ich aber explizit nachforschen ob hier oder da Bodendenkmäler liegen, oder Hohlwege, Wallburgen etc benötige ich die sogenannte Nachforschgenehmigung (die Behörde nennt sie Sondlergenehmigung, obwohl obiger Lehrer oder ein Heimatforscher die eigentlich auch bräuchte, aber wenn zwei das gleiche tun, ist es eben nicht dasselbe).
Wie diese Genehmigung gehandhabt wird und was sie umfaßt, ist nicht genormt. Die sind von der Behörde "Homemade", "Selbstgestrickt".
Kreis Unna: Nicht Genehmigungsfähig: Wald, Wiese, Kulturdenkmäler, Grabungsschutzgebiete. Genehmigungsfähig: Acker, Bauaushub mit Erlaubnis des Besitzers.
Beantragung mindestens eine Woche vor Forschbeginn! (Dann ist der Aushub schonmal weg und der Bauer hat evntl auch schon gesäät oder gepflanzt).
Vorher einmalig "Kennenlernen in Olpe" (das ist OK). Die Genehmigung gilt für 1(!) Flurstück ein Jahr. Pro Genehmigung 75 €.
Auf wievielen Flurstücken suchen Sondler, je nach Wetter, Entfernung, Zeit, Feldzustand, Fruchtstand parallel? Einige doch bestimmt. Da gingen Hunderte Teuros drauf.
Das heißt: Das, was ich genehmigt bekommen würde, darf ich jetzt schon absuchen- nach Militaria und neuzeitlichen Objekten. Nach anderen Sachen (Altertümern) suche ich nicht. Finde ich sowas trotzdem, wäre es ein sog Zufallsfund, den ich auch selbstverständlich melde und dokumentiere.
Noch nicht mal 1% der Flächen sind Grabungsschutzgebiete. Das Risiko gehe ich ein. Die Behörde könnte das Risiko auf Null reduzieren, müßte einfach nur die dt Grundkarte mit BD, KD und Grabungsschutzgebieten eingezeichnet zum Download anbieten. Würde ich sogar für zahlen.
Und wenn ich dann die Sprüche von wegen Fundkontext höre (der durchaus häufig seine Berechtigung hat!): Da werden die Äcker seit Hunderten von Jahren(!) bis in 50cm Tiefe jährlich mehrmals (Sommer-, Zwischen-, Winterfrucht...)umgepflügt, aber ich könnte da ja noch den Fundkontext des zerdepperten Zeugs stören. Meine gemessene GPS Position mit Kartenabgleich ist mit Sicherheit innerhalb der Zone, in die der Pflug die Objekte über Jahrhunderte gestreut hat, auch wenn das nur ein paar dutzend Meter sind. Weil so ein Pflug zerstört ja nicht, nein, der nimmt die Objekte mit Samthandschuhen und versetzt sie nur. Ohne Worte.
Meine Anfrage war zwecks Überprüfung einer mutmaßlichen Wallburg mit Motte im Wald, noch nicht als Denkmal aufgenommen. Ich hatte die Hoffnung dort etwas zu finden, was Rückschlüsse über das Alter der Anlage gegeben hätte. Ich stehe da auch in Kontakt mit einem Orts-Heimatpfleger.
Aber Waldgebiet- nicht Genehmigungsfähig. Die Rückefahrzeuge ziehen da bis zu 40cm tiefe Spuren in den Boden, ein Weg wurde schon durch die Wälle gelegt. Aber ich darf da nicht Sondeln. Ohne Worte.
Hauptsache, mit unserem Geld wird in Ägypten, der Türkei, in Vietnam und sonstwo gegraben.