Das Waldkrankenhaus befindet sich auf einem Gelände mit ca. 5,77 h Fläche. Es untergliedert sich in zwei Gebäudeteile aus den Jahren 1937 bzw. 1961, die über einen Zwischenbau miteinander verbunden sind. Das Hauptgebäude mit den Pflegeeinheiten wurde bis zum Jahr 1950 sukzessiv ausgebaut und erweitert.
Der am 04.12.2002 vom Sozialausschuss beschlossene Anbau an den Verbindungsflur zwischen Hauptgebäude und dem Speisesaal sowie die sonstigen Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes waren aus folgenden Gründen unverzichtbar:
· Brandschutzvorschriften (Flächendeckende Ausstattung mit Brandmeldern)
· Hygiene- und Heimvorschriften (Schaffung zusätzlicher WC-Einrichtungen, zweites Patientenbad mit Duschmöglichkeit, Versorgungsraum, Entsorgungsraum, Schaffung eines zusätzlichen Einbettzimmers und eines Stationsstützpunktes)
In den o.g. Gebäudeteilen des Waldkrankenhauses Dalkingen sind insgesamt 37 Altenheim- bzw. Altenpflegeplätze auf verschiedenen Etagen untergebracht. Die Zimmerstruktur stellt sich aktuell wie folgt dar:
Ø 11 Einbett-Zimmer
Ø 5 Zweibett-Zimmer
Ø 4 Dreibett-Zimmer
Ø 1 Vierbett-Zimmer
Das Altenpflegeheim St. Anton in Rainau-Dalkingen hat eine sehr differenzierte Bewohnerstruktur. Aufgrund der baulichen Verhältnisse können im ehemaligen Personalwohngebäude aus dem Jahr 1961 (kein Aufzug) nur gehfähige, geringfügig pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht werden. Dies entspricht dem klassischen Altenheimbewohner früherer Jahrzehnte, den es bedingt durch kostengünstigere ambulante Alternativaltenpflegeangebote im Prinzip nicht mehr gibt. Insofern ist eine Vollbelegung bereits seit mehreren Jahren in diesem Gebäude überhaupt nicht mehr möglich.
Die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner befinden sich im 3-geschossigen Hauptgebäude aus dem Jahr 1937. Diese baulichen Verhältnisse machen eine flexible Belegung mit Bewohnerinnen und Bewohnern im ganzen Haus unmöglich. Gleichzeitig entspricht die Vielzahl an Mehrbettzimmern nicht mehr zeitgemäßen Standards. Die Drei- und Vierbett-Zimmer können im Übrigen nach der ab 01.09.2009 gültigen Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg nur noch im Rahmen einer 3-jährigen Übergangsfrist betrieben werden.
Weitere Bilder Folgen!!!


Der am 04.12.2002 vom Sozialausschuss beschlossene Anbau an den Verbindungsflur zwischen Hauptgebäude und dem Speisesaal sowie die sonstigen Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes waren aus folgenden Gründen unverzichtbar:
· Brandschutzvorschriften (Flächendeckende Ausstattung mit Brandmeldern)
· Hygiene- und Heimvorschriften (Schaffung zusätzlicher WC-Einrichtungen, zweites Patientenbad mit Duschmöglichkeit, Versorgungsraum, Entsorgungsraum, Schaffung eines zusätzlichen Einbettzimmers und eines Stationsstützpunktes)
In den o.g. Gebäudeteilen des Waldkrankenhauses Dalkingen sind insgesamt 37 Altenheim- bzw. Altenpflegeplätze auf verschiedenen Etagen untergebracht. Die Zimmerstruktur stellt sich aktuell wie folgt dar:
Ø 11 Einbett-Zimmer
Ø 5 Zweibett-Zimmer
Ø 4 Dreibett-Zimmer
Ø 1 Vierbett-Zimmer
Das Altenpflegeheim St. Anton in Rainau-Dalkingen hat eine sehr differenzierte Bewohnerstruktur. Aufgrund der baulichen Verhältnisse können im ehemaligen Personalwohngebäude aus dem Jahr 1961 (kein Aufzug) nur gehfähige, geringfügig pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht werden. Dies entspricht dem klassischen Altenheimbewohner früherer Jahrzehnte, den es bedingt durch kostengünstigere ambulante Alternativaltenpflegeangebote im Prinzip nicht mehr gibt. Insofern ist eine Vollbelegung bereits seit mehreren Jahren in diesem Gebäude überhaupt nicht mehr möglich.
Die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner befinden sich im 3-geschossigen Hauptgebäude aus dem Jahr 1937. Diese baulichen Verhältnisse machen eine flexible Belegung mit Bewohnerinnen und Bewohnern im ganzen Haus unmöglich. Gleichzeitig entspricht die Vielzahl an Mehrbettzimmern nicht mehr zeitgemäßen Standards. Die Drei- und Vierbett-Zimmer können im Übrigen nach der ab 01.09.2009 gültigen Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg nur noch im Rahmen einer 3-jährigen Übergangsfrist betrieben werden.
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