Schmunkmueller
erfahrenes Mitglied
Gerade erst gesehen...und ich frage mich, ob das hier in so einem Falle greifen könnte?! Auf die Idee könnte man -als Nichtjurist- durchaus kommen...
Die Bundesflagge (ohne Bundesschild) darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).
§ 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole Der Versuch ist strafbar. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
