Verlust des Versicherungsanspruches
Wer sich im Rahmen der Begehung einer Straftat verletzt, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz durch seine Unfall- oder Krankenversicherung. Der Versicherungs-schutz ruht während der Begehung der Straftat.
Verunfallt also ein Urban Explorer in einem Gebäude oder in einem Tunnel, so hat er sämtliche Kosten, die für Rettung, Bergung und Versorgung entstehen, selbst zu tragen. Dies gilt übrigens auch für Vergiftungen oder Infektionen mit Krankheiten, die auf das Urban Exploring zurückzuführen und nachweisbar sind.
Einige Versicherungen bieten sogenannte Risiko-Unfallversicherungen oder Versicherungen für Extremsportler an. Aber auch hier sollte man prüfen, ob bestimmte Dinge nicht ausgeschlossen sind.
Unter Umständen lässt sich – so blöd es auch klingen mag – ein Schadenersatz gegen-über dem Besitzer des Gebäudes oder Tunnels geltend machen, und zwar dann, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, um Zugang zu gefährlichen Stellen abzuwenden.
Die Sorgfaltspflicht ist übrigens Intermittierend, das heißt, der Eigentümer oder Besitzer muss in regelmäßigen Abständen überprüfen (lassen), ob das Gebäude oder der Tunnel verschlossen ist. Ein einfaches Schild wie „Betreten verboten!“ reicht hier nicht aus.