Bunker-NRW

Willkommen auf bunker-nrw.de! Wir sind die größte deutschsprachige Lost-Place Community. Bei uns dreht sich alles um verlassene Gebäude, Häuser, Fabriken, aber auch Bergwerke und ähnliches. Wir freuen uns auf dich!

Messer und alles was dazu gehört

METALLICA schrieb:
Doch das kann Sogen machen!!!
Das isn Einhandmesser (durch den kleinen Knauf an der Klinge) und damit ist das führen laut Paragraf 42a trotz der kleinen Größe nur mit einem guten Grund erlaubt (sozialadäquater Zweck bzw. Berechtigtes Interesse) ;-)

Metallica, das hast Du sehr gut und zu 100% korrekt der Deutschen Gesetzgebung gem. §42a erklärt. Ein sozialadäquater Zweck bzw. Berechtigtes Interesse liegt im Zweifelsfall im Ermessen eines Richters vor Gericht, und wie die Richter "ermessen" wissen wir doch alle, ist halt alles nur ne Auslegungsache bei diesem Gummiparagraph!

Und wenn der Richter dir beim Führen Deines Messer in in einer gewissen Umgebung, eventuell noch verbunden mit einem Hausfriedensbruch keinen sozialadäquaten Zweck bzw. Berechtigtes Interesse abnimmt - dann hast Du Sorgen, Glaubs mir!!

LG

Letis
 
Jap so ist es, darum bleibe ich, wenns ums täglich tragen geht bei meinen fest stehenden unter 12cm Klinge (Charlie one und SEK II).
Die sind größer, vielseitiger und machen wirklich keine Sorgen ;-)
Weil laut Gesetz darf ich die tragen, wann, wo und warum ich will ;-P (außer vil. Bei Großveranstaltungen)
 
Oooook staunen-
Ja die Deutschen und ihre Gesetzgebung... kopfwand-

Dann wird es wohl doch noch ausgetauscht werden gegen die "ungefährlichen, längeren Klingen" /Ironie off blabla-
 
SnaQe schrieb:
Aber Das Glock-Messer bekommt man in der Ausführung 16,5cm im Inet ohne Probleme, also ist nur das mitführen verboten aber nicht das erwerben? O_o

http://www.amazon.de/product-reviews/B001DBL98W/ref=dp_top_cm_cr_acr_txt?ie=UTF8&showViewpoints=1

genau so ist es, Du darfst Das Glock (egal ob in lang oder kurz) erwerben, aber nicht ohne Einschränkung mit dir führen. Rein rechtlich müsstest Du das Messer sofort nach dem Kauf in ein verschließbares Behältniss legen welches einen unmittelbaren Zugriff auf das Messer verhindert um es nach Hause zu überführen!!

Mich hat mal die Polizei mit unserem Firmenwagen (VW Caddy) angehalten und die Beamten haben nicht schlecht gestaunt als Sie bei mir in den Laderaum sahen und rund 200 fix und fertige Kampfmesser gesehen haben die ich gerade an einen Großkunden überführt habe! Die dachten bestimmt ich will den 3.ten Weltkrieg starten. Mein Glück war gewesen das der "Laderaum" extra abgeschlossen und ich vom Fahrersitz aus keinen Zugriff auf den Laderaum habe, sonst wäre dieser Transport illegal und verboten gewesen!!

LG,

Letis
 
Harlicon schrieb:
Oooook staunen-
Ja die Deutschen und ihre Gesetzgebung... kopfwand-

Dann wird es wohl doch noch ausgetauscht werden gegen die "ungefährlichen, längeren Klingen" /Ironie off blabla-

Wenn Du ne Kaufberatung brauchst kannst Du dich gerne vertrauensvoll an mich wenden !!
 
Bitburger schrieb:
Woran erkenne ich denn ob ein Messer als Waffe oder als Wurstmesser konzipiert ist ? Bzw. wer bestimmt das ?

Das ergibt sich meist aus der Produktbeschreibung des Herstellers, im Zweifelsfall anfragen!!
Grundsätzlich wäre ich erst einmal bei allen schwarz lackierten Klingen von Waffenherstellern kritisch, diese haben schon von Ihrer Optik her Waffenkarakter.
Wenn diese dann noch schön mit Walther oder Smith&Wesson beschriftet sind, dann wäre ich schon vorsichtig!
Auf alle Fälle sollte man sich vor einem rechtssicheren Kauf sehr gut informieren, nen gutes Messer kostet ja auch ein wenig.
Ich stehe euch gerne beratend zur Seite wenn Ihr fragen habt!

LG

Letis
 
Hier noch was interessantes, für alle Besitzer eines Leatherman Wave wie mich und ähnlichen Tools mit einhändig feststellbarer Klinge

http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-55616.html

Laut BKA ist es an und für sich nicht als Einhandmesser eingestuft sondern als Werkzeug, ABER es gibt nirgend wo eine rechtsverbindliche Aussage, die das bestätigt, für mich heißt das, dass es im Zweifelsfall schon als ein solches eingestuft werden kann!
Auch wenn ich diesen fall für recht unwahrscheinlich halte ;-)

Alles in allem Augen auf beim Messerkauf, auch ein unscheinbares Messer kann so beschaffen sein, dass es nicht uneingeschränkt zu führen ist.

Wenn ihr euch ein Messer zu legen wollt, das absolut keine sorgen bereiten kann, dann lest euch das WaffG vorher durch, oder quatscht mit "Letis" oder mir, wir haben uns beide hinreichend mit dem WaffG beschäftigt und helfen euch gerne ;-)
 
Ist das all ein scheiß mit dieser Gesetzeslage...

Ich selbst hab das Walther Black Tanto.
Momentan bei Louis für 19,99 € im Angebot.
Und dafür kann ich es WIRKLICH Empfehlen.
Preis/Leistung ist wirklich Spitze!

Überaus Scharf, tolle Optik, sehr robust und der Nylon-Holster hält was er verspricht.


Habe bis jetzt bei mit nicht den Nutzen gesehen, mir ein teureres/Hochwertigeres zuzulegen.
Habe es nur für den Fall der Fälle dabei. Und dann reg ich mich auch nicht auf, wenn es kauptt geht oder Macken bekommt.
 
NicolasGuitarist schrieb:
Ist das all ein scheiß mit dieser Gesetzeslage...

Ich selbst hab das Walther Black Tanto.
Momentan bei Louis für 19,99 € im Angebot.
Und dafür kann ich es WIRKLICH Empfehlen.
Preis/Leistung ist wirklich Spitze!

Überaus Scharf, tolle Optik, sehr robust und der Nylon-Holster hält was er verspricht.


Habe bis jetzt bei mit nicht den Nutzen gesehen, mir ein teureres/Hochwertigeres zuzulegen.
Habe es nur für den Fall der Fälle dabei. Und dann reg ich mich auch nicht auf, wenn es kauptt geht oder Macken bekommt.

"Hust"

lese mal folgendes:

Das Waffengesetz definiert in § 1 Abs. 2 Nr. 2a und 2b:

„Waffen sind „... tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“

Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“.

In der Anlage 1 zum WaffG wird dann genauer definiert, was Hieb- und Stoßwaffen sind: „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.“.

Der entscheidende Teil in dieser Definition ist die Zweckbestimmung.

Eine Zweckbestimmung als Hieb- und Stoßwaffe ist z.B. gegeben bei:
Degen, Dolchen, Bajonetten, Säbeln und Schwertern. Ein Säbel zum Beispiel ist in seiner ursprünglichen Bestimmung ein Kriegsgerät zum Einsatz gegen Menschen.

So, und nun extra für dich - Aufpassen popcorn-

Das Tantō [tan.toː] (jap. 短刀, dt. „kurzes Schwert“) ist ein üblicherweise leicht gebogenes, einschneidiges japanisches Kampfmesser mit einer Klingenlänge von weniger als 1 Shaku (ca. 30 cm). Bei der Fertigung der Waffe kommen ähnliche Schmiedetechniken wie bei der Herstellung der japanischen Langschwerter (zum Beispiel Katana) zum Einsatz. Bei westlichen Taschenmessern und Kampfmessern wird mit Tantoklinge eine Klingenform bezeichnet, die völlig gerade ist und bei der die Spitze nicht mit einer Rundung in die Klinge übergeht, sondern im Winkel zur Klinge steht. Diese populäre Gestaltung entspricht allerdings nicht der traditionellen japanischen Waffen-Klingenform.

Also, da dein Messer eine Tanto-Klinge hat und die traditionelle Tanto-klingenform als Waffe konzipiert wurde, wäre ich mit dem freien Tragen deines Messers mehr als Vorsichtig. Denn grundsätzlich wurde dein Messer als Waffe konzipiert, das ergiebt sich übrigends auch aus der Bezeichnung "Back-Up" - also als Backup-Waffe und dann kommt noch zur Krönung hinzu das ein traditioneller Waffenersteller "Walther" dein Messer konzipiert/gebaut hat!

Da brauch ich noch nicht mal ein besonders spitzfindiger Staatsanwalt sein um dir nen Strick draus zu drehen!!


Also, Augen auf beim Eierkauf, nicht jedes feststehende Messer unter 12cm Klingenlänge ist bedenkenlos mitzuführen! daumen-

Bei weiteren Fragen, Ängsten, Nöten, Sorgen - gerne per PN

LG
Letis
 
Letis schrieb:
NicolasGuitarist schrieb:
Ist das all ein scheiß mit dieser Gesetzeslage...

Ich selbst hab das Walther Black Tanto.
Momentan bei Louis für 19,99 € im Angebot.
Und dafür kann ich es WIRKLICH Empfehlen.
Preis/Leistung ist wirklich Spitze!

Überaus Scharf, tolle Optik, sehr robust und der Nylon-Holster hält was er verspricht.


Habe bis jetzt bei mit nicht den Nutzen gesehen, mir ein teureres/Hochwertigeres zuzulegen.
Habe es nur für den Fall der Fälle dabei. Und dann reg ich mich auch nicht auf, wenn es kauptt geht oder Macken bekommt.

"Hust"

lese mal folgendes:

Das Waffengesetz definiert in § 1 Abs. 2 Nr. 2a und 2b:

„Waffen sind „... tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“

Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“.

In der Anlage 1 zum WaffG wird dann genauer definiert, was Hieb- und Stoßwaffen sind: „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.“.

Der entscheidende Teil in dieser Definition ist die Zweckbestimmung.

Eine Zweckbestimmung als Hieb- und Stoßwaffe ist z.B. gegeben bei:
Degen, Dolchen, Bajonetten, Säbeln und Schwertern. Ein Säbel zum Beispiel ist in seiner ursprünglichen Bestimmung ein Kriegsgerät zum Einsatz gegen Menschen.

So, und nun extra für dich - Aufpassen popcorn-

Das Tantō [tan.toː] (jap. 短刀, dt. „kurzes Schwert“) ist ein üblicherweise leicht gebogenes, einschneidiges japanisches Kampfmesser mit einer Klingenlänge von weniger als 1 Shaku (ca. 30 cm). Bei der Fertigung der Waffe kommen ähnliche Schmiedetechniken wie bei der Herstellung der japanischen Langschwerter (zum Beispiel Katana) zum Einsatz. Bei westlichen Taschenmessern und Kampfmessern wird mit Tantoklinge eine Klingenform bezeichnet, die völlig gerade ist und bei der die Spitze nicht mit einer Rundung in die Klinge übergeht, sondern im Winkel zur Klinge steht. Diese populäre Gestaltung entspricht allerdings nicht der traditionellen japanischen Waffen-Klingenform.

Also, da dein Messer eine Tanto-Klinge hat und die traditionelle Tanto-klingenform als Waffe konzipiert wurde, wäre ich mit dem freien Tragen deines Messers mehr als Vorsichtig. Denn grundsätzlich wurde dein Messer als Waffe konzipiert, das ergiebt sich übrigends auch aus der Bezeichnung "Back-Up" - also als Backup-Waffe und dann kommt noch zur Krönung hinzu das ein traditioneller Waffenersteller "Walther" dein Messer konzipiert/gebaut hat!

Da brauch ich noch nicht mal ein besonders spitzfindiger Staatsanwalt sein um dir nen Strick draus zu drehen!!


Also, Augen auf beim Eierkauf, nicht jedes feststehende Messer unter 12cm Klingenlänge ist bedenkenlos mitzuführen! daumen-

Bei weiteren Fragen, Ängsten, Nöten, Sorgen - gerne per PN

LG
Letis



Aaaaaah, Alarm - was sehe ich gerade, Du hast ja gar nicht das Walther back-Up sondern das Walther Black Tanto!!

junge, Junge, zu alle dem was ich oben schrieb kommt noch hinzu das dieses Messer auch noch einhändig bedienbar und feststellbar ist!!
Astreiner Verstoß gegen §42 Waffengesetz, Du bist im Falle eines Falles im Arsch!
 
Ich schaue ausschließlih nur noch bei Ebay nach Messern. Habe schon den ein oder anderen "Schnapper" da gemacht.
 
Scheisse man...du hast recht!

Mal wieder mit gefährlichem Halbwissen unterwegs gewesen...ich denke ich werde mir ein anderes zulegen.
Wer lust hat kann mir ja per PM mal eine Empfehlung zukommen lassen ;);)

Gut dass mich bis jetzt kein grünes Männchen erwischt hat^^

Mir ist grade echt das Herz in die Hose gerutscht!!!

Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, und mich so vor unangenehmen Situationen mit den Gesetzeshütern bewahrt hast^^
 
Hallo!

Messer sind ja immer interessant. Vorallem, wenn man aus der Klingenstadt kommt... grins
Aber mal Scherz bei Seite, Messer habe ich so einige. mein größtes hat ne 25cm klinge, dann noch ein paar Macheten.
Sammel sowas einfach.
ABER-- wenn man schon irgendwo rumstromert und Dinge erkindet-- Ihr schleppt doch nicht wirklich solche Dinger mit, oder???
Ihr werdet doch sofort kassiert! Wegen Neugierde warscheinlich weniger, aber mit na Waffe?!?
Ich habe quasi überall wo ich hingehe nen Messer mit. jedoch nur aus Praktischen Gründen, klein und unscheinbar. Nicht als Waffe.
Ob du nen Küchenmesser oder das Puma mitschleppst, die Straft wird die gleiche sein. Denn erklährt dem Richter doch mal da Ihr unterwegs damit nur euer Brot schmieren wolltet lach-
Habt Ihr denn schon Erfahrungen in der Richtung gemacht???

Gruß Christian
 
"Ob du nen Küchenmesser oder das Puma mitschleppst, die Straft wird die gleiche sein. Denn erklährt dem Richter doch mal da Ihr unterwegs damit nur euer Brot schmieren wolltet"

DOCH!!! Denn das Waffengesetz erfasst nur Messer, welche auf als Waffe gedacht sind. Ein Brotzeitmesser darf man mitnehmen/ führen! Wohingegen eine Butteflymesser ganz klar ein verbotener Gegenstand ist und eine Anzeige nach sich zieht!
Oder ein Bowiemesser mit fest-stehender 20 cm Klinge eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zur Folge hat.
Macht also sehr wohl einen massiven Unterschied, was für ein Messer man in der Tasche hat!
 
Grundliegend logisch.
Wenn Ihr jedenfalls beim durchstöbern von Objekten von den inzwischen "Blauen" eingefangen werdet und so nen 30cm langes Brotmesser unter der Jacke tragt wird die Erkläurungsnot trotzden sehr groß... Heißt dann sie kommen erst mal mit.
Feststehende Messer ab Länge x sind generell verboten mitzuführen.
Ich glaube feststehend generell inzwischen. Wobei die Größe und Optik sicherlich vorrangig sind.
Wie das Teil letzlich eingestuft ist, wird von der Situration abhängig sein.
Hast gerade nen Brotmesser in der Stadt gekauft wird keiner was wollen. Wie gesagt, wenn der Ort schon grenzwertig ist wird der Richter entscheiden.
Die suchen dann ja regelrecht...

Ich find so ne Maglite viel interessanter. Außer natürlich mit Quergriff. Die kann nicht nur leuchten grins

Hatte mal so ne Situration. Bin mit meinem Cousin durch den dichten Wald und haben uns den Weg mit Hilfe einer schönen Herberts Machete frei gemacht.

Wie das so ist- von Jäger entdeckt.
Glück im Unglück, der Jäger war nur mit Hund und ohne Gewehr unterwegs und hatte nach kurzen blöffen sichtlich mehr Respekt von dem Ding als wir vor Ihm.
So dass er (wie wir dann allerdings auch) schnellst möglich weg ist. Kam noch der übliche Spruch: Beim nächsten Mal werde ich aber...

Auch ein knüppel oder Basi im Auto ist grundliegend eine Waffe und verboten. Aber dennoch Auslegungssache.
Kannst du bei einer Überprüfung beweisen das du damit "Sport" betreibst oder denen plausiebel erklähren das du immer übers Land fährst wo man schnell Wild anfährst ist das ein Agument dieses damit erlösen zu können bzw. dich davor beim begutachten zu schützen. (Tollwut etc.)

Ist denn schonmal jemand hier mit"Brotmesser" gefilzt wurden??
Währe eine sehr interessante Erfahrung.
Ich zum Glück nicht...
 
Ladet euch das Poster runter ,und legt es ins Auto.
Hilft euch und den teils unerfahrenen Kollegen der Wachtruppe.
http://www.bundespolizeigewerkschaft.de/downloads/waffenrechta15fv.pdf
 
Das bestätigt meine Bedenken. Auch die "Küchenmesser" in unpassender Situration als Waffe einzustufen. Sogar das alte Barbiermesser ist dort aufgeführt.
Also, ich bleib dann mal bei meinen kleinen unscheinbaren für unterwegs, der Rest für die Sammlung...
Danke für die Aufklährung.
 
@ Delli:



Sehr gut! Das ist doch mal ne Maßnahme...die werden sicherlich ganz schön blöde gucken wenn du dann das Plakat aus dem Kofferraum kramst^^

Wie aktuell ist das denn? Hat sich da auch nichts mehr geändert??
 
Auf der BKA-Seite wird doch EINDEUTIG gesgat, dass Küchenmesser keine Waffeneigenschaften haben. Widerlegt also nicht, sondern bekräftigt die vorherigen beiträge. kopfwand-

Ob man das Teil vorort abgenommen bekommt, sei mal dahin gestellt. Sicher wird keine Streife einen agressiven oder angetrunkenen mit eine riesigen Fleischermesser weiter ziehen lassen. Nur vor Gericht wird man nicht bestraft, weil: NICHT STRAFBAR!

Messer zur Selbstverteidigung sind meiner Meinung nach nur für totale Notwehrsituationen sinnvoll. Alles andere wird später vor Gericht zu dem eigenen Nachteil gedeutet / verdreht.
Als Werkzeug natürlich nützlich, aber es gibt genug Varianten, mit denen man super schneiden, jedoch nahezu garnicht stechen kann. Stichwort (lustigesWortspiel, STICHwort in dem Zusammenhang) Teppichmesser.

Zur Selbstverteidigung ist ein vernünftiges Pfefferspray eh viel geeigneter. Man kann aus "sicherer" Distanz die "Gefahr" bekämpfen, darf so ein Spray führen, es kostet nicht die Welt und wirkt überzeugend. rock-
 
Zurück
Oben