Bunker-NRW

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Nahkampfwaffen

Schlingel87 schrieb:
PGR, meinst du das Kampfmesser, oder welches?

Nein, das neue Taschenmesser. Ist aber, glaube ich, noch nicht flächendeckend ausgegeben. In Norddeutschland haben da schon einige Soldaten Bekanntschaft mit der Polizei gemacht. Wenn die Jungs am Freitag in Grünzeug ins Wochenende fahren, und das Messerchen noch in der Tasche ist. Die Polizei wartet dann schon teilweise vor der Kaserne.
 
Da werden die Soldaten vor den Kasernen gefilzt kopfwand- help- wegen dem Messer......oh armes Deutschland weinen-
 
Ja, im Dienst dürfen die das führen. Privat nicht. Die BW Axt jedoch dürften sie sich an den Gürtel hängen. Ähnlichkeiten mit Vernunft und Logik wären beim Waffenrecht rein zufällig und nicht gewollt...
 
Hauptsache die Polizisten halten sich nach Dienstschluss immer an die Regeln, was wohl selten der Fall ist! grins- grins-

Mfg Jan
 
Omg, das ist ja echt mal stumpf. Haben die irgendwie nix besseres zu tun?
Ich würd mich glaub direkt in die Kaserne zurück begeben. In meinen Taschen dürfen die sowieso nicht ohne weiteres rumsuchen.
Und das wegen nem dummen Taschenmesser... arg!
 
Schlingel87 schrieb:
Omg, das ist ja echt mal stumpf. Haben die irgendwie nix besseres zu tun?
Ich würd mich glaub direkt in die Kaserne zurück begeben. In meinen Taschen dürfen die sowieso nicht ohne weiteres rumsuchen.
Und das wegen nem dummen Taschenmesser... arg!

Wer mit dem Auto die Kaserne verläßt, hat das Problem nicht. Aber wenn Du in den Bahnhof willst oder an der Haltestelle stehst...
Natürlich dürfen die dann den Inhalt Deiner Taschen sehen. Du hast eine BW Tarnuniform an, da besteht derbegründete Verdacht , daß Du auch das dazugehörige Taschenmesser in der Tasche hast.
Da war in den letzten Monaten mal ein großer Artikel in der Schießsportzeitung "Visier".
Besseres zu tun hätten die übrigens schon-aber in die Viertel zu diesen "Klienten" traut sich die Polizei schon lange nicht mehr. Die halten sich lieber an die, die nicht gleich stechen, schießen oder anschließend deren Familie bedrohen...
 
Hallo? Würd denen nen Vogel zeigen. Dann will ich mal sehen, ob die alle Auflagen für das Führen einer Waffe erfüllen. Denke nicht. Polizisten tragen die Waffe, weil es ihr Dienst erfordert.
So, und das BW-Taschenmesser gehört zu den Sachen, die ein Soldat immer am Mann zu tragen hat, genauso wie Papiere, Erkennungsmarke, Handschuhe und so weiter.
War bei uns befohlen! (Kann nur von meinen Erfahrungen sprechen).

Und mal im Ernst, in was für einem Staat leben wir, in dem die eigene Armee durch solche Aktionen durch staatliche Behörden an den Pranger gestellt werden.
Wäre in Amiland und woanders kaum vorstellbar!
Zumal, was ist wenn die einen mit so einem Messer packen? Einkassieren? Also Beschlagnahmung von Staatseigentum? Dumm! Will nicht den Spieß sehen, der sich mit so nem Kack rumprügeln muss. Und mal einen Schritt weitergedacht, welcher Staatsanwalt lässt es wegen einem Taschenmesser, mit dem nix angestellt wurde, außer dass es mit sich getragen wurde (und das von einem BW-Soldaten, der es von seinem Dienstherren ausgehändigt bekommen hat), auf ein Verfahren ankommen?!

Sinnfrei ohne Ende...wäre vllt mal ein Fall Spiegel TV.
"Bundeswehr Soldaten unter Generalverdacht" :D
 
Mal zum Thema "In den eigenen Taschen hat die Polizei nichts zu suchen".

Rein rechtlich verhält es sich so, dass auch Polizeibeamte nur in Hosentaschen suchen dürfen auch ohne einen besonderen Verdacht oder Gründe.
Anders verhält es sich wenn es ein verschließbares Behältnis ist. Heißt, Tasche mit Reißverschluss oder Rucksack/ Seesack usw.
Wenn nun son Jägermeister ankommt und man sich weigert seinen Rucksack zu öffenen sieht das verdächtig aus, als hätte man was zu verstecken. Ist ja logisch.

Weiß man dann allerdings um diesen Umstand, den ich übrigens von einer Bekannten habe die selbst bei der Pozilei ist, und weiß diesen ernsthaft und selbstsicher vorzubringen, wird sich der ein oder andere Ordnungshüter überlegen ohne rechtliche Grundlage einen Rucksack zu durchwühlen. Selbst wenn man auf Nachfrage offen und ehrlich den Besitz und das derzeitige Führen des Messers zugibt, bleibt immer noch die Kuh im Dorf wenn das Messer im Rucksack ist.

Sich dieser "amtlichen Visitation" zu widersetzen, dürfte zwar ein bisschen dummes Gerede hervor bringen, allerdings ist es dann hilfreich wenn man vehemennt auf einer schriftlichen gesetzlichen Grundlage besteht.


Klingt jetzt nach viel Stress wegen einer kleinen Sache, aaaaber ja, hat es alles schon gegeben. :lol: :wink: Wer mal bei einem Anwalt war der einen ein bisschen über die Rechte und Pflichten von den Freunden und Helfern informiert hat, lässt sich nicht nochmal so schnell dies und jenes gefallen.

Bleibt nur noch zu sagen...SCHWACHSINN sowas :mrgreen: Soldaten ein Schweiter Taschenmesser abnehmen. Aber den assozialen halbstarken außem "schweren" Viertel die Basi, Schlagringe, Butterflys und Knarren lassen, das ist gar kein Probelem kratz- Oh man.
 
Schlingel87 schrieb:
Hallo? Würd denen nen Vogel zeigen. Dann will ich mal sehen, ob die alle Auflagen für das Führen einer Waffe erfüllen. Denke nicht. Polizisten tragen die Waffe, weil es ihr Dienst erfordert.
Falsch! Ein höherer Staatsanwalt hat einen Waffenschein. Der ist formal übertragbar. Dieser Schein ist deren rechtliche Grundlage. So läuft das auch bei Werttransporten. Da hat idR auch nur der Chef einen Schein. Privat Waffen kaufen oder führen darf von denen aber keiner.
So, und das BW-Taschenmesser gehört zu den Sachen, die ein Soldat immer am Mann zu tragen hat, genauso wie Papiere, Erkennungsmarke, Handschuhe und so weiter.
War bei uns befohlen! (Kann nur von meinen Erfahrungen sprechen).Im Dienst ist das auch richtig, aber das G3 wirst Du auch nicht mitgenommen haben, nach Dienstschluß, oder :D?

Und mal im Ernst, in was für einem Staat leben wir, in dem die eigene Armee durch solche Aktionen durch staatliche Behörden an den Pranger gestellt werden.In dem, für Verbrecher, freiesten Staat der jemals auf deutschem..bla bla...
Wäre in Amiland und woanders kaum vorstellbar! Stimmt, nur hier in Vierzonesien.
Zumal, was ist wenn die einen mit so einem Messer packen? Einkassieren? Also Beschlagnahmung von Staatseigentum? Dumm! Will nicht den Spieß sehen, der sich mit so nem Kack rumprügeln muss. Und mal einen Schritt weitergedacht, welcher Staatsanwalt lässt es wegen einem Taschenmesser, mit dem nix angestellt wurde, außer dass es mit sich getragen wurde (und das von einem BW-Soldaten, der es von seinem Dienstherren ausgehändigt bekommen hat), auf ein Verfahren ankommen?! Gibt kein großes Verfahren: Verstoß gegen das Waffenrecht, Ordnungswidrigkeit, das Messer wird einkassiert, Bußgeld zwischen 120-200€. Ist aber "Good will". Und Du kannst Deinem Feldwebel dann erklären, wo das Messer ist und auf dem Zettel unter Bin bereit zu zahlen... unterschreiben.

Sinnfrei ohne Ende...wäre vllt mal ein Fall Spiegel TV.
"Bundeswehr Soldaten unter Generalverdacht" :D
 
Lizzard schrieb:
Mal zum Thema "In den eigenen Taschen hat die Polizei nichts zu suchen".

Rein rechtlich verhält es sich so, dass auch Polizeibeamte nur in Hosentaschen suchen dürfen auch ohne einen besonderen Verdacht oder Gründe.
Anders verhält es sich wenn es ein verschließbares Behältnis ist. Heißt, Tasche mit Reißverschluss oder Rucksack/ Seesack usw.
Wenn nun son Jägermeister ankommt und man sich weigert seinen Rucksack zu öffenen sieht das verdächtig aus, als hätte man was zu verstecken. Ist ja logisch.

Weiß man dann allerdings um diesen Umstand, den ich übrigens von einer Bekannten habe die selbst bei der Pozilei ist, und weiß diesen ernsthaft und selbstsicher vorzubringen, wird sich der ein oder andere Ordnungshüter überlegen ohne rechtliche Grundlage einen Rucksack zu durchwühlen. Die rechtliche Grundlage bildet der " Begründete Verdacht" Selbst wenn man auf Nachfrage offen und ehrlich den Besitz und das derzeitige Führen des Messers zugibt, bleibt immer noch die Kuh im Dorf wenn das Messer im Rucksack ist. Das ist dann ja auch kein verbotenes führen, sondern nur der erlaubte Transport. Aber nur, wenn der Rucksack verschlossen ist. Dazu muß mittlerweile mindestens ein winziges Schloß auf dem Reißverschluß sein.

Sich dieser "amtlichen Visitation" zu widersetzen, dürfte zwar ein bisschen dummes Gerede hervor bringen, allerdings ist es dann hilfreich wenn man vehemennt auf einer schriftlichen gesetzlichen Grundlage besteht. Da reicht der begründete Verdacht. Wenn sie sich erst einen Bescheid vom Richter holen müßten, könntest Du ja in der Zwischenzeit mit dieser Massenvernichtungswaffe wer weiß wen alles massakrieren.


Klingt jetzt nach viel Stress wegen einer kleinen Sache, aaaaber ja, hat es alles schon gegeben. :lol: :wink: Wer mal bei einem Anwalt war der einen ein bisschen über die Rechte und Pflichten von den Freunden und Helfern informiert hat, lässt sich nicht nochmal so schnell dies und jenes gefallen.
Da stimme ich Dir zu, Kenne Deine Rechte und nimm sie war, solange Du sie noch hast. Aber hier bist Du leider nicht im Recht . Du begehst denselben Verstoß wie ich, wenn ich mit meiner geladenen Browning High Power im Holster durch die Innenstadt laufen würde. Ich sehe das wie Ihr, aber ich kann nix dafür. Ich habe sie nicht mal gewählt.
 
@ PGR

Wenn man in diesem Fall die Vokabeln "Begründeter Verdacht" genauer betrachtet, würde das deiner Auslegung nach theoretisch bedeuten, wenns dem Polizisten passt kann er sagen "haaa begründeter Verdacht auf unerlaubtes Führen einer Waffe" und peng fertig der Salat.

Das würde wieder uneingeschränktes Recht zum durchsuchen nur logisch nach sich ziehen oder? nonono-

Ansonsten nenn bitte mal ein gutes Beispiel, was deine Auslegung besser verdeutlicht und untermauert.
 
Hallo Bunkersucher,
das ist ein gasnz normales Taschenmesser,die wurden schon 1941-1982 in rauhen mnegen hergestellt.E sgab auch edele,und wenn du man den thread "Sondlen" besuchst,da kannst du ein Tschenmesser sehen,das seit 64 Jahren in der Baumwurzel gesteckt hat..weil die Landser alle "Waffen" abgegeben durften..dies steckte unweit von 3x Bajos.
mfg Andreas /Ende 1945
 
Einen BW Soldaten das Taschenmesser abzunehmen ist schon krasss. Denke unsere" Freunde" haben genug zu tun. Aber manchmal ahben die die Besten sachen im Kopf. kopfwand-
 
Lizzard schrieb:
@ PGR

Wenn man in diesem Fall die Vokabeln "Begründeter Verdacht" genauer betrachtet, würde das deiner Auslegung nach theoretisch bedeuten, wenns dem Polizisten passt kann er sagen "haaa begründeter Verdacht auf unerlaubtes Führen einer Waffe" und peng fertig der Salat.

Wieso meine Auslegung??? Ihr tut ja so, als hätte ich diese seltsame Rechtslage zu verantworten Professor- .
Diese Fälle hats in Norddeutschland so oft gegeben, daß es jetzt Gespräche zwischen Politik, Polizei und BW geben soll.
In dem Fall ist der "Begründete Verdacht" gegeben, wenn der Soldat sein komplettes Grünzeug anhat. Da ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, daß er auch das zugehörige Taschenmesser führt. So deren Argumentation.
Einem Soldaten in Zivil kann man das nicht begründet unterstellen.

Das der "Begründete Verdacht" eine Gumminummer sein kann, ist klar. Aber wenn der Verdacht nicht ordentlich begründet wurde und er findet nichts, dann zerr ich den Buben vor den Kadi.

Aber bald ist das so wie in GB: Aufgrund von Terrorverdacht kann jeder, jederzeit und überall durchsucht werden.
Verdächtig ist dann jeder. Der eine, weil er sich verdächtig verhält und der andere, weil er betont unverdächtig ist. Das ist sogar sehr verdächtig.
Das ist kein Spaß von mir, das steht in den in den Vorgaben der Briten und Amikaner sinngemäß drin..
 
Dass die Amis manchmal Gesetze haben, die recht sinnfrei sind, sollte bekannt sein.

Finde den Zusammenhang aber bizarr: Auf der einen Seite werden Soldaten in den Antiterrorkapf geschickt, auf der anderen Seite stehen sie selber unter Verdacht...
 
Die verbreiten auf der ganzen Welt Terror: Von Korea, Vietnam, Grenada, Somalia, Irak, Afghanistan, etc. Jetzt ist der Iran im Fokus, welcher nie einem Nachbarland was getan oder angedroht hat. Wer überall Völker überfällt, Zivilisten tötet und foltert und die Bodenschätze stiehlt, der muß auch die eigene Bevölkerung im Griff haben. Mit welcher Ausrede auch immer. Kommt bei uns auch noch. Uns haben auch weder die Serben noch die Afghanen was getan und trotzdem sind unsere Soldaten dort und haben kräftig gebombt. Wenn das kein Terror ist, was dann? Früher nannte man sowas: Grundgesetzwidrige Angriffskriege...
 
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