Das ist ja deine Entscheidung vorausgesetzt du bist volljährig.
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Sargonia_I schrieb:@Arseen
Hier kannst du den Fall mit der Minderjährigkeit deines Cousins unter dem Punkt für Teilnehmer nachlesen
Allgemeine Regelung für Stammtischgastgeber und Teilnehmer
https://bunker-nrw.de/forum/viewtopic.php?t=18460" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich bin mal so frei und ergänze noch ein wenig Professor-Sargonia_I schrieb:Ja du fällst da als Familienmitglied drunter. Schwester, Bruder usw war nur ein Beispiel also spricht eigentlich nix dagegen laut JuSchG ist eine Bescheinigung der Eltern deines Cousins das du die Fürsorge- und Aufsichtspflicht übernimmst aber Pflicht.
Zacken schrieb:http://partyzettel.de/muttizettel.pdf
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