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rk1234 schrieb:Ich mache es mal kurz:
Ich möchte bauen und wollte wissen worauf.
Da ich selbst unter der Erde nichts angelegt habe, war ich auf andere Sachverständige angewiesen.
combo schrieb:rk1234 schrieb:Falls es ein ausgewiesener Bebauungsplan ist auf dem dein Grundstück liegt, kannst du das alles beim Bauamt ansehen und auch sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form bekommen. Bodenbelastung, Umweltschutz, Lärmbelastung, Verdacht auf Kampfmittel, frühere Bergbautätigkeiten alles muß im B.Plan und seinen Anhängen stehen. grins
PGR 156 schrieb:Die BIMA ist auch nicht für alle Luftschutzanlagen zuständig :wink: .
rk1234 schrieb:combo schrieb:rk1234 schrieb:Falls es ein ausgewiesener Bebauungsplan ist auf dem dein Grundstück liegt, kannst du das alles beim Bauamt ansehen und auch sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form bekommen. Bodenbelastung, Umweltschutz, Lärmbelastung, Verdacht auf Kampfmittel, frühere Bergbautätigkeiten alles muß im B.Plan und seinen Anhängen stehen. grins
Wie kommst du denn da drauf?
Klar ist, dass bei der Stadt - bzw. deren unter- bzw. übergeordneten Behörden - eine Menge an Daten rumliegt.
Die muss dann aber auch einer zusammentragen.
Aber im B-Plan? Der enthält Festsetzungen bzgl. der Bebauungsvorgaben und einen Anhang mit Erläuterungen, um Falschzeichnungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens den tatsächlichen Wünschen des Satzungsgebers anzupassen.
Stelle dir mal vor, da steht für jedes Grundstück alles mögliche drin.
Altlastenverdachtsfälle findest du im Altlastenkataster. Oder bei der übergeordneten Bodenschutzbehörde.
Wenn dort nichts bekannt ist hinsichtlich Altlasten, heisst das gar nichts. (Viele finden Bomben erst beim Aushub.)
Für den Bergbau können wir in NRW nach Arnsberg, zur Plattform des geologischen Dienstes NRW oder zum Bergamt.
Mögliche unterirdische Denkmalbereiche weist das Denkmalschutzbehörde aus.
Da kann man wie ein Eichhörnchen alles schön selber zusammensuchen.
Das wäre wirklich herrlich, wenn alles im B-Plan stehen würde. Dann wäre der Immobilienkauf wirklich sicher.
Eben. "Soll". Nicht etwa :"Muß". Das ist doch garnicht so schwer zu begreifen :wink: . Das sind verschiedene Behörden und die Informationen sind mal mehr und mal weniger gesammelt und konzentriert. Je nach Behörde und Stadt. Viele Akten bis '45 liegen noch ungeordnet in Kellerräumen. Zeitmangel.combo schrieb:Unter 5 steht doch, im Bebauungsplan soll!!! gekennzeichnet werden:
PGR 156 schrieb:combo schrieb:Ich denke auch nicht, daß sein Bauprojekt 14m in die Tiefe reichen wird. Wenn aber ja, dann würde ich mich auch über Photos freuen.
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