Bunker-NRW

Willkommen auf bunker-nrw.de! Wir sind die größte deutschsprachige Lost-Place Community. Bei uns dreht sich alles um verlassene Gebäude, Häuser, Fabriken, aber auch Bergwerke und ähnliches. Wir freuen uns auf dich!

Was ist das?

Ich mache es mal kurz:
Ich möchte bauen und wollte wissen worauf.
Da ich selbst unter der Erde nichts angelegt habe, war ich auf andere Sachverständige angewiesen.
 
rk1234 schrieb:
Ich mache es mal kurz:
Ich möchte bauen und wollte wissen worauf.
Da ich selbst unter der Erde nichts angelegt habe, war ich auf andere Sachverständige angewiesen.

Falls es ein ausgewiesener Bebauungsplan ist auf dem dein Grundstück liegt, kannst du das alles beim Bauamt ansehen und auch sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form bekommen. Bodenbelastung, Umweltschutz, Lärmbelastung, Verdacht auf Kampfmittel, frühere Bergbautätigkeiten alles muß im B.Plan und seinen Anhängen stehen. grins
 
Dann hatten wir gar nicht so schlecht gelegen. Deckungsgraben, von der Form her und als es hieß: Viktoriastollen; zum LS umgebaute obere Zechensohle.
Jetzt wäre es vielleicht interessant für Dich in Erfahrung zu bringen, wie/womit der Stollen verfüllt wurde. Da sollte eigentlich das Bergamt oder auch die BIMA helfen können.
 
combo schrieb:
rk1234 schrieb:
Falls es ein ausgewiesener Bebauungsplan ist auf dem dein Grundstück liegt, kannst du das alles beim Bauamt ansehen und auch sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form bekommen. Bodenbelastung, Umweltschutz, Lärmbelastung, Verdacht auf Kampfmittel, frühere Bergbautätigkeiten alles muß im B.Plan und seinen Anhängen stehen. grins

Wie kommst du denn da drauf?

Klar ist, dass bei der Stadt - bzw. deren unter- bzw. übergeordneten Behörden - eine Menge an Daten rumliegt.
Die muss dann aber auch einer zusammentragen.
Aber im B-Plan? Der enthält Festsetzungen bzgl. der Bebauungsvorgaben und einen Anhang mit Erläuterungen, um Falschzeichnungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens den tatsächlichen Wünschen des Satzungsgebers anzupassen.
Stelle dir mal vor, da steht für jedes Grundstück alles mögliche drin.

Altlastenverdachtsfälle findest du im Altlastenkataster. Oder bei der übergeordneten Bodenschutzbehörde.
Wenn dort nichts bekannt ist hinsichtlich Altlasten, heisst das gar nichts. (Viele finden Bomben erst beim Aushub.)
Für den Bergbau können wir in NRW nach Arnsberg, zur Plattform des geologischen Dienstes NRW oder zum Bergamt.
Mögliche unterirdische Denkmalbereiche weist das Denkmalschutzbehörde aus.

Da kann man wie ein Eichhörnchen alles schön selber zusammensuchen.

Das wäre wirklich herrlich, wenn alles im B-Plan stehen würde. Dann wäre der Immobilienkauf wirklich sicher.
 
Und wie ich nun weiß, für Luftschutzstollen ist das Bundesamt für Immobilien wohl zuständig. Die können Auskunft geben, wie sicher der Stollen nach IHREN Kenntnissen ist. Diese Daten lässt man dann aber wohl auch besser von einem Gutachter objektbezogen auswerten.
 
In manchen Städten ist das besser organisiert, in anderen noch schlechter. Die BIMA ist auch nicht für alle Luftschutzanlagen zuständig :wink: .
 
Habe die BIMA jetzt um Auskunft gebeten.
Man kann eventuell was sagen über die Verfüllung und Belastbarkeit des Bodens. 2- 3 Tage Bearbeitungszeit.
 
rk1234 schrieb:
combo schrieb:
rk1234 schrieb:
Falls es ein ausgewiesener Bebauungsplan ist auf dem dein Grundstück liegt, kannst du das alles beim Bauamt ansehen und auch sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form bekommen. Bodenbelastung, Umweltschutz, Lärmbelastung, Verdacht auf Kampfmittel, frühere Bergbautätigkeiten alles muß im B.Plan und seinen Anhängen stehen. grins

Wie kommst du denn da drauf?

Klar ist, dass bei der Stadt - bzw. deren unter- bzw. übergeordneten Behörden - eine Menge an Daten rumliegt.
Die muss dann aber auch einer zusammentragen.
Aber im B-Plan? Der enthält Festsetzungen bzgl. der Bebauungsvorgaben und einen Anhang mit Erläuterungen, um Falschzeichnungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens den tatsächlichen Wünschen des Satzungsgebers anzupassen.
Stelle dir mal vor, da steht für jedes Grundstück alles mögliche drin.

Altlastenverdachtsfälle findest du im Altlastenkataster. Oder bei der übergeordneten Bodenschutzbehörde.
Wenn dort nichts bekannt ist hinsichtlich Altlasten, heisst das gar nichts. (Viele finden Bomben erst beim Aushub.)
Für den Bergbau können wir in NRW nach Arnsberg, zur Plattform des geologischen Dienstes NRW oder zum Bergamt.
Mögliche unterirdische Denkmalbereiche weist das Denkmalschutzbehörde aus.

Da kann man wie ein Eichhörnchen alles schön selber zusammensuchen.

Das wäre wirklich herrlich, wenn alles im B-Plan stehen würde. Dann wäre der Immobilienkauf wirklich sicher.


Es muß Offengelegt werden, ohne Offenlegung kein Bebauungsplan! Hier z.B. wird auf Blei im Boden hingewiesen.
 

Anhänge

Ja und??? Unter 5 steht doch, im Bebauungsplan soll!!! gekennzeichnet werden: Flächen unter denen der Berbau umgeht, Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind usw. Dazu werden Bodenuntersuchungen vorgenommen, die Ergebnisse müssen bekannt gegeben werden.
Der von mir gezeigte B.Plan lag am Harkortberg. Ein Stück weiter ist der Bunker eingezeichnet. Unter den Flächen des B.Plans verläuft kein Bunker dafür waren dort giftige Stoffe im Boden! Es steht auch drin dass die Prüfung von Luftbildern nicht auf Kampfmittel im Boden schließen läßt. Bekommst du alles bei der Stadt.
 
Ist ja auch eigentlich wurscht! Jedenfalls hast du dich bisher nicht abgemeldet! Warum auch? es tut dir ja keiner was! grins
Jetzt hebe die Grube aus und Bagger den Stollen an staunen- und dann lade die Bilder hoch. popcorn- Darum geht es hier
schließlich klatschen-
 
Okay, ist egal.
Ich sage trotzdem nochmal: Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. 8)
Und überlege mal, von wann die Baupläne zum Teil sind.

In zwei Wochen wird losgegraben.
 
Ich muss doch noch mal nachlegen: lach-
Den B-Plan habe ich zusammen mit der Sachbearbeiterin eingesehen. Wenn da was gestanden hätte, wäre ich nicht hier gelandet..
Da hat auch nichts von dem nicht ordnungsgemäß sanierten Bombentrichter gestanden.
Und auch nichts von der Belastung des Bodens auf Grund des seinerzeit dort angelegten Schulhofs... (geänderte Grenzwerte)

Mit der Kennzeichnung des Stollens hatte die Behörde übrigens gemäß § 9 BauGB - siehe Beitrag 1 - ihre Schuldigkeit getan.
 
combo schrieb:
Unter 5 steht doch, im Bebauungsplan soll!!! gekennzeichnet werden:
Eben. "Soll". Nicht etwa :"Muß". Das ist doch garnicht so schwer zu begreifen :wink: . Das sind verschiedene Behörden und die Informationen sind mal mehr und mal weniger gesammelt und konzentriert. Je nach Behörde und Stadt. Viele Akten bis '45 liegen noch ungeordnet in Kellerräumen. Zeitmangel.
In der einen Stadt liegen Pläne von Luftschutzeinrichtungen beim Bauamt, in anderen beim Katasteramt.
Und gerade, wenn Objekte, wie hier jetzt, Bergbau und Zivilschutz gleichermaßen tangieren, wird der eine Beamte dazu tendieren, daß unter Bergbau abzuheften, der nächste aber unter seinem letzten Zweck-Luftschutz. Und beim Bauamt landet dann nix.

Und der Themenstarter kann da wohl als letztes was für. Er möchte einfach Infos. Dafür muß er sich nicht als "Troll" bezeichnen lassen nonono- .
Ich denke auch nicht, daß sein Bauprojekt 14m in die Tiefe reichen wird. Wenn aber ja, dann würde ich mich auch über Photos freuen.
 
PGR 156 schrieb:
combo schrieb:
Ich denke auch nicht, daß sein Bauprojekt 14m in die Tiefe reichen wird. Wenn aber ja, dann würde ich mich auch über Photos freuen.

Erstmal Danke an den Moderator.

Zur Info: Ich bin wieder runtergekühlt. Ich nehme hier die letzten Beiträge nicht mehr persönlich! Daher bin ich ja auch noch hier.

Ich bin auch mal gespannt, wie tief gebuddelt wird.
 
So, die BIMA hat mir mitgeteilt, dass der Stollen bei den nicht erfasst ist.

Also kam die Karte gar nicht von denen.
Dann muss das Bauamt mehr wissen. kopfwand-
 
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