Bunker-NRW

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Wo ist Dejalo?

Meine Frau hat mir mal eben die Diagnose(n) auf Hochdeutsch übersetzt. staunen-
Damit noch zur nächsten Straße... Meister- klatschen-
 
Walldie schrieb:
Hat das rechtliche Folgen gehabt und was hat den die Krankenkasse dazu gesagt, das war auch bestimmt nicht angenehm?

..das alte Fabrikgebäude war frei zugänglich, keine Absperrungen oder Warnschilder. Bei dem Unfall wurde nur der Notarzt gerufen, keine Polizei. Krankenkasse macht (bisher) keine Schwierigkeiten ..
 
Bei meiner letzte Krankenmeldung(kl. Hexenschuss 5 Tage) hat mir meine Krankenkasse schon einen Wisch zum ausfüllen
geschickt, so von wegen Unfall gehabt können wir die Kosten vieleicht jemandem anderen unterjubeln. kratz-
Die werden immer unverschämter um kosten einzusparen! platzen-

Dann drücke ich dir mal ganz fest die Daumen das dir da weiterer Ärger erspart bleibt, meistens kommt so was erst
etwas später.
 
Wäre es vieleicht besser die ganze Geschichte und die Bilder der Ruine hier zu löschen ?

Ich weiss ja nicht wie es um seine finanziellen Verhältnisse steht,aber für durchschnittliche Verdiener kann Sowas leicht die finanzielle Existenz zerstören. Wo es ggf um mehrere 10000 Euro geht...ich würde in dieser Situation ALLES dafür tun,der Kasse keine Blösse zu geben kratz-
Würde warscheinlich erstmal garnichts sagen,und sofort einen Anwalt zur zubereitung einer gerichtsfesten Ausrede für den Aufenthalt in der Ruine hinzuziehen...und schon garnicht würde ich hier öffentlich das tatsächliche wiesoweshalbwarum breittreten bevor überhaupt klar ist welche Folgen das Ganze noch haben wird :roll: :roll:

Das Körperliche ist ja schon reichlich schlimm genug,aber wo das jetzt zumindest grob überlebt ist,könnte man sich auch mal ernsthaft Sorgen um den Rest des Problems machen... kratz-
 
Das schlimmste was passieren kann: Der Arbeitgeber lehnt die Lohnfortzahlung ab und die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld.
Bergungs - Rettungs und Behandlungskosten kann die Krankenkasse nur bei Vorsatz vom Versicherten verlangen. Und den Vorsatz muß die Krankenkasse beweisen.

Tante Edit sagt:
Die Krankenkasse kann sich( und dejalo übrigens auch) beim Besitzer der Ruine schadlos halten.
§823 BGB sagt: "Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern."
 
Ich kenne das nur so,das man bei Unfällen die aus verbotenen Handlungen wie auch Hausfriedensbruch entstehen durchaus auch die Behandlungskosten aufgebrummt bekommen kann kratz-
 
Wenn du in deinem Garten eine defekte Leiter hast, die ein Einbrecher nutzt um einzusteigen und dabei verunglückt, wirst
du dafür in Haft genommen. So habe ich es mal irgendwo aufgeschnappt, da tritt dann in der Regel deine Haftpflicht ein.
Aber es spielen da natürlich auch noch Sachen mit wie dein Grundstück gesichert ist u.s.w und ob gewaltsam eingedrungen
wurde. Ein vernachlässigtes Loch im Zaun deinerseits, könnte da schon als eine Einladung ausgelegt werden und du
wirst verknackt.

“Dejalo” hat geschrieben, das es keinerlei Schilder o. Sicherung des Geländes gab, schätze mal wenn es hart auf hart
kommt ist der Ruinenbesitzer dran!
Aber das bedeutet trotzdem nochmal einen ziemlichen Nervenkrieg und Papierkram, eventuell Gericht wenn der Ruinenbesitzer
sich verweigert.

Hoffen wir mal, das alles gut geht!
Ich wäre auch dafür das wir das hier löschen o. zumindest in den Privatbereich verlagern!
 
Bastler schrieb:
Ich kenne das nur so,das man bei Unfällen die aus verbotenen Handlungen wie auch Hausfriedensbruch entstehen durchaus auch die Behandlungskosten aufgebrummt bekommen kann kratz-
Im Prinzip hast du Recht. In der Praxis verzichten die Krankenkassen darauf, weil sie in der Beweisflicht sind.
Nehmen wir mal deine Geschichte.
Du warst da, wo du nicht sein darfst. Und das nicht zum erstenmal. Der Richter sagt: Märchenstunde mit Bastler, ich glaube dir nicht. Bastler wird verknackt.
So einfach ist das Strafrecht. ratlos-
Hättest du dir dabei ein Bein gebrochen, und die Krankenkasse will Geld von dir, geht die gleiche Sache vor ein Zivilgerecht.
Du erzählst deine Geschichte vom armen Hündchen. Jetzt kann der Richter aber nicht mehr sagen Märchenstunde, ich glaube dir nicht. Darauf würde dein Anwalt erwidern: "Glauben kannst du in der Kirche."
Die Krankenkasse müsste beweisen, was du gehört oder eben nicht gehört hast.
So kompliziert ist das Zivilrecht. blabla-
 
Hören wir einfach auf darüber zu lamentieren. Er lebt, und wird wohl wieder gesund!, dass ist wichtig!
Der Rest kommt wie er kommt oder auch nicht daran können wir eh nichts ändern!
 
Muss ja nicht zwangsläufig was nachkommen, war halt nur so eine Erfahrung die ich gemacht habe,sorry!
Vor 10 Jahren hätte das noch keinen interessiert, aber die Welt hat sich leider stark verändert und ich glaube
das ist leider nur der Anfang. sorg-

Aber “combo” hat wohl Recht, Hauptaugenmerk auf die Genesung, Gesundheit ist eines der wichtigsten Sachen
im Leben! Professor-
 
Also Leute, kommt mal wieder alle runter. Was hat die Krankenkasse denn mit dem Hausfriedensbruch zu tun kratz-

Dem TÜV juckt es doch auch nicht wenn ich im Winter mit Sommerreifen zur AU fahre blabla- ( erst im November gemacht :D )

Da er hier kein fremden geschädigt oder verletzt hat fällt sein "Vorsatz" erst einmal weg. Er meldet der KK dass er wo herunter gestürzt ist. Es ist ein Unfall, das entspricht der Tatsache!

Wodurch ist der Unfall passiert ? Durch Unachtsamkeit! War der Unfall während seines Jobs oder privat? Privat !

Also so siehgt eine Prüfung der KK aus.... wer mir nicht glaubt darf gerne zu mir ins Büro eine kostenlose Beratung bekommen und danach bisschen urbexen popcorn-
 
Ich wurde durchaus per Fragebogen befragt, wo und wie ich mir eine Verletzung zugezogen hatte.
Das kann man natürlich flexibel beantworten, trotzdem wäre ich vorsichtig.
 
Schön dass du wieder dabei bist!
Ich habe den Tread leider erst vor ein paar Tagen gesehen, und mit Spannung gelesen.

Ich hatte mal einen kleineren Unfall im Zugcafé im Dienst auf einer Museumsbahn. Ich hatte gerade einen Flötenkessel mit kochend heißem Wasser mit der linken Hand vom Gasherd genommen, zum treffergenauen Einfüllen in eine auszuspülende Thermospumpkaffekanne diese mit der rechten Hand über der Spüle gegriffen. Alles während der Zug als Leerfahrt unterwegs war. Dann den Ausgiesser über die Kanne geführt, und im selben Augenblick macht unser, von einem Streckenlotsen beratene Lokführer eine Schnellbremsung....
Dadurch kam ich, der frei mit dem Rücken zur Fahrtrichtung in der Galley stand, ins Straucheln; erst rückwärts und dann in Richtung Spüle. Dabei schoss etwa ein halber Liter kochend Wasser über meine rechte Hand und Handgelenk...
Ende vom Lied, Verbrühung zweiten Grades auf etwa handflächen großem Bereich des rechten Armes und der Hand...

Das dann schnellstens gekühlt, BArandsalbe drauf, verbunden und am nächsten Morgen zum Hausarzt. Der das ganze neu versorgt, und da in Freizieit im Verein passiert, Meldung an die Krankenkasse.
Daraus entwickelte sich dann ein etwa 8 Wochen dauernder Schriftwechsel zwischen Krankenkasse, Museumsbahnverein, Berufsgenossenschaft Bahn,Hausarzt, meinem Arbeitgeber und mir. Vor allem darum, wer nun die Kosten der Behandlung und des Verdienstausfalles trüge, denn ich fiel mit der Brühwunde 2 Wochen aus.
Unterm Strich hat die BG Bahn den Ausfall, die KK der Museumsbahn die Behandlung und eine Entschädigung an mich übernommen.

Aber der Schriftverkehr, ein schmaler Leitz-Ordner voll...

Komm wieder auffe Beine und mach weiter so schöne Beiträge,Dejalo!
Und immer ne Handbreit festen Beton vorm Bergfreien...

Grüße, S4Mog
 
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