Seria schrieb:
Die Initiatoren haben doch eine Absicht gahabt, weshalb dieser Versuch gestartet werden sollte und mit einer Studie begleitet werden sollte. Du kennst die Studie nicht.
Vielleicht liest Du dir einfach mal DEINEN Link durch! Da steht im ersten Absatz, wozu das gut sein sollte.
Und wenn die dort beschriebene Absicht nicht mit der Studie korrespondiert, warum verlinkst Du das dann?
Seria schrieb:
Niemand kennt hier die Studie.
Also Du auch nicht.
Ich beziehe mich auf die Infos des von DIR verlinkten Spiegelbeitrages.
Seria schrieb:
Ich bezeifle mal, dass Du überhaupt weist was der Bunkerwart bei diesem Versuch zu tun hast, was der Bunkerwart im Krieg tat, entspringt VOLL Deiner Phantasie.
Zum ersten Halbsatz:
Ein Bunkerwart wird vom Spiegel betreffs der Studie nicht erwähnt, folglich kann ich auch nicht wissen, was der in dieser Studie zu tun hatte (wenn da überhaupt einer war). Konsequenterweise schrieb ich dann auch nichts von einem Bunkerwart innerhalb der Studie. Von daher ist es völlig irrelevant, ob ich weiß, was ein ("der") Bunkerwart bei diesem Versuch zu tun hatte (nicht: "hast" silly- ) oder auch nicht.
Zum zweiten Halbsatz:
Ebenso schrieb ich nirgendwo, was irgendein Bunkerwart im Krieg
tat, sondern was ein solcher
hypothetischer Wart oder auch jede andere Aufsichts/Respektsperson mit gesundem Menschenverstand in besagten
hyphothetischen Situationen getan
hätte. Und da ich im
Konjunktiv schrieb, war für jeden Leser
ohne Nagel im Kopf klar, daß dies kein Tatsachenbericht, sondern Phantasie ist.
Wobei mir Situation 1, hysterisches Mädchen, Behandlung mittels "Backpfeife und Pumpe" fast genau so von einer Zeitzeugin erzählt wurde.
Und warum hätte der Bunkerwart da eingegriffen? Und das hätte er allerdings!
Weil das nach den entsprechenden Richtlinien für LS-Bunkerverwalter unter Abschnitt III Aufgaben, Punkt 19, seine Aufgabe gewesen wäre!
"Den LS-Bunkerwarten obliegt die Führung und Beaufsichtigung der LS-Bunkerinsassen"
Aha "Führung der LS-Bunkerinsassen". Was das wohl heißen mag...
Ebenso veranlaßt der Bunkerverwalter den LS-Bunkerwart zum Einschreiten gegenüber LS-Bunkerinsassen, wenn diese mit Gerät nicht pfleglich umgehen etc
Abschnitt V, Punkt 52. Aha "Einschreiten" soll der Bunkerwart. Was das wohl heißen mag...
Versuch nicht, einem alten Mann in den Bart zu spucken und zu behaupten, es würde regnen soso-
Ich kenne durchaus die Rechte, Pflichten und Unterstellungsverhältnisse von LS- Bunkerwarten im WKII.
Bei anderen Foristen bin ich mir da längst nicht so sicher.
Meine Aussage: Das Geld für den Versuch war schlecht angelegt, weil die Durchführung praxisfern war. Und wenn der Versuch praxisfern durchgeführt wurde, lassen sich damit keine praktikablen Ergebnisse für die Realität herausfiltern.
Das sowas natürlich nicht im Abschlußbericht steht, dafür würde ich durchaus Deine Hand ins Feuer legen.