Bunker-NRW

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Komisches Gebäude gegenüber alter Union-Brauerei...

Daemonarch

erfahrenes Mitglied
Natürlich in Dortmund...

Hat einer eine Ahnung, was das ist?
Es ist auf jeden Fall so "neu" das es auf Google-Earth noch nicht zu sehen ist.



 
Kann mir gut vorstellen, dass das ein Versorgungsgebäude (Strom, Wasser, Gas) für das U und die Neubauten ist. Genaues weiß ich aber auch nicht... kratz-
 
Über ein Heizwerk habe ich auch nichts auf die Schnelle gefunden. Stattdessen zum Umbau des DORTMUNDER "U"s.

Im Internet finden Sie weitere Fotos, die zeigen, wie es im Dortmunder „U“ vor dem Umbau aussah, eine umfassende Baustellendokumentation sowie weitere Fotos vom Zentrum für Kunst und Kreativität. Außerdem zeigen wir Ihnen einen Film von Ralf Gerski, in dem die Poliere und Bauleiter vieler der am „U“ tätigen Gewerke zu Wort kommen sowie weitere Pläne (Schnitte, Ansichten und Grundrisse) aus denen die neue Nutzung gut ablesbar ist. Geben Sie hierzu bitte den Webcode in die Suchleiste ein.


http://www.bauhandwerk.de/artikel/bhw_Das_grosse_U__1039459.html" onclick="window.open(this.href);return false;


Wobei ich die Moog Pläne des "U"s auch gerne gesehen hätte.

1927 nach Plänen von Emil Moog

http://www.aknw.de/aktuell/architekten-in-nrw/retrospektive/detailansicht/artikel/emil-moog-zeichenhaft-und-funktional/" onclick="window.open(this.href);return false;
 
Ich glaub da wird einfach nur der Müll gepresst und solche sachen, wenn der Wind gut steht rieicht man das auch :D
 
Neue Vermutung; Dort ist das Millionengrab !

Der Bund der Steuerzahler hatte schon mehrfach gefragt, wofür die Stadt Dortmund soviel Geld gezahlt hat
und nur karge Antworten bekommen.

Das hatte die Stadt mit dem Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften und Persönlichkeitsrechte Dritter begründet.


Nun hat der Bund der Steuerzahler eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.


Ich finde man sollte das Recht auf Fragen haben, auch wenn es dumme Fragen sind.
Eine gesetzliche Grundlage haben wir:


Seit 2006 verpflichtet das Informationsfreiheitsgesetz Ämter, jedem Bürger Einblick in Akten zu geben. Doch die Beamten sperren sich, wie interne Protokolle zeigen.

Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel ist, die Geheimniskrämerei zu beenden, die in der öffentlichen Verwaltung herrscht. Sie soll den Staat für seine Bürger öffnen und zum Beispiel zeigen, wofür er ihre Steuern ausgibt. Die Revolution heißt Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

....


http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/18/behorden-tun-sich-mit-informationsfreiheit-schwer/
 
Die Vermutung hat Hand und Fuss...das erklärt auch den großen Schornstein,der ganze Qualm muss ja irgendwo bleiben wenn man soviele Millionen verbrennt silly-
 
ChrisCueliner schrieb:
Fernwärmestation :mrgreen:


Ich glaube Du hast Recht.

1.
Ich suche eine bessere Karte zum Fernwärmenetz in Dortmund.

http://www.dew21.de/mstream.ashx?g=621&a=11&ts=635073444500487500&s=&r=-1&id=100435


2.
Suche die neuste Liste der Stollen- und Bunkeranlagen nach Anlage 7 zu VV-AKG D in Format xls.


3.

Alle Fragen bekomme ich sowieso nicht beantwortet.

1.7
Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bei Anträgen auf Zugang zu Informationen über Stollenanlagen ist insbesondere der Aus-
schlusstatbestand des § 3 Ziff. 2 IFG zu prüfen. Danach besteht der Anspruch auf Informa-
tionszugang nicht, wenn das Bekannt werden der Information die öffentliche Sicherheit ge-
fährden kann. Nach der Gesetzesbegründung wird unter öffentlicher Sicherheit die Unver-
sehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des
Staates sowie die Unversehrtheit von Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen
Rechtsgütern der Bürger verstanden. Bei der Offenbarung von konkreten Informationen über
Stollenanlagen könnte insofern die öffentliche Sicherheit gefährden werden
(
z. B. Gefahr von
Einbrüchen durch unbefugtes Eindringen in die Anlagen). Nach § 3 Ziff. 2 IFG besteht in
diesen Fällen deshalb kein Anspruch auf Informationszugang.
Über Anträge auf Informationszugang, die an die in der BauV im Wege der Organleihe täti-
gen Landesbehörden gerichtet sind, ist unverzüglich zu berichten.
 
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