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Sondengänger findet Goldschatz aus der NS Zeit

Hombre schrieb:
delle69 schrieb:
Wie hoch mag den solch ein Finderlohn sein?

Hehe habe ich mich auch schon gefragt. Eher wohl symbolischer Natur.
In Niedersachsen gilt ja auch das Schatzregal, allerdings ist eine Entschädigung durch das Land wohl möglich.
In Trier in einer Baugrube hat mal jemand römische Münzen im Wert von ca. 7,5 Millionen Teuro gefunden und "nettenswerter Weise" gemeldet, Finderlohn unter 1 %!
Viel kann es ja nicht sein.
 
Dabei wundert mich sowieso, das die Sondler ihre Funde überhaupt abgeben.
Aber das ist ein Thema für sich...
Ich denke, der Finder wird sich seinen Fund irgendwann mal mit einer kostenlosen Eintrittskarte ansehen dürfen. So als großzügige Belohnung weinen-
 
Hombre schrieb:
Dabei wundert mich sowieso, das die Sondler ihre Funde überhaupt abgeben.
Aber das ist ein Thema für sich...
Ich denke, der Finder wird sich seinen Fund irgendwann mal mit einer kostenlosen Eintrittskarte ansehen dürfen. So als großzügige Belohnung weinen-

Ja so wird es wohl sein...

Schade eigentlich, das Schatzregal macht es nicht leicht ährlich zu sein. Die 50/50 Regelung, die eine Hälfte dem Finder, die andere dem Grundstückseigentümer, war mit Sicherheit hilfreicher.
Mancher hätte da wohl Gewissensbisse gehabt bei den 217 Goldmünzen, grade in diesem Fall sollte man den Finder großzügig belohnen, um ein Zeichen zu setzen. Geld ist doch genug da, siehe ESM, Griechenland, Draghi, etc.

LG
 
Eigentlich traurig, wie es geregelt ist. Man wird quasi seines Fundes beraubt, wenn man ihn meldet. Ich möchte nicht wissen, welche Funde gar nicht erst gemeldet werden, eben aus diesem Grund. Aber wenn du einen Haufen herrenlosen Altmetal findest, will es keiner von den Brüdern entsorgen.....
Gerecht ist wie immer was anderes.
 
Nein, die Bedingungen des §971 Bgb sind nicht erfüllt. Und lt. Schatzregal gehört alles dem Staat, wenn der Besitzer nicht zu ermitteln ist (oder der Besitzer sich das unrechtmäßig angeeignet hat und der ursprüngliche Besitzer nicht mehr greifbar...)
 
Und für diese Belohnung darf er natürlich auch noch die Steuer im Jahresausgleich zahlen.....
Aber immerhin.
 
Müll lässt man einfach liegen...
Das ist auch nicht ok. Wenn ich das entsorgen kann, dann mache ich das auch. Wenn es sich aber um Müll handelt, den keiner entsorgen will, dann habe ich ihn nie gefunden.
Mun etc wird gemeldet...
Mir ist kein Fall bekannt, dass noch jemand mit der Sonde in der Hand da steht (gerade da, wo es verboten ist), wenn der KMBD anrückt und ne Rechnung ausstellt.
Falls es solche Fälle gibt, sorry... ich würde mal drüber nachdenken unter welchen Umständen ich das dann gefunden habe.

Es gibt halt Schätze, die gehören ins Museum und nicht in private Sammlungen.
Ich kann euren Unmut verstehen, aber was haben wir dann davon?
Die Entschädigung könnte natürlich besser ausfallen, da gebe ich euch recht.
Aber Schätze und Griechenland sind nun mal verschiedene Kostenstellen.
Reich wird man durch die Schatzsuche eh nicht unbedingt (ich würde mir jedenfalls wenigstens ein zweites Standbein aufbauen)

Aber überlegt mal wie es ist, wenn in 200 Jahren noch an einer Vitrine steht:
"Gefunden von Delle69 anno 2015"
Sorry Delle, Du hältst jetzt mal als Beispiel her prostt-

Du würdest auch ohne die 2500 € weiter suchen.
Wenn Du sie bekommst und dadurch auch noch nen Schild im Museum?
Würdest Du Dich ärgern?
Es gibt Schätze, die sollte und kann man nicht verkaufen, weil es der interessierten Allgemeinheit gehört.
Ist nur meine Meinung und ich sondel nicht mal...
Ich suche auch keine Schätze...
Aber ich schaue sie mir gerne an, wenn sie in nem Museum ausgestellt werden winke-
 
@Kugelgriller

Null problemo!
Natürlich würde ich weiter suchen, ist nun mal eine Sucht.
Gebe aber zu bedenken, daß grade durch das Schatzregal oder
eine äußerst geringe Entlohnung grade das der Grund ist das
manche Schätze nicht im Museum landen, sondern unter der Hand
an dubiose Händler verhökert werden, etc. Das macht auch keinen Sinn, oder?
Angesichts dessen wie unsere Steuergelder verschwendet werden
kann ich es nicht verstehen warum bei kostbaren Bodenfunden
bewusst dieses Risiko eingegangen wird?
 
Sehe ich auch so!
Auch wenn es reine Glückssche ist, sollte es mehr gewürdigt werden. Allein schon aus dem Grund, damit mehr Geld im eigenen Land bleibt und weniger in dubiose Kredite fließt. Warum aber wird das nicht gemacht?
Wer soll den entscheiden, welcher Fund nicht in eine private Sammlung gehört und nach welchen Kriterien?
Da wird dann erstmal lapidar festgelegt, alles staatlich und der sortiert dann aus. Das nicht relevante kannst du dann behalten oder sollst es selber entsorgen. Ob es in Museum kommt oder nicht, das könnte weitaus besser geregelt werden.
Vielleicht sollte man es doch mit dem Finderlohn vergüten, der Staat sieht sich ja auch als Eigentümer. Dann auch bitte für grade stehen!
Ich möchte nicht wissen, was dem Staat durch die Einführung des Schatzregals, schon an Funden durch die Lappen gegangen ist. Selbst schuld...
 
Hombre schrieb:
Ich möchte nicht wissen, was dem Staat durch die Einführung des Schatzregals, schon an Funden durch die Lappen gegangen ist. Selbst schuld...

Besonders wo der Stat in der Beweislast ist.
Nehmen wir als Beispiel 217 Goldmünzen aus Frankreich und Belgien, die können überall herkommen. kratz-
 
Der Staat ist nicht in der Beweislast. Alles, was im Boden liegt und der ursprüngliche Besitzer nicht zu ermitteln ist, gehört dem Staat.
Habe ich doch oben schon geschrieben.
 
PGR 156 schrieb:
Der Staat ist nicht in der Beweislast. Alles, was im Boden liegt und der ursprüngliche Besitzer nicht zu ermitteln ist, gehört dem Staat.
Habe ich doch oben schon geschrieben.
Und trotzdem ist der Staat in der Beweispflicht.
Wenn ich 217 belgische und französiche Goldmünzen ausgrabe und bei der Degussa verkaufe, und der Staat will das Schatzregal geltend machen, dann muss der Staat auch beweisen das dieses Schatzregal auch greift und die 217 Goldmünzen vergraben waren. Bei Dachbodenfunden etc greift kein Schatzregal.
 
roll- Ich bin davon ausgegangen daß klar war, das der Fund aus dem Boden stammt.
Bei keltischen Regenbogenschüsselchen glaubt Dir aber kein Richter den Dachbodenfund, das stuft der als Schutzbehauptung ein.
 
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