Bunker-NRW

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Juristische Probleme durch Fotoveröffentlichungen?

Sehr unfreundlich diese Art sich mit fremden Federn zu schmücken! Ich schätze mal du hast nicht nur Freunde auf ****** und in der Tat bist du
ein risikofreudiger Tyb, mit Sicherheit hast du dir jetzt weitere Freunde gemacht! klatschen-

Na ja, die Rechtschutz ist ja eigentlich dafür gedacht, das du um die Strafe herum kommst und so ein Verfahren gar nicht erst verlierst.
Natürlich wenn man es übertreibt, wird die Versicherung gar nicht erst für dich eintreten und die Richter halten dich wohl auch für unglaubwürdig.

Ich denke mal, man sollte auf jeden Fall freundlich sein und kleine Brötchen backen! silly-
Es klappt dann vieleicht auch sich Außergerichtlich zu einigen, vieleicht schafft man es so das die Anzeige zurückgenommen wird.
 
Superingo111 schrieb:
Ich habe mich grad mal mit unserem Hausjuristen unterhalten. Also wenn jemand Bilder postet und dazu schreibt, dass er dort war, dann ist das juristisch als Geständnis zu werten. Wenn dann dazu von dieser Person auch noch ähnliche Fotos z. B. in Foren oder bei (upps) Falsche Seite zu finden sind, dann ist Behauptung der „gefundenen Speicherkarte“ nicht glaubwürdig.

Meine Aussage sollte nur zeigen, dass das schreiben "ich war dort" nichts aussagen muss. Schließlich ist ein Post auf FB oder hier wohl kaum mit einer Aussage zu vergleichen. Warum sollte die Behauptung in einem Post also der Wahrheit entsprechen?
Meine aufgestellte Aussage ist kann zumindest ein "ich war da" entkräften. Vielleicht hilft die Aussage ja einmal jemanden. Nachdem Motto, lieber ein Arschloch als verknackt.

Ich hätte nicht gedacht das der Post als Ausrede erkannt wird. Scheinbar nicht, also könnte die Ausrede tatsächlich funktionieren. Hoffentlich komme ich nie in die Situation diese Ausrede einsetzen zu müssen...
 
Eine Straftat mit einer anderen zu überdecken ist bestimmt nicht das gelbe vom Ei und kann ganz schnell in die Hose gehen!
Wenn man ein solches vorgehen überprüft und es bewahrheitet sich nicht, hast du wieder in die Schei... gegriffen.

Wie man sieht, der erste Eindruck zählt und wenn man Pesch hat bleibt er hängen!
 
Walldie schrieb:
Und wie windet man sich dann am besten raus aus so einem Fall, ist das dann überhaupt möglich? ratlos-

Ich habe für das rauswinden eine Antwort gegeben. Ob es funktioniert weiß nicht auch nicht. Das hängt wohl davon ab, ob einem die Geschichte abgekauft wird.

Walldie schrieb:
Eine Straftat mit einer anderen zu überdecken ist bestimmt nicht das gelbe vom Ei und kann ganz schnell in die Hose gehen!
Die Strafemaße unterscheiden sich halt.

Was jemand in der Situation von jurtischen Problemen macht muss jeder selber wissen...
 
Schade das wir hier keinen Juristen dabei haben, mich würde es interessieren ob wir hier richtig liegen!
Ein Jurist denkt ja ganz anders als wir, schätze wir sehen vieles zu Oberflächlich.
 
gert schrieb:
Wenn der richtige Autor sich beschwert, dass ich seine Fotos verwende, schreib ich immer zurück: Ey du kannst mich gerne Abmahnen, dann zeig ich dich an und wir haben beide Probleme oder du lässt es einfach. (Mit anderen Arten von Bildern klappt das leider nicht)"

Mach das mal mit mir auf Deine überhebliche widerliche Art. Das motiviert mich derart, das ich mich solange mit wachsender Begeisterung nur um Dich kümmere, bis Du beim öffnen des Briefkastens schon einen Psychiater brauchst. Da wärst Du nicht der Erste der um Einstellung des Verfahrens bettelt und die Gerichtskosten sowie seinen Anwalt bezahlt.

Mir ist das grundsätzlich egal wo meine Bilder sind - wenn einer so armselig ist, das er meine Bilder als seine ausgeben muss - da kann ich mich nicht drum kümmern. Aber solche überheblichen Spinner die sich mit Gewalt mit mir anlegen wollen - denen zeige ich gern was das arrogante Gefasel kostet
 
Wenn ich gert oben richtig verstanden habe, wollte er diese Vorgehensweise lediglich vor Gericht als Ausrede gebrauchen, quasi: "War gar nicht da. Bin ein Aufschneider und habe die Bilder im Netz geklaut".
Zitat gert:
Mögliche Ausrede: "Ich kopiere mir immer Bilder aus dem Internet..."
 
Ja, Ingo bleib locker, mir ist das auch direkt sauer aufgestoßen, aber es hat sich als reine Spekulation rausgestellt!

[offtopic]Wäre vieleicht besser es rauszunehmen, führt schnell zu Missverständnissen![/offtopic]
 
Walldie schrieb:
Schade das wir hier keinen Juristen dabei haben, mich würde es interessieren ob wir hier richtig liegen!
Ein Jurist denkt ja ganz anders als wir, schätze wir sehen vieles zu Oberflächlich.

3 Juristen, 4 Meinungen.

Davon ab, Du wirst vor einen einzelnen Amtsrichter landen, die entscheiden idR nach "Gefühl" und saugen sich hinterher eine passende Begründung aus den Fingern(oder spielen Tennis während das Ihr Assistent macht). Zugeben was offensichtlich ist und etwas zerknirscht gucken ist da die beste Strategie. Oder eben schweigen.

mfg
 
Wo man sich hier grad über "Bilderklau" echauffiert: Da schau ich einfach mal amüsiert auf die kleinen Avatar-Pics, die ihr hier über eurem Benutzernamen gesetzt habt... ;-)
 
Zeche Heinrich schrieb:
3 Juristen, 4 Meinungen.
Davon ab, Du wirst vor einen einzelnen Amtsrichter landen, die entscheiden idR nach "Gefühl" und saugen sich hinterher eine passende Begründung aus den Fingern(oder spielen Tennis während das Ihr Assistent macht). Zugeben was offensichtlich ist und etwas zerknirscht gucken ist da die beste Strategie. Oder eben schweigen.
mfg

Da man mit der von mir geschriebenen Ausrede ein A**loch ist! Ist es auch ein guter Grund erst spät die Version zu erzählen.

NOCHMAL: Es handelt sich um eine AUSREDE für die Situation bei juristischen Problemen durch Fotoveröffentlichungen, bei denen man geschrieben hat man wäre dort gewesen. Evtl. sollte man sich in einem ausländischen sozialen Netzwerk noch eine Seite für den "Bilderklau" einrichten...
 
Für den Fall der Fälle klaut man schon mal vorweg Bilder, das ist ja eine tolle Idee! :x

Einer der auch nur einen Funken Ehre besitzt würde das nie so durchziehen, dann lieber die Anzeige!
Ich würde er die Strafe in kauf nehmen, als vor den Leuten die ich kennen und schätzen gelernt habe als A...loch dar zu stehen!

Mit anderen Worten” das findet bestimmt keinen Anklang hier” :!: :twisted:
 
Ich glaube keiner hat die Idee dahinter verstanden. Es nicht um Bilderklau. Ich gebe jetzt aber den versuch der Erklärung auf.
 
Superingo111 schrieb:
Wo man sich hier grad über "Bilderklau" echauffiert: Da schau ich einfach mal amüsiert auf die kleinen Avatar-Pics, die ihr hier über eurem Benutzernamen gesetzt habt... ;-)
Ich erwarte die Anzeige der Organisation Todt umgehend. :mrgreen:

Nein, gert wollte nicht sagen, daß wirklich Bilder geklaut werden sollen. Er wollte das einfach nur vor Gericht behaupten und hat das unglücklich formuliert.
 
Ich hatte jetzt auch so eine Nummer....es ist immer witzig was man in den Foren so liest. Wenn man nicht eindeutig nachweisen kann, dass das Foto von einem beschuldigten ist, gilt immer der Satz
in "dubio pro reo". Aber mal ehrlich, wir reden hier von Ruinen die mehr oder weniger ausgeweidet sind. Gefährlicher wird es wenn man in relativ frisch verlassene Gebäude unberechtigter Weise
geht. Da kann nämlich so einiges sein...von aktiven Kameras bis hin zu Bewegungsmeldern. Nicht wegen Fotos, sondern wegen diesen Spakken die nichts anderes im Sinn haben als darin zu
Randalieren und ihren geistigen Aussetzern freien Lauf zu lassen.

Speziel bei mir, hat mich einer angemacht ...ich wäre unberechtigter Weise auf seinem Grundstück gewesen. Mit einem mords Tobak... wir reden von ausgeweideten Ruinen wo noch nicht mal mehr
ein Fenster / Tür drin war !!

Mein Kommentar war...
"Pass mal auf, ich bin nie in meinem Leben auf dem Areal gewesen. Im Gegenteil, als ich näher kam war da eine Horde Jugendlicher die da mit Bollerwagen und Bierkisten ein riesen
Theater gemacht haben. Die Bilder fand ich auf einer Speicherkarte die auf dem Weg in einer zerdepperten Kamera war...die kann ich dir bei Bedarf sogar zeigen. Wir machen das aber mal anders...
zeig mich an und die Gegenanzeige läuft direkt los, weil deine Bude nicht gesichert ist, denn als Besitzer bist du für die Verkehrssicherung verantwortlich. Kein Zaun, keine Absperrung nichts...."

Ende der Durchsage....ich habe nie wieder was gehört. Wo man halt drauf achten sollte...Meta Daten von den geposteten Bildern unbedingt löschen, denn da sind Kamera, Datum + Uhrzeit,
Verschlusszeiten...bei manchen sogar die komplette Adresse !!! (ja doch, manche geben dass bei ihrer Kamera sogar ein :D ) und GPS Koordinaten entfernen.
Die Original Bilder so wie aus der Kamera belassen und z.b. auf Stick oder FP speichern, !! Kommt mal wirklich ein Schlaumeier her und sagt es wäre seine Karte, habt ihr immer noch den Beweis.
Das outet euch natürlich und man muss Abwägen was günstiger ist...Hausfriedensbruch oder Urheberrechte. Die Meta Daten bekommt man mit dem kostenlosen Programm xnview z.b. gelöscht.

Unerlaubtes betreten ist übrigens Hausfriedensbruch, was nur vom Eigentümer der Liegenschaft angezeigt werden kann. Bei Aufgriff durch die "blaue Garde" können die nur die Personalien aufnehmen und
leiten diese an den Besitzer weiter. Natürlich gefolgt von einem Platzverweis. I.d.R. erfolgen keine Anzeigen, weil sich bei ungesicherten Arealen die Anzeiger komische Fragen bezügl der Sicherung
gefallen lassen müssen.

Noch ein guter Rat... wenn man mal auf frischer Tat erwischt wird. Freundlichkeit und nette Worte entschärfen in den meisten Fällen die Situation sofern man wirklich nur Bilder macht und an Kabeln oder
anderen Dingen kein Interesse hat. Da wir ja alle nur Fotos machen, ist dieses auch sehr leicht erklärbar. Baut jemand da Mist muss er sich für seine Taten allerdings auch Verantworten....klar.
Es sind alle nur Menschen...und viele fürchten erst mal die bösen Buben.
 
Ach so...noch was...ich bin auch kein Jurist....erzähle nur von dem was ich erlebt, gehört und gelesen habe. Ist natürlich immer schwierig zu etwas zu Raten....das kann ein Anwalt natürlich immer
besser da es auch Situationsabhängig ist.
Auf hoher See und vor Gericht....liegt alles in Gottes Hand :D
 
Superingo111 schrieb:
Wo man sich hier grad über "Bilderklau" echauffiert: Da schau ich einfach mal amüsiert auf die kleinen Avatar-Pics, die ihr hier über eurem Benutzernamen gesetzt habt... ;-)
So...
Superingo111 muss jetzt mal eben herhalten, denn mit seiner Aussage steige ich in diese Diskussion ein. (Nichts für ungut, aber der passte echt ganz gut prostt- )
Mein Avatar habe ich selber aufgenommen und es hat mich ca. ne Sekunde gekostet das Bild zu machen, einige Tage allerdings um es Forengerecht einzustellen.
Ich bin da auch kein Profi.
Natürlich wäre es einfacher etwas aus dem Netz zu nehmen, was sofort passt.
Das wäre aber nicht ich und genau damit sollte doch dieses Bild eine Verbindung herstellen.

Überlegt euch doch selbst mal, was ihr bereit seid zu riskieren.
Hier geht es nicht um "klicks" oder "likes" oder wie auch immer die ganze Scheiße heute heißt.
Klar sehen wir alle gerne Bilder, aber muss ich euch wirklich allen meine Bilder gleich aufzwingen?
Ich bin der Meinung, dass ich das nicht muss. Wer meine Bilder sehen will, dem zeige ich diese gerne.
Muss ja nicht im Internet sein, sondern gerne auch mal bei nem Bierchen am Lagerfeuer.
Damit schließe ich natürlich nicht jedes Risiko aus, dass ich angeschissen werde, weil ich die Bilder da gemacht habe, wo ich gar nicht hätte sein dürfen, aber das Risiko hält sich in einem erträglichen Rahmen.

Ich würde niemals fremde Bilder hochladen, ohne die Quelle anzugeben. Das möchte ich ja auch nicht, dass das jemand mit meinen Bildern macht.
Ob Bilder von mir von hier geklaut wurden und bei "verbotenen Seiten" gezeigt werden?
Ich kann es nicht überprüfen, denn auf solchen Seiten verkehre ich nicht mehr.
Mit meinem Anwalt trinke ich gerne mal ein paar Bier bei ner Runde Skat oder am Grill und ich bin mir sicher, wenn es mir mal wichtig wird, dann hat er auch seinen Spaß daran.

Wie PGR schon beschrieben hat, keiner hat gerne Eindringlinge auf seinem Grundstück.
Das wollten die Menschen in ihren Höhlen schon nicht und erst recht nicht in ihren Bunkern.
Wenn die Jungs gefragt hätten, dann hätten sie sicher mal ihre Nase in den Bunker stecken dürfen und auch gleich ne Mitgliedschaft hier im Forum unterschrieben winke-

Versucht es doch einfach so legal wie möglich zu machen prostt-
 
Bastler schrieb:
...
Spannender wären die Fragen welche Rechtsschutzversicherung zahlt Strafsachen ??? Lohnt der Aufwand und die Ausgaben überhaupt ?!? Und was sagen Richter /Versicherung wenn das selbe Problem das 2. 3. 4. Mal auftritt ?? blabla-
...

JAein, dass kommt natürlich auf die eingeschlossenen Leistungen der RS-Vers. an.

Der wichtige Punkt in unserem Bereich nennt sich hier Vorsatztaten, das sind Taten die willentlich und wissentlich begannen werden um einen Schaden anderen Personen oder Objekten zuzufügen.
Der Täter muss dabei die darausschließenden Folgen billigend in Kauf nehmen. Beispiele wären hier Körperverletzung, Diebstahl, etc.

Hausfriedensbruch = Vorsatztat?
Was ist Hausfriedensbruch überhaupt? Im § 123 StgB Hausfriedensbruch steht folgendes:
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Zu (1) zählt kurzerhand gesagt alles was der Besitzer so "präpariert" hat um nach Außen eine Wirkung zu erzeugen, dass er ein Eindringen von Fremden verhindern will. Da reicht auch eine 50cm hohe Hecke aus! Wie es bei den meisten hier besuchten Locations aussieht brauch ich ja nicht zu erzählen. Wer also wissentlich Zäune, Mauern, Löcher irgendwo drin durchdringt begeht den Hausfriedensbruch als Vorsatztat, somit greift die RS-Vers. nicht.

Das wäre vergleichbar damit, dass du dein Auto/ Haus, etc. selbst wissentlich beschädigst, z.B. anzündest. Wär würde ein solches Risiko versichern oder warum sollte er? (Bevor es kommt, Handyversicherungen die auf so etwas abzielen haben ein anders "Konzept" was diese Versicherung dennoch für den Versicherer wirtschaftlich rentabel macht.)


Zu deinem zweiten Satz möchte ich ein Beispiel anbringen (Angenommen ihr habt eine RS mit SB 0,-€). Ihr bekommt ein Parkknöllchen 20,- €. Hier behauptet, dass ihr dort nicht geparkt habt. Fall für die RS, was wird diese machen? Ihr wollt nicht zahlen, also keine Kosten haben. Die Versicherung geht jetzt her und bezahlt das Teil einfach, da es für sie viel zu teurer wäre diesem nachzugehen.
Klingt geil oder? JAein, ein paar mal wird dies funktionieren, spätestens aber nach dem 3. Fall von dem grad genannten wird die Versicherung den Versicherten kündigen. Das ist ihr gutes Recht und bezieht sich auf Missbrauch der Versicherung und steht sogar meist Kleingedruckten.
Andres Beispiel, ihr habt 20 Mietshäuser und seit entsprechend versichert. Da wird es öfters vorkommen, dass ihr Miete einklagen / Mieter rausklagen müsst. Hier wird die Versicherung im Regelfall jeden Fall bezahlen.
Da wir uns hier über eine Vorsatztat sprechen ist dies unrelevant, meine Beispiele zeigen aber hoffentlich auf was man unter dem 1., 2., usw. und damit folgende Kündung durch die Versicherung verstehen kann.

Warum trotzdem eine RS-Vers.?
Ich habe zum Beispiel eine Privat (inkl. Spezialstrafrecht), Verkehrs und Berufsrechtsschutzvers.. Den letzten Punkt kann ggf. eine Gewerkschaft abdecken. Punkt zwei ist mir insbesonder wichtig wg. ggf. Führerscheinverlust (für Vielfahrer eig. unabdingbar). Bei einem Fahrverbot bringt es fast immer etwas wenn Spezialisten dagegen vorgehen und Einspruch erheben. Meist ist der Bescheid falsch oder die Messverfahren waren nicht geeignet oder wurden falsch durchgeführt.
Daneben, habe ich für alle Anliegen eine Anwaltshotline die ich so oft ich will und wann ich will anrufen kann und mir rechtliche Tipps und mir Handlungsschrifte empfiehlt (z.B. bei einer Vorsatztat) dies kann sehr nützlich sein.
Ich zahle dafür knapp 220,- € bei einem "Premiumversicherer" ob es das einem Wert ist muss jeder selber entscheiden. Wovon ich allerdings abraten will sind die "Billiganbieter" im Netz, deren Ausschlußkriterien sind einfach zu hoch, da kann man es sein lassen.

Ich hoffe das war jetzt nicht zu weit im Off.


Um zum eigentlichen Thema auch noch was loszuwerden (Mein Wissenstand im bezug auf rechtliche Fragen beschränkt sich im übrigens nur auf das Bankrecht).
Bei der Veröffentlichung muss von Bildern müssen zwei Tatbestände die bisher hier gerne vermischt wurden unterschieden werden.
Zum einen geht es um das veröffentlichen von Bildern ohne Rechte/Befugnisse, dass sollte zunächst der "1. Anklagepunkt" sein. Dann kommt ggf. noch der "2. Anklagepunkt" des Hausfriedensbruches, bewiesen durch die Bilder dazu. Diese beiden müssen jeweils separat behandelt werden.
Im ersten Punkt geht es nämlich rein darum, dass keine Bilder von dem Ort verbreitet oder gar eine kommerzielle Nutzung (Ich weis nicht inwiefern bei "Lost Place Kalender" eine Einwilligung der Eigentümer vorliegt, hier kann es sehr sehr teuer werden!) erfolgt. Hier kann der Besitzer natürlich gegen vorgehen. Ob die Fotos nun von euch, gekauft, geklaut, gefunden wurden spielt keine Rolle.
Da der Ort im Regelfall der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde (=> Zugang nur durch Hausfriedensbruch) ist damit natürlich auch das fotografieren und spätere verbreiten verboten.
Der Eigentümer kann hier natürlich die Löschung der Bilder verlangen, auf eine Unterlassung der weiteren Verbreitung der Bilder klagen (Abmahnung) und Schadensersatz geltend machen.
Bei Bildern von militärischen Anlagen oder besonderen ausgewiesene Schutzbereiche kann wenn dies die Sicherheit der BRD gefährded auch eine Freiheitsstraße verhängt werden. Sonst bleibt es in der Regel bei Schadensersatzzahlungen, wie hoch diese dann aber ausfallen hängt vom Ganzen Umfang aus und muss (außer es wird einer Unterlassungserklärung zugestimmt => Niemals unterzeichnen!) von einem Richter festgelegt werden.

Normal sollte es dann bei Punkt 1 bleiben. Inwiefern ihr dann noch wegen Hausfriedensbruch drangekriegt werden könnt, hängt natürlich davon ab wie und was verbreitet wurde. Seit ihr klar auf dem Bild zu erkennen und der Ort kann eindeutig bestimmt werden, dürfte der Anklagepunkt klar sein. Werden die Bilder nur veröffentlicht und es wird geschrieben "Wir waren da, etc." kann man immer noch leugnen, dass dies nur aus coolness erfolgt ist. Hier muss dann die Glaubwürdigkeit durch den Richter oder ggf. einen Gutachter geklärt werden. Die Strafen hier belaufen sich auch wieder auf Schadensersatz, bei militärischen Anlagen ggf. auch Freiheitsstrafen.


Eine Pauschale Antwort wird es nicht geben. Da spielen Vorstrafen, Umfang der Tat, ggf. Größe des Polizei oder Rettungsaufgebots eine Rolle.
 
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