Walldie schrieb:
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Warum “Anonymous94” sollte man den Niemals diese Unterlassungserklärung unterzeichnen? ratlos-
Ich musste erst mal nachgucken was das überhaupt ist, soweit totales Neuland für mich.
Abgemahnt werden kann man für die verschiedensten Dinge recht schnell. Dabei kommt es im ersten Schritt garnicht darauf an ob der Abmahnende Recht hat (Ein absolutes Unding in der Justiz).
Folgendes Szenario, ihr werdet abgemahnt. Dort steht drin: für was, von wem, Rechtsfolgen, Unterlassungserklärung und deren Frist.
Eine Unterlassungerklärung ist eine Vertrag zwischen dem Abmahnenden und dem Abgemahnden. Der Abgemahnde verpflichtet sich eine solche Tat (z.B. illiagle Musik eines bestimmen Künstlers runterzuladen) in Zukunft zu unterlassen, verstößt er dagegen ist eine Vertragsstrafe fällig.
Wird die U-Erklärung nicht unterzeichnet oder widerrufen, so entstehen erstmal keine Kosten für den Abgemanden. Jetzt kann der Abmahnende aber eine Unterlassungsklage einreichen (kann sehr teuer werden).
Alternativ wird die beigefügte U-Erklärung unterzeichnet. Damit bekennt man sich schuldig (evtl. zu unrecht) und hat die Kosten der Gegenseite zu tragen (Diese werden aufgrund des Gegenstandswertes/Streitwert ermittelt. Bsp. Beleidigung T€ 50. Das ist natürlich viel zu hoch und somit auch die darauf bezogenen Kosten. Dies wird gemacht um alle Zahlenden abzuzocken und einen Spielräum für einen Vergleich zu haben). Diese Erklärungen sind aber viel zu weit gefasst und die Vertragsstrafen sind viel zu hoch! Eine Verstoß gegen diese Erklärung ist schnell passiert. Eine solch abgegebene Erklärung kann nicht widerrufen werden!
Es gibt dann noch die Möglichkeit die U-Erklärung zu verändern und so abzuschicken, einen Vergleich mit dem Abmahnenden einzugehen oder in die Offensive mit einer negativen Feststellungserklärung zu gehen.
Das Thema ist sehr komplex. Sollte soetwas mal auf euch zukommen, nicht den Hobbyjuristen spielen! Die Gegenpartei hat sich auf soetwas spezialisiert. Also ist es eure Aufgabe jetzt einen Spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der kann am meisten ausrichten. Pro Bearbeitung müsst ihr für einen Anwalt etwa 200-400,-€ rechnen. Bei mehreren Fällen z.b. vom Filesharing sind auch Kosten von 100,-€ pro Fall möglich. Eine RS (Selbstbeteilung beachten!) deckt diese kosten meistens ab, sowas wie Filesharing und andere illiagen Sachen sind aber zu 99% ausgeschlossen.
Walldie schrieb:
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Gibt es keine Möglichkeit seine Bilder so zu Posten, das es nicht nachvollziehbar ist woher sie stammen? ratlos-
Man kann ja auch anonyme Mail’s schicken, natürlich müsste man dann das” ich war da” weglassen! kratz-
Egal ob FB, hier, Website oder sonst wo. Eine Möglichkeit wäre selbst anonym aufzutreten, indem sämtliches über Proxy (ums wirklich zu verschleiern, dass die Cops das nicht rausfinden bedarf es aber mehr als nur Tor zu installieren) läuft. Und das natürlich von Anfang an, also von Accunterstellung, usw.
Das würde zumindest erschweren deine wahre Identität zu ermitteln.
Wenn du übirgens das anonyme E-Mailangebot von einem deutschen Hoster nimmst, wird deine IP trotzdem gespeichert, dass ist aufgrund des deutschen Gesetzes unumgänglich.