Bunker-NRW

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Schutz für Mädel´s

Enni_1995 schrieb:
Zum Messer mit feststehender Klinge: Da gab es doch noch eine Änderung im Gesetz, dass Einhandmesser gänzlich verboten sind neuerdings, war das nicht so??? kratz-
Sogenannte Einhandmesser oder schlichte einhändig ausklappbare und verriegelnde (!) Messer dürfen nicht geführt werden (Ausnahmen zB Jäger+Angler bei Ausübung ihrer Passion etc) Du darfst die Messer kaufen, aber nicht zugriffsbereit mitführen. Also nur im abgeschlossenen Handschuhfach, für Zuhause etc.
Springmesser, Fallmesser, Butterfly...nur für Zuhause.
Ich müßte nochmal nachsehen, Butterfly gehören glaube ich sogar zu den verbotenen Gegenständen.
Feststehendes Messer mit ca. 11,9cm Klingenlänge, das ist OK. Habe ich sowieso meistens dabei, in Wald, Flur, beim Wandern. Wozu hat meine Lederhose sonst eine Messertasche in der Beintasche? Brauchtum, gehört sich so.
 
PGR 156 schrieb:
Enni_1995 schrieb:
Zum Messer mit feststehender Klinge: Da gab es doch noch eine Änderung im Gesetz, dass Einhandmesser gänzlich verboten sind neuerdings, war das nicht so??? kratz-
Sogenannte Einhandmesser oder schlichte einhändig ausklappbare und verriegelnde (!) Messer dürfen nicht geführt werden (Ausnahmen zB Jäger+Angler bei Ausübung ihrer Passion etc) Du darfst die Messer kaufen, aber nicht zugriffsbereit mitführen. Also nur im abgeschlossenen Handschuhfach, für Zuhause etc.
Springmesser, Fallmesser, Butterfly...nur für Zuhause.
Ich müßte nochmal nachsehen, Butterfly gehören glaube ich sogar zu den verbotenen Gegenständen.
Feststehendes Messer mit ca. 11,9cm Klingenlänge, das ist OK. Habe ich sowieso meistens dabei, in Wald, Flur, beim Wandern. Wozu hat meine Lederhose sonst eine Messertasche in der Beintasche? Brauchtum, gehört sich so.

Ja, genau, das meinte ich. Ich glaube, da fallen neuerdings sogar einige Mulittools drunter. Lächerlich, aber vielleicht hier in diesem Kontext mal am Rande zu erwähnen.
Ja, Butterfly meine ich auch, glaube, du hast Recht.
 
joschh schrieb:
Mal eben durch die Schublade gearbeitet. grins
Vom 2 Klingenmesser übers 16 Funktionen Schweizer Messer, übers Multitoll zum sogenanntem Einhandmesser.Ich öffne sie alle in unter 10 Sekunden mit einer Hand. ratlos-
Im Zweifel beim BKA nachfragen. Wenn die Klinge sich nicht feststellt, ist das einhändige Öffnen aber auch uninteressant.
Die Victorinox verriegeln normal nicht. Meine jedenfalls nicht.
Mein SOG Multitool verriegelt zwar alle Klingen und Werkzeuge, aber Einhandbedienung ist was anderes.
 
Enni_1995 schrieb:
Ja, genau, das meinte ich. Ich glaube, da fallen neuerdings sogar einige Mulittools drunter. Lächerlich, aber vielleicht hier in diesem Kontext mal am Rande zu erwähnen.
Naja, wenigstens konsequent. Wenn sich die Klinge schnell einhändig öffnen läßt und sich feststellt, erfüllt es die Definition.
 
PGR 156 schrieb:
Enni_1995 schrieb:
Ja, genau, das meinte ich. Ich glaube, da fallen neuerdings sogar einige Mulittools drunter. Lächerlich, aber vielleicht hier in diesem Kontext mal am Rande zu erwähnen.
Naja, wenigstens konsequent. Wenn sich die Klinge schnell einhändig öffnen läßt und sich feststellt, erfüllt es die Definition.

Ja sicher, definitorisch richtig, keine Frage. DIe ganze Regelung find ich nur etwas fragwürdig blabla-
 
Das ganze Waffenrecht ist ein reines Politikum jenseits echter Gefahrenabwehr und Statistiklogik.
 
Besser sind noch die sich widersprechenden Gesetze:
Schwarzpulver und Nitrozellosepulver darf ich nach Sprengstoffrecht nur in der Originalpackung transportieren, in der Regel sind das 0,5 oder 1L Plastikdosen (wie Motoröldosen).
Laut Waffenrecht darf ich aber nur mit abgewogenen Einzelladungen auf dem Schießstand erscheinen, wenn ich Vorderlader schießen will.
Logisch, wegen der Gefahr, dort vor Ort das Pulver für die Vorderlader abzuwiegen und zu portionieren. Immerhin reicht statische Aufladung bei Schwarzpulver schon zur Zündung.
Wie soll das also gehen ohne entweder gegen das Sprengstoff-, oder das Waffenrecht zu verstoßen?
Bleibe ich mit dem Auto vor dem Schießstandzaun stehen, öffne das Fenster, wiege über dem Zaun ab und fülle das Pulver in die Röhrchen? silly-
Das Gesicht der Ordnungsamtfrau beim Wiederlade- und Schwarzpulverscheinlehrgang war ob dieser Frage auch ein einziges Fragezeichen. :?:
 
Ich bin generell der Meinung alle Waffengesetz Neuerungen ab 1969 dürften ersatzlos gestrichen werden... evil-

Aber die wirkliche Entwicklung geht stetig in die andere Richtung kopfwand-
 
1. Ich will auch mal mit ner scharfen Waffe schießen. :D
2. Ich stimme Jens absolut zu!
3. Ein legales 12cm Messer am Gürtel lässt sich extrem schnell ziehen und einsetzen, habe meins (9cm Klinge) immer dabei und oft sichtbar. Kein Bulle hat bisher was dagegen gesagt.
 
PGR 156 schrieb:
Besser sind noch die sich widersprechenden Gesetze:
Schwarzpulver und Nitrozellosepulver darf ich nach Sprengstoffrecht nur in der Originalpackung transportieren, in der Regel sind das 0,5 oder 1L Plastikdosen (wie Motoröldosen).
Laut Waffenrecht darf ich aber nur mit abgewogenen Einzelladungen auf dem Schießstand erscheinen, wenn ich Vorderlader schießen will.

Das ist doch nur eine Denksportaufgabe.
Du besorgst dir Briefmarkentüten.
7.jpg

Jetzt kannst du dir ein paar Schuß abwiegen, legst die Tüten in eine Original Plastikdose, und schon erfüllst du beide Vorgaben.
 
Ich könnte auch die gefüllten Röhrchen in die Dose packen, aber da ja auch Zuhause mein Pulver in der Originaldose verwahrt sein muß, hätte ich zwangsweise die Röhrchen oder Deine Teebeutel mitten im restlichen Schwarzpulver schwimmen. Und damit dürfte ich diese Dose am Stand nicht öffnen, ist ja zusätzlich noch loses Pulver drin.
Leerdosen gibt es nicht zu kaufen (wäre ja auch nicht die Originaldose, die sind individuell gekennzeichnet).
Ausmaß des Problems erfaßt? :wink:
 
ghost2k schrieb:
1. Ich will auch mal mit ner scharfen Waffe schießen. :D
Frage nett am nächsten Schießstand. In der Regel zahlst Du eine Versicherungsgebühr (meist so 5-10€), kaufst dort Munition zum Sofortverbrauch und darfst dann mit einer Vereinswaffe unter Aufsicht schießen. Manche wollen aber erst sehen, wie der Interessent sich mit Lupi und KK anstellt.
 
Du hast dieses Hobby doch nicht erst seit gestern. Demnach sollten doch leere Dosen angefallen sein.
Im Falle einer Kontrolle wird wohl kaum CSI Unna anrücken um zu prüfen ob das Pulver aus Dose 1, 2 , oder 3 stammt.
PGR 156 schrieb:
Manche wollen aber erst sehen, wie der Interessent sich mit Lupi und KK anstellt.
KK ist doch schon eine scharfe Waffe.Und wie ich finde, die am meisten unterschätzte Waffe. evil-
 
Fragt sich nur welche KK :lol:

Kleinkaliber,oder Kartoffelkanone...Letzteres ist gescheit konstruiert in der Tat eine unterschätzte Waffe... evil- :mrgreen: :mrgreen:
 
Kartoffelkanone? Auch wenn die von "hinten" geladen wird, sind wir wieder beim Prinzip Vorderlader grins
Dann doch lieber eine echte KK. Kleiner, handlicher und je nach Ladung auch leiser.
 
Die meisten Morde mit Schußwaffen werden mit KK (.22lfb) begangen.
Wohl auch, weil mit Subsonic Munition und Schalldämpfer Geschoß- und Schußknall gut zu dämpfen sind.
Was ich auch erst beim Schießleiterlehrgang mit großem Erstaunen erfuhr ist, daß die 22er das Gehör mehr schädigen als die Großkaliber (bis 12,7, also .50BMG). Die kleinen Stöpsel sind tatsächlich lauter. Merkt man nicht, aufgrund der höheren Frequenz.

Jetzt sind wir doch gut vom Thema abgekommen, für Waffen haben wir ja ne eigene Rubrik.
 
Ach wiso,geht doch um Schutz für Mädels...so ne Kartoffelkanone,z.B. in der Form leerer 6 Kilo Pulverfeuerlöscher mit 2" Kugelhahn und Stahlrohrlauf 7x200cm...mit 15 bar Pressluft und einem schön großen,harten Erdapfel geladen ist die optimale Mädchenwaffe silly-

Streckt mit einem Schuss zuverlässig jeden Vergewaltiger nieder,völlig egal ob Araber,Deutscher oder Marsianer... :lol:

Wenn grade kein Erdapfel zur Hand ist oder Sie nicht die beste Schützin ist,kann sie auch einfach den gesamten Inhalt ihrer Handtasche...Puderdose,Lippenstift,Parfümflasche,Haarbürste,Nagelschere,Nagelfeile,Wimpernstift usw usw...alles einfach ins Rohr gekippt und Feuer frei :P
 
Den Inhalt einer Damenhandtasche als Kartätschengeschoß?
Ist das nicht durch die Haager Kriegswaffenkonvention von 1899 verboten? kratz-
Artikel 23, Deformation und Zerlegegeschosse, denke ich, paßt Professor-
Man könnte die Tasche höchstens wie eine Claymore-Mine verwenden...das wäre nicht nett, aber kriegsrechtlich wohl OK... soso-
 
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