Sogenannte Einhandmesser oder schlichte einhändig ausklappbare und verriegelnde (!) Messer dürfen nicht geführt werden (Ausnahmen zB Jäger+Angler bei Ausübung ihrer Passion etc) Du darfst die Messer kaufen, aber nicht zugriffsbereit mitführen. Also nur im abgeschlossenen Handschuhfach, für Zuhause etc.Enni_1995 schrieb:Zum Messer mit feststehender Klinge: Da gab es doch noch eine Änderung im Gesetz, dass Einhandmesser gänzlich verboten sind neuerdings, war das nicht so??? kratz-
Springmesser, Fallmesser, Butterfly...nur für Zuhause.
Ich müßte nochmal nachsehen, Butterfly gehören glaube ich sogar zu den verbotenen Gegenständen.
Feststehendes Messer mit ca. 11,9cm Klingenlänge, das ist OK. Habe ich sowieso meistens dabei, in Wald, Flur, beim Wandern. Wozu hat meine Lederhose sonst eine Messertasche in der Beintasche? Brauchtum, gehört sich so.