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dirkthefireman schrieb:Zu 1 und 2: Kampfmittelräumdienst anrufen, Munition und Waffen nicht berühren oder ihre Lage ändern.
dirkthefireman schrieb:Zu 3: 110 anrufen, nicht weglaufen und zum Kotzen abstand von der Leiche nehmen. (Falls Leiche noch warm, geeignete Deckung suchen.)
habe ich das jetzt richtig verstande ich darf es haben aber nicht erwerben? wie soll das gehen? is ein geschenk nicht aus so was wie ein erwerb?PGR 156 schrieb:Normale Lang und Kurzwaffenmunition darf der Normalbürger lt Waffengesetz nicht erwerben (Auch ein auflesen ist hier ein Erwerb), der Besitz dagegen ist nicht strafbar.
Das ist einfach zu beantworten: Weil sonst viele Richter, Staatsanwälte und Anwälte für ihr Geld was richtiges arbeiten müßten. Außerdem kann man dem Bürger dann nicht mehr so einfach was "ans Zeug flicken".josh schrieb:danke warum muss dass denn nur so kompliziert sein diese scheiß gesetze
PGR 156 schrieb:Das beste ist, im Zweifel liegenlassen, sprich wieder ins Loch und dieses schließen, nicht das andere damit spielen, nicht mitschleppen und einen informieren, der Ahnung davon hat.
Eine Art Kurzlehrgang würde Sicherheit vortäuschen, wo keine wäre, wenn anschließend da jemandem was passiert, würde ich mir ewig Vorwürfe machen.
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