Bunker-NRW

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Zeche W

Welche Folgen hat das eigentlich für einen selber wenn mit Haftungsausschluss was passiert? (das Pech kann ja jeden Schleicher mal ereilen)
Also die RAG zahlt dann nichts, dass ist klar. Aber bleibt man dann auf den Behandlungskosten sitzen?
 
Man bleibt höchstwahrscheinlich drauf sitzen, im Grunde genommen ist es ja ne Straftat wenn man auf ein Gelände was unzugänglich ist, aufgrund von Einsturtzgefahren rumeiert. Zumindest wenn die Kasse weiß das es dort passiert ist...
Müsste man sich eventuell ne anderen Story ohne Schleichen einfallen lassen.
 
Straftat ist es ja nichtmehr wenn eine Genehmigung erteilt wurde.

Knackpunkt ist die Frage wer haftet denn,wenn man den Eigentümer selbst von der Haftung freigestellt hat ?
 
Behandlungskosten sollte die Krankenkasse tragen. Allerdings sind andere Kosten nicht gedeckt, z.B. Lohnausfall. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann bei einem selbstverschuldeten Ausfall verweigert werden.

"Bei Sportunfällen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer
• eine Sportart ausübt, die seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigt,
• in besonders grober Weise gegen die anerkannten Regeln der Sportart verstoßen hat,
• eine Sportart trotz schlechten Zustands der Sportanlage ausübt"

Der letzte Punkt dürfte bei Urban Explorern oft zutreffen... lach- lach- lach-
 
kbär schrieb:
Behandlungskosten sollte die Krankenkasse tragen. Allerdings sind andere Kosten nicht gedeckt, z.B. Lohnausfall. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann bei einem selbstverschuldeten Ausfall verweigert werden.

"Bei Sportunfällen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer
• eine Sportart ausübt, die seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigt,
• in besonders grober Weise gegen die anerkannten Regeln der Sportart verstoßen hat,
• eine Sportart trotz schlechten Zustands der Sportanlage ausübt"

Der letzte Punkt dürfte bei Urban Explorern oft zutreffen... lach- lach- lach-


Diese doofe Sportanlage! :P
 
Danke für die Infos kbär :)

Klingt aber mehr nach rechtlicher Grauzone. Und in dem Fall, dass du da für deine Uni Fotos machst (Uni hin oder her, Fotografieren ist in Deutschland noch kein Sport ;) ) lässt das wieder anders dastehen.

Kennt irgendwer vll einen Präzedenzfall? Bzw. einen Schleicher der sich nicht aus eigener Kraft ins KH geschleppt hat weil er "auf der Straße gestolpert" ist, sondern wirklich geborgen wurde?
 
Ich habe im Freundeskreis einen Juristen, ich frage ihn mal, ggf. kennt er weitere Kollegen die mir dann weiterhelfen können ... und dann teile ich es euch in allen Einzelheiten mit was sowohl gesetzlich als auch im Falle eines Unfalls auf dem Gelände zu tun ist und was zu beachten ist daumen-
 
Ach ja, Rettungskosten sind da auch Teil des Risikos. Auf jeden Fall. Die Krankenkasse trägt wirklich nur die Behandlungskosten, nicht die Einsatzkosten für Feuerwehr, Höhenretter, Hundestaffel usw.
 
Mal schauen was im schreiben steht, wenn es denn von der RAG Hauptverwaltung kommt! ;)
Vieleicht ist dort etwas bezüglich Rechten und und und aufgeführt!
 
Das mit der Genehmigung würde mich auch mal interessieren. Hab da selber auch mal ne Anfrage gestellt für das gleiche Bergwerk. Erst hörte es sich auch ganz vielversprechend an, aber dann haben sie nie mehr was von sich hören gelassen nono- Da ist es wesentlich einfacher in noch aktive Bergwerke einen Einblick zu bekommen. Ich durfte mir mal die Wäsche auf Bergwerk West ansehen. Obwohl das noch in Betrieb ist, gibts da auch so einige Bereiche, die ziemlich marode aussehen. Klar, warum soll die RAG da noch kurz vor der Schließung Geld reinbuttern. Hauptsache der Laden hält noch bis zur Stilllegung. So war es sicherlich auf Lippe auch, daher siehst jetzt so aus wie's aussieht.
 
Jede große,alte,aktive Industrieanlage hat ihre maroden Ecken !

Das ist völlig normal,soein Unternehmen verändert sich ja über die Jahrzehnte...es werden ständig Anlagenteile umgebaut-neugebaut-stillgelegt-angebaut und dabei bleibt immer irgendwas übrig,das dann ewig und 3 Tage vor sich hin gammelt.
Und Alles was ausgedient hat,aber Neubauten nicht akut im Weg ist oder es keine anderen zwingenden Gründe für einen Abbruch giebt,das bliebt halt stehen...man will ja nicht unnötig Geld ausgeben.

DESWEGEN können auch aktive Werke sehr spannend für Schleicher sein :mrgreen:
 
SnaQe schrieb:
Mal schauen was im schreiben steht, wenn es denn von der RAG Hauptverwaltung kommt! ;)
Vieleicht ist dort etwas bezüglich Rechten und und und aufgeführt!

NIchts wird da kommen. Sobald ein Bergwerk stillgelegt ist, steht es unter Verwaltung von BDSB (Betriebsdirektion Sanierung von Bergbau-Standorten)
Eine offizielle Begehung wird es nicht geben - es besteht kein Versicherungsschutz und die DSK wird kein Personal abstellen um auf irgendwelche Leute aufzupassen. Die haben andere Sorgen
 
Da wird DerIngo recht haben. Ist beinahe egal bei was für einem Unternehmen es wird genau das kommen. So habe ich es mal wegen etwas von Rheinkalk über den offiziellen Weg versucht, selbst mit der sofortigen Ansage, dass ich alles nötige unterschreiben würde um den Versicherungsschutz zu umgehen, halt auf eigene Gefahr etc pp, kam nur die nette Antwort, es wäre ohne eine Person, die die Anlage kennt trotzdem nicht möglich und sie hätten kein Personal was sie mal eben so abstellen könnten um da Leute durchzuführen. Denke da wird von der RAG auch nichts anderes kommen;) Obwohl ich auch erst guter Dinge war weil ich erst noch nett weitergeleitet wurde an die zuständige Stelle.
 
Ich fürchte ich muss mich DerIngo auch anschließen auch wenn das echt schade ist ;)

Hatte mich vor ein paar Wochen mal mit dem Vater eines Schulfreundes unterhalten, der war bis zu seiner Pensionierung einer der Häuptlinge bei der RAG, aber leider hat er mir nur den heißen Tip gegeben "Jung, lass dat sein"... :(
 
Hier die Antwort meiner Anfrage, leider wie beführchtet... :\
 

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Als ich auf dem Gelände war kam uns auch keine 5min später der Wachdienst um die Ecke.Obwohl unser Eingang am Arsch der Welt war.
 
SnaQe schrieb:
Habe gerade einfach mal auf doof eine Email an die Hauptverwaltung der RAG geschickt, bezüglich, Fotogenehmigung für diverse RAG Gelände, für nen "Fotoprojekt der Uni" ;)
Antwort kam, dem stünde nichts im Wege nur dauert die Bearbeitung des Antrages ca 14 Tage. Mal schauen ob und wann da noch was kommt. Die Dame sagte mir das die Genehmigung auch ohne Aufsicht gültig ist, sprich, es klebt nicht immer nen Aufpasser an der Backe. ;)

Mal am Rande nach eigenen ganz anderen Erfahrungen angemerkt:
[blink]An die Genehmigung glaube ich erst wenn ich die sehe.[/blink] :!: :!: :!:

Ich habe das mal versucht als Viktoria-Lünen abgebrochen wurde/werden sollte.....damals war das (verkürzt) einfach nur ein DRAMA
und nicht zu machen.

Trotzdem drücke ich dir die Daumen und wünsche gutes Gelingen!!!
 
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