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kbär schrieb:Behandlungskosten sollte die Krankenkasse tragen. Allerdings sind andere Kosten nicht gedeckt, z.B. Lohnausfall. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann bei einem selbstverschuldeten Ausfall verweigert werden.
"Bei Sportunfällen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer
• eine Sportart ausübt, die seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigt,
• in besonders grober Weise gegen die anerkannten Regeln der Sportart verstoßen hat,
• eine Sportart trotz schlechten Zustands der Sportanlage ausübt"
Der letzte Punkt dürfte bei Urban Explorern oft zutreffen... lach- lach- lach-
SnaQe schrieb:Mal schauen was im schreiben steht, wenn es denn von der RAG Hauptverwaltung kommt!
Vieleicht ist dort etwas bezüglich Rechten und und und aufgeführt!
SnaQe schrieb:Habe gerade einfach mal auf doof eine Email an die Hauptverwaltung der RAG geschickt, bezüglich, Fotogenehmigung für diverse RAG Gelände, für nen "Fotoprojekt der Uni"
Antwort kam, dem stünde nichts im Wege nur dauert die Bearbeitung des Antrages ca 14 Tage. Mal schauen ob und wann da noch was kommt. Die Dame sagte mir das die Genehmigung auch ohne Aufsicht gültig ist, sprich, es klebt nicht immer nen Aufpasser an der Backe.![]()
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