Bunker-NRW

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Alter Güterbahnhof Duisburg

....ach ja, und wenn "wir" schon mit Entschädigungen dabei sind:

Wie sieht es denn mit der pol. Zukunft von OB Adolf S. aus?! lach-
Wird er nun abgewählt per "Bürgerentscheid"?!

.....man hört dazu "aus der Ferne" derzeit so gar nichts mehr....
 
josh schrieb:
Also ne Unterschriften Aktion läuft momentan.

....genau DIE meinte ich. War u.a. bereits mehrfach Thema in WDR 5.....derzeit aber ist absolutes Schweigen im Walde. Nachdem der Beginn der Aktion wohl recht "erfolgreich" gewesen sein muss.

Sinngemäß:
Es werden wohl im ersten Schritt round 50.000 Stimmen benötigt.....für die Abwahl selbst dann round 85.000.
Die ersten 10.000 Unterschriften hat die Initiative innerhalb weniger Tage gesammelt....jetzt aber....was Genaues weiß man nicht.... kratz- Professor- ratlos-
 
Mehr weiß ich leider auch nicht,...
Halte mich aber momentan auch nicht wirklich da auf, wo man die Unterschriftensammler antreffen kann,...
 
josh schrieb:
Mehr weiß ich leider auch nicht,...
Halte mich aber momentan auch nicht wirklich da auf, wo man die Unterschriftensammler antreffen kann...

Na ja....ich denke, man wird a.k.o.l. von der Aktion auch überregional wieder hören.... Professor- :D
 
Max601 schrieb:
seit wann ist der Güterbahnhof eigentlich stillgelegt?

Ich denke da kann ich durchaus helfen, ich gehe einfach mal nach der Zeit als die Stellwerke außer Betrieb genommen worden. Laut meiner Liste wurden dort die Stellwerke 2000 rum außer Betrieb genoommen, also dürfte der Güterbahnhof auch so rum stillgelegt worden sein ;-)
 
...Wenn ich auf meinen Fotos einige Prüfplaketten von Aufzügen u.Ä. sehe auf denen '99 steht, müsste es wirklich so um die Zeit Jahrtausendwende gewesen sein
 
Schmunkmueller schrieb:
Sinngemäß:
Es werden wohl im ersten Schritt round 50.000 Stimmen benötigt.....für die Abwahl selbst dann round 85.000.
Die ersten 10.000 Unterschriften hat die Initiative innerhalb weniger Tage gesammelt....jetzt aber....was Genaues weiß man nicht.... kratz- Professor- ratlos-

Die Unterschriften sind nur dafür da, das Thema Abwahl auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen. Sagen die Parteien zur Abwahl dann: "Njet", ist das Thema durch.
Wir leben in der BRDDR, da entscheidet die Partei, nicht das Volk. Und die Partei hat bekanntlich immer recht...
Per Unterschriftensammlung einen OB absetzen, ist meines Wissens nicht möglich.
 
PGR 156 schrieb:
.....
Die Unterschriften sind nur dafür da, das Thema Abwahl auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen. Sagen die Parteien zur Abwahl dann: "Njet", ist das Thema durch.
Wir leben in der BRDDR, da entscheidet die Partei, nicht das Volk. Und die Partei hat bekanntlich immer recht...
Per Unterschriftensammlung einen OB absetzen, ist meines Wissens nicht möglich.

Lieber wertgeschätzter Kollege!!!

Das stimmt so nicht.....soll heißen seit kurzem nicht mehr.

NRW erleichtert Bürgermeister-Abwahl
19.05.2011

In Nordrhein-Westfalen entscheidet seit Mittwoch nicht mehr allein der Rat darüber, ob gegen einen Bürgermeister ein Abwahlverfahren eingeleitet wird. Im LTO-Interview spricht der Sachverständige im Landtag Prof. Dr. Frank Bätge über das neue Initiativrecht der Bürger und gestiegene Chancen für eine Abwahl des Duisburger OB Sauerland nach der Loveparade-Katastrophe.

LTO: Herr Professor Bätge, müssen Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen nach dem am Mittwoch im Landtag beschlossenen Gesetz nun bei jeder unliebsamen politischen Entscheidung damit rechnen, abgewählt zu werden?

Bätge: Davon ist nicht auszugehen. Das Gesetz berücksichtigt, dass die Bürgermeister und Landräte durch die Wahl der Bürger demokratisch legitimiert sind. Sie werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt und können nur ausnahmsweise vor Ablauf der Amtszeit abgewählt werden. Der Ausnahmecharakter wird durch eine bestimmte Mindestanzahl von Unterstützern deutlich, die sowohl für die Einleitung des Abwahlverfahrens als auch für die eigentliche Durchführung der Abwahl erforderlich ist.

LTO: Wie genau kann in NRW ein Oberbürgermeister zukünftig abgewählt werden?

Bätge: Um das Abwahlverfahren einzuleiten, müssen - je nach Größe der Gemeinde - 15 bis 20 Prozent aller Wahlberechtigten ein Bürgerbegehren unterschreiben. Wird dieses Quorum erreicht, kommt es zur Durchführung der Abwahl. Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn eine Mehrheit sich dafür ausspricht und diese mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.

Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, das Abwahlverfahren durch einen Beschluss des Rates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder einzuleiten.
Nicht nur NRW hat einen "Recall"

LTO: Die CDU hat dem Gesetzentwurf der Linken in NRW nicht zugestimmt, der nun mit den Stimmen der rot-grünen Regierung verabschiedet wurde. Die FDP hat sich enthalten. Sie waren als Sachverständiger im Landtag tätig: Was sind die Argumente gegen das neue Abwahlverfahren?

Bätge: Die Kritiker des Gesetzes führten an, dass vor einer gesetzlichen Ausweitung der Abwahlmöglichkeit ein Gesamtkonzept diskutiert werden müsse, das auch die versorgungsrechtliche Neuordnung und somit die Folgen eines freiwilligen Rücktritts durch einen Bürgermeister beziehungsweise Landrat regelt.

Zudem bemängeln sie, dass alternative Möglichkeiten nicht ausführlicher beleuchtet worden seien. In der Diskussion war beispielsweise ein konstruktives Abwahlverfahren, also die gleichzeitige Neuwahl eines anderen Bewerbers, wenn der Amtsinhaber abgewählt wird.

LTO: Unternimmt Nordrhein-Westfalen mit dem Gesetzentwurf einen Alleingang? Wie verbreitet ist die direkte Beteiligung von Bürgern in der Kommunalpolitik?

Bätge: Es handelt sich nicht um einen Alleingang. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit eines "recall", also der Abwahl des Bürgermeisters durch die Gemeindebürger. In den Ländern mit Abwahlmöglichkeit ist das Abwahlverfahren unterschiedlich gestaltet.

Es gab bereits vor der Neuregelung in NRW einige Bundesländer, die nicht nur die Durchführung der eigentlichen Abwahl in die Hände der Gemeindebürger gelegt, sondern auch die Einleitung des Abwahlverfahrens durch diese ermöglicht haben. So ist es zum Beispiel in Schleswig-Holstein vorgesehen.
Weiterhin hohe Anforderungen – auch für Sauerlands Abwahl

LTO: Auslöser für das nun verabschiedete Gesetz war das Scheitern der Abwahl von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland nach der Loveparade-Katastrophe. Zwar setzten sich 10.000 Bürger für die Abwahl Sauerlands ein, im Stadtrat kam aber die notwendige Zweidrittelmehrheit im Stadtrat nicht zustande. Wenn Sie eine Prognose wagen: Wird Adolf Sauerland nun abgewählt werden?

Bätge: Die Anforderungen für die Abwahl eines Oberbürgermeisters sind aus den dargestellten rechtlichen Gründen weiterhin hoch. In einer Stadt der Größenordnung von Duisburg müssten zunächst 15 Prozent der Wahlberechtigten einen entsprechenden Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens unterstützen.

Bei der Durchführung der Abwahl müsste sich dann zum einen die Mehrheit dafür aussprechen. Dann müsste diese Majorität auch noch mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten betragen. Der entscheidende Gesichtspunkt wird also sein, ob es den Initiatoren gelingt, eine solche Anzahl von Bürgern zu mobilisieren.

LTO: Herr Professor Bätge, wir danken Ihnen für dieses Interview.

Prof. Dr. Frank Bätge ist Hochschullehrer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie Lehrbeauftragter an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und der NRW School of Governance. Vor allem im Kommunalrecht ist er, wie auch bei der Beratung des „Lex Sauerland“, von Parlamenten als Sachverständiger für Gesetzgebungsvorhaben hinzugezogen worden. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu wahl- und kommunalrechtlichen Fragen.


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http://www.lto.de/de/html/nachricht...t_eine_herausforderung_sauerland_abzuwaehlen/


Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)§ 66 GO NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenAbwahl des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden.....


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http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,67
 
Schmunkmueller schrieb:
LTO: Auslöser für das nun verabschiedete Gesetz war das Scheitern der Abwahl von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland nach der Loveparade-Katastrophe. Zwar setzten sich 10.000 Bürger für die Abwahl Sauerlands ein, im Stadtrat kam aber die notwendige Zweidrittelmehrheit im Stadtrat nicht zustande. Wenn Sie eine Prognose wagen: Wird Adolf Sauerland nun abgewählt werden?

Erstmal danke für das Update. Durch das Benachrichtigungssystem des Forums wäre es mir auch ohne den verschwenderischen Einsatzes roter Farbe aufgefallen :wink: .
Zwei Anmerkungen zum Verfahren als solches: Ein Viertel der Stimmberechtigten kann einen OB abwählen, welcher durch die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen gewählt wurde. Eine Minderheit kippt also, je nach Fall, die Entscheidung der Mehrheit. Im Saarland muß die Mehrheit den Bürgermeister abwählen, zusätzlich müssen min 30% der Stimmberechtigten ihn abwählen.
Wie wir oben sehen, eine der BRD-typischen Anlaßgesetzgebungen. Ja ich weiß, man kann es mir nicht recht machen.
 
Schmunkmueller schrieb:
josh schrieb:
Also ne Unterschriften Aktion läuft momentan.

....genau DIE meinte ich. War u.a. bereits mehrfach Thema in WDR 5.....derzeit aber ist absolutes Schweigen im Walde. Nachdem der Beginn der Aktion wohl recht "erfolgreich" gewesen sein muss.

Sinngemäß:
Es werden wohl im ersten Schritt round 50.000 Stimmen benötigt.....für die Abwahl selbst dann round 85.000.
Die ersten 10.000 Unterschriften hat die Initiative innerhalb weniger Tage gesammelt....jetzt aber....was Genaues weiß man nicht.... kratz- Professor- ratlos-

Zur Zeit sind es schon über 30.000, sieht also ganz gut aus:

http://www.ruhrbarone.de/duisburg-30-000-abwahl-unterschriften-fuer-sauerland-wird-es-immer-enger/" onclick="window.open(this.href);return false;

Die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ hat das selbst gesteckte Ziel, bis zum Beginn der Sommerferien in der ersten Phase der Kampagne 30.000 Unterschriften zu sammeln, übertroffen.

daumen-
 
PGR 156 schrieb:
Ja ich weiß, man kann es mir nicht recht machen.
Mein letztes gesetztes Satzzeichen war ein Punkt. Kein Fragezeichen. Letzteres heischt um eine Antwort, ersteres nicht. Es war eine einfache Anmerkung, Stilrichtung: Selbstironie.

Da hätte man wieder viel rote Farbe sparen können.
Aber das ist wohl wie bei den Fahrzeugtreffen: Fast jeder mit einem Fahrzeug, welches eine "Randaleleuchte" auf dem Dach hat, meint, diese den ganzen Tag anschalten zu müssen. :wink:
 
PGR 156 schrieb:
PGR 156 schrieb:
Ja ich weiß, man kann es mir nicht recht machen.
Mein letztes gesetztes Satzzeichen war ein Punkt. Kein Fragezeichen. Letzteres heischt um eine Antwort, ersteres nicht. Es war eine einfache Anmerkung, Stilrichtung: Selbstironie.

Professor- Professor- Professor- ....aber auch auf eine selbstironische Anmerkung ist eine Antwort in Form einer rhetorischen Frage erlaubt - oder?! grins grins grins
 
jo es war echt cool da nur nach der loveparade nicht mehr so und nun wird dort alles abgerissen
 
Kenne die alte GA (Güterabfertigung) nur sehr flüchtig aus dem Jahr 1995. War noch in der Ausbildung zum Elektriker und die Kollegen haben mich dahin mitgenommen. Schon damals lief dort fast garnichts mehr, im Gegensatz zu früher, als noch viel mehr Frachtgüter mit der Eisenbahn transportiert wurden. War damals alles schon dreckig und verfallen; alles erinnerte an den Charme der 70'er Jahre, als noch Hochbetrieb herrschte. Plakate in der typischen Gestaltung, die Mitarbeiter an den Arbeitsschutz erinnern sollten usw. Im Untergeschoß, das auch mit dem Auto erreichbar war, muß 'mal ein Möbelverkauf stattgefunden haben. Werbung in rotem Schriftzug von Hand mit einem Kalligrafiepinsel auf die Deckenträger aufgemalt, fand ich damals irgendwie schön und um 20 Jahre zurückversetzt, als wir durch dieses Tiefgeschoß gefahren sind! Hat mich beeindruckt rock- ! Daß die alte GA 'mal gesclossen würde war damals schon klar, nur noch dringende Reparaturen wurden erledigt. Trotzdem ist es schade, daß einige Zeitgenossen, im Gegensatz zu den Forumsteilnehmern -tolle Arbeit, die Ihr da macht daumen- -, nichts besseres zu tun haben, als solche kulturellen Hinterlassenschaften zu zerstören und zu beschmieren wein- . Ich will sicherlich nicht pathetisch werden, aber als Arbeiter, der jahrelang seine Leistung in einem bestimmten Werk/Gebäude verbringt, entwickelt man auch eine gewisse Verbundenheit zu diesem. Jedenfalls geht es mir so, in unserem zum Glück denkmalgeschütztem Werk klatschen- .
 
Leider fing das sterben der Stückgutverladungen schon kurz, nach der Bahnreform im Jahre 95 los damals wurde aus der Deutschen Bundebsbahn die Deutsche Bahn, und das gab den Todesstoß für solche Sachen man wollte sich nicht mehr auf Stückgut konzentrieren. Dieses Konzept war hinfällig, das Hauptziel lautete Ausbau der ICE Flotte und Rückbau von kleinen nicht rentabelen Strecken und Konzernbereichen.
 
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