Natürlich ist die Anlage größer als das, was gerade begehbar ist. Aber wie im JoHo könnten die Zugänge in Hauskellern liegen.
Ich gehe auch davon aus, weil es sinnig ist, daß hinter den Abmauerungen Stücke verfüllt sind. Da würde ein Anbohren und das Endoskop nichts nützen, zumal es da auch häufig durchsintert, folglich steht da kein Gang hinter an.
Die Gerüchte mit der U-Bahn hört man oft. Sehr viele schrieben im Laufe der Jahre, die Anlage wäre von der U-Bahn im Bereich Körnerplatz geschnitten.
Dummerweise läuft die Bahn da West-Ost problemlos über dem Stollen her, der lediglich vor der Halle etwas niedriger und schmaler ist. Andere Stellen werden zwar auch genannt, aber der Bereich Körnerplatz sehr oft.
Das Problem Katitreppe ist doch nun gelöst. Die gab es damals schlicht nicht und da waren auch keine Zugänge. Die Zugänge, die in den damaligen Hang gingen und mit einfachen, eckigen "Stollenmundlöchern" versehen waren, sind auf den Lubis als schwarze Rechtecke erkennbar. Mir liegt eine Nahaufnahme von oberhalb des Hanges vor. Man konnte den Hang herunter bis auf die Vordächer der beiden Eingänge und könnte (wie in einem der Zeitzeugenberichte), sich von oben in die schutzsuchende Menge fallen lassen. War aber schon recht hoch zum Hopsen.
Diese beiden Zugänge sind von unten erkenn- und ein Stück begehbar (wenn ich die Bilder richtig deute). Von oben sind die Stellen die Blumenrabotte auf der Verkehrsinsel, also weit vor Katis Treppe, wie der Plan auch zeigt.
Der Offenlegung der Dokumente könnten die Besitzverhältnisse entgegenstehen. Besitzer des Stollens sind die Stadt und die Leute, die das Land darüber besitzen.
Der Stollen ist somit teilweise Privatbesitz und da gibt es kein Recht auf Offenlegung. Wenn die überhaupt was haben. Man könnte evntl einen langen Klageweg beschreiten, endlich in der 2. oder 3. Instanz gewinnen und die sagen: Ätsch, die kompletten Pläne hat nur die BIMA. Und die ist nicht Besitzer und muß nichts rausgeben... .
Das ist prinzipiell so, als kauft sich Wer einen Hochbunker zum Bewohnen. Warum sollte er der Öffentlichkeit die Pläne seines Hauses offenlegen müssen?
Auf den Bildern der 58er Begehung sind mehrere Örtlichkeiten zu sehen, die im heutigen Teil nicht zu sehen sind.
Klar ist, der ganze Rest wird, Aufgrund der Größe und Kosten, nicht komplett verfüllt sein. Und dann wird er auch begangen, nur kann, s.o. der Zugang in einem Gebäude liegen. Eine Kellertür in einem Amt etc. Die findet man nicht.