War diese Stellungnahme hier schon gepostet? Hab es zumindest nicht gesehen:
Einstellung Suchmaßnahmen nach vermissten Schatzsucher
PRESSEERKLÄRUNG der Polizeidirektion Chemnitz, des Oberbergamtes Freiberg und der Stadt Annaberg-Buchholz
Stand des Vermisstenfalls und der Vermisstensuche im Altbergbaugelände Frohnau
Annaberg-Buchholz, 24. Oktober 2024 - Am Dienstag, dem 22. Oktober 2024, fand eine Besprechung zur aktuellen Lage der Vermisstensuche auf dem Baugelände Frohnau statt. Anwesend waren Vertreter der Kriminalpolizei, des Polizeireviers, des Oberbergamtes sowie der Stadt Annaberg-Buchholz. Im Rahmen dieser Besprechung stellte die Kriminalpolizei ihren schriftlichen Bericht über die bisherigen Ermittlungen vor.
Ermittlungsergebnisse und Suchmaßnahmen
Die Kriminalpolizei konnte aufgrund der vorhandenen Indizien, Zeugenaussagen sowie der Sichtung eigener Videoaufnahmen des Vermissten, der wiederholt illegale Befahrungen im Altbergbaugebiet von Frohnau dokumentiert hatte, feststellen, dass keinerlei Anhaltspunkte für einen anderen Aufenthaltsort, als im Stollensystem, vorliegen. Ebenso liegen keinerlei Hinweise vor, die ein strafbares Handeln Dritter darstellen oder auf einen Suizid hindeuten.
Am 9. und 10. Oktober 2024 erfolgten umfangreiche Suchaktionen im bekannten Altbergbaugebiet im Bereich der Sehmatalstraße im Ortsteil Frohnau. Dabei wurde insbesondere der Kippenhainer Stolln in Frohnau sowie allen anderen als Aufenthaltsort des Vermissten in Betracht zu ziehenden im unmittelbaren oder mittelbaren örtlichen Bereich zugänglichen Altbergbau- und Wismut-Hinterlassenschaften abgesucht. Im Ergebnis konnte ausgeschlossen werden, dass sich der Vermisste an einem anderen Ort als dem festgestellten Verbruchbereich eines früheren Schachtes zum Kippenhainer Stolln aufhält. Bereits am 9. Oktober 2024 konnten keine Lebenszeichen des Vermissten in diesem Bereich festgestellt werden. Eine Überprüfung des gesamten Bereichs durch Flächensuchhunde und eine Videobefahrung sowie Bodensonaruntersuchung am 10. Oktober 2024 hatte ebenfalls keinen Erfolg. Es konnten keine Lebenszeichen festgestellt werden; auch ein Leichnam konnte nicht geortet werden.
Deshalb fand am 15. Oktober 2024 auf Anforderung der Kriminalpolizei eine Begehung durch zwei Blut- und Leichenspürhunde statt.
In der Beratung am 22. Oktober 2024 stellte die Kriminalpolizei dazu fest, dass die Leichenspürhunde im Bereich des Verbruchs ein deutliches Anzeigeverhalten zeigten. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass sich die vermisste Person unter dem Geröll im Verbruchbereich befindet. In Bewertung aller Informationen und Feststellungen muss davon ausgegangen werden, dass der Vermisste im stillgelegten Bergwerksstollen verunglückt ist.
Einschätzung und weitere Maßnahmen
Die Kriminalpolizei konstatiert, dass die bisherigen polizeilichen Maßnahmen zur Vermisstensuche ausgeschöpft sind. Anhaltpunkte, dass sich der Vermisste noch lebend im Stollen befindet, liegen nicht vor. Es besteht keine Möglichkeit, die genaue Lage des Leichnams unter dem Geröllhaufen ohne aufwändige technische Maßnahmen zu bestimmen. Nach Einschätzung des Oberbergamts ist eine Bergung der Leiche nur durch das Anlegen einer bergmännischen Teufe möglich.
Die Hoffnung, dass professionelle Sonar- oder Georadaruntersuchungen oder Bohrungen Hohlräume im Geröllhaufen identifizieren könnten, wurde nach fachlicher Beratung verworfen. Diese Methoden sind in der konkreten Situation nicht praktikabel und würden keine weiteren Erkenntnisse über die genaue Lage des Leichnams liefern. Die weiteren Kosten für eine Bergung werden auf insgesamt 380.000 bis 400.000 Euro geschätzt.
Bewertung durch die Beteiligten
Mit Bedauern muss die Stadt Annaberg-Buchholz vor diesem Hintergrund feststellen, dass eine Bergung der verstorbenen Person in diesem besonderen Fall unverhältnismäßig ist. Umstände, die eine Bergung zwingend erforderlich machen würden, liegen nicht vor.
Die Stadt wird das Gesundheitsamt kontaktieren, um die grundsätzliche Ausnahme von der Bestattungspflicht abzustimmen. Sollten von dort keine Einwände bestehen, werden keine weiteren Bergungsmaßnahmen eingeleitet.
Abschließende Bemerkungen
Die Stadt Annaberg-Buchholz betont nochmals, dass alle relevanten Stollen und Schächte in der Umgebung im Rahmen der zweitägigen Suchaktion überprüft wurden. Weitere mögliche Aufenthaltsorte des Vermissten konnten ausgeschlossen werden. In Kombination mit den Indizien, die von der Kriminalpolizei zusammengetragen wurden, muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden , dass von dem Vermissten das letzte Lebenszeichen vom Sonntag, dem 6. Oktober 2024 festgestellt wurde und er zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt die illegale Befahrung des Kippenhainer Stollns über einen selbst eingerichteten und gegrabenen Zugang begonnen hatte und infolge eines mutmaßlich von Ihm selbst ausgelösten Verbruchs des Schachts tödlich verunfallt und sich der Leichnam unter dem Geröll im Schacht des Stollens in etwa 25 Meter Tiefe befindet.