Mmmh,so Fälle gab es schon mehrfach.
Wenn die Sauen ein Maisfeld oder eine Wiese umpflügen, hält der Landwirt sich am Jagdpächter schadlos.
Erklärt der Jagdpächter dem Landwirt nachvollziehbar, daß Bejagung dort vor Ort nicht oder nur erschwert möglich ist, muß der LW einzäunen oder hat den Schaden selber. Zumindest wurde mir das von zwei Jagdpächtern unabhängig voneinander so gesagt.
Eine Jagdpächterin mußte einen Schaden mit 20.000€ begleichen.
In Wohngebieten ist die Jagd deutlich erschwert, wenn überhaupt möglich. Und wenn der Jagdpächter in den umgebenden Bereichen tut was er kann, ist er sicherlich raus.
Vielleicht kann @Kugelgriller dazu was sagen?
Wenn die Sauen ein Maisfeld oder eine Wiese umpflügen, hält der Landwirt sich am Jagdpächter schadlos.
Erklärt der Jagdpächter dem Landwirt nachvollziehbar, daß Bejagung dort vor Ort nicht oder nur erschwert möglich ist, muß der LW einzäunen oder hat den Schaden selber. Zumindest wurde mir das von zwei Jagdpächtern unabhängig voneinander so gesagt.
Eine Jagdpächterin mußte einen Schaden mit 20.000€ begleichen.
In Wohngebieten ist die Jagd deutlich erschwert, wenn überhaupt möglich. Und wenn der Jagdpächter in den umgebenden Bereichen tut was er kann, ist er sicherlich raus.
Vielleicht kann @Kugelgriller dazu was sagen?