Bunker-NRW

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Eure Erfahrungen mit der Polizei...

Bis auf ein unkompliziertes Dejavue mit den Feldjägern...wir waren gerade von dem TrÜbPl runter nichts. Man merkte zwar im Gespräch dass die förmlich zu Göttern wuchsen... frei nach ICH Feldjäger du nichts....aber man lasse diese Menschen auch mal in ihrem Glauben. Man schaute mit strenger Miene (dabei musste selbst Ernst bleiben, weil du weist dass die dir ohne die Polizei ja gar nichts können). Wo ich halt Sorge hatte, wir hatten eine sau teure Tiefen Sonde zu Testzwecken dabei....Thüringen gehört zum Schatzregal, so daß man diese hätte einziehen können. Die sieht man dann auch nie wieder.
So blieb es beim Du du du, und man ging wieder seiner Wege.

Die heutige Situation ist da ein bisschen anders, mir ging dieses "Katz und Maus" dermaßen auf den Zeiger, dass ich einen Termin in Bonn machte und mit dem "Ober Sager" am Tisch saß. Wir haben nun eine legale Betretung (nach Anmeldung) und führen heute immer mal ein "Schwätzchen" wenn die Feldjäger neugierig auftauchen und sich fürs Hobby interessieren.
Im großen und ganzen ist es immer so, wie man in den Wald ruft, schallt es auch heraus. Solang man nichts zerstört, quasi Einbricht sehe ich das ziemlich entspannt. Abgesehen davon, wenn man nicht da drauf soll, soll man bitte schön auch Sorge für die Sicherung tragen, sprich den Bereich verschließen bzw. Umzäunen.
 
Hmm, wie sind denn eure Erfahrungen, wenn man erwischt wurde und die Personalien aufgenommen wurden?
Was hat man zu erwarten ?

Ich bin am Wochenende erwischt worden und habe eine alte Industrieruine betreten die neuerdings wohl unter Bewachung steht...

Dummerweise fallen da gleich mehrere Faktoren zusammen:

- Das Ding wurde mehrfach angezündet und die Ermittlungen laufen noch
- In letzter Zeit dank Überwachung mehrere Polizeieinsätze

Auf was kann ich mich da gefasst machen ?

Lg


Christian
 
Wenn du da wirklich nur unbefugt rumgelaufen bist,und es keine handfesten Anhaltspunkte giebt das du dir gewaltsam Zutritt verschafft hast oder vor Ort sonstige verbotene Dinge gemacht hast,nehmen die B. nur deine Personalien auf und reichen die an den Besitzer weiter,der entscheidet dann ob er dich anzeigt oder nicht.

Wenn nicht,passiert halt Nix weiter...KOMMT VOR !

Wenn doch,liegt es an deiner Strafakte und der Laune des Richters was noch passiert.
Ist deine Akte sauber,kannst du damit rechnen das du irgendwann Monate später Post bekommt,wo drinsteht Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt(schlimmstenfalls mit gering 3stelliger Geldauflage verbunden)
Bist du schon öfters mit ähnlichen Delikten aufgefallen oder sonstwie nennenswert vorbestraft,wird in dem Brief eine schriftliche Verurteilung stehen,die auch wieder in deiner Akte landen wird und viele 100 bis einige 1000E kosten dürfte(Einkommensabhängig) Wenn es aber schon soweit gekommen ist,begnügen die sich auch oft nichtmehr mit einem Brief,sondern zerren einen gleich vor Gericht,was dann nochmal min. 160E+eventuelle Zeugenauslagen zusätzlich kostet :|
 
Danke für deine Info...

Ich habe "nur Fotos" gemacht, nix kaputt und nichts mitgenommen, scheinbar habe ich wohl irgendwie den Wachdienst auf mich aufmerksam gemacht und die hat dann die Blauweiße Trachtengruppe geschickt...

Habe aber eher mit "da kommt schon nix" gehofft, daher hatte ich mich auch hier registriert...

Naja, werde dann mal abwarten und berichten...
Wie lange dauert denn das ?
Gibt's Erfahrungswerte ?


Lg


Christian
 
Bleib sofort stehen, rief der Hauptkommissar mir auf einer Industriebrache nach, bevor ich mein Fahrrad bestieg und davonbrauste.

Es war mein Nachbar. lach- lach-

Es kam absolut nichts mehr hinterher, der hat es wahrscheinlich vergessen. grins


4 Wochen später auf einer Gartenparty sprach ich ihn an, zum Thema Wirkstoff Capsaicin im Reizgas.
In Verbindung mit Drogen oder Psychopharmaka soll Capsaicin hochriskant sein und oft tödlich enden.

Und weil, wenn ein Soldat Pfefferspray einsetzt, verstößt er gegen das Genfer Biowaffenabkommen,
versprach mir der Nachbar kein Reizgas mehr zu benutzen.

prostt-
 
Wie lange sowas dauert ist regional unterschiedlich,kommt auf die Auslastung der Gerichte an.
Hier kann man sagen halbes Jahr +-2 Monate

Aber wenn die Zuständigen Anzeige erstatten erfährst du das schon früher,bis die Vorladung zur Vernehmung eintrudelt dauert meist 2-4 Wochen.
 
Bei den Polizeieinsätzen werden Hausfriedensbrüche meistens sofort geahndet, mit Platzverweis.
In der Kriminalstatistik finden sich Delikte wie Hausfriedensbruch ebensowenig , wie in der Statistik bei der Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Aus
Polizeiliche Kriminalstatistik 2012
Bericht zur Kriminalitätsentwicklung in der
Kreispolizeibehörde Dortmund für das Jahr 2012

erfahren wir folgendes:


Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird als Ausgangsstatistik geführt, das heißt, die bekannt gewordenen
Straftaten werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Aktenabgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht erfasst.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen
unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.


Aus Statistiken erkennt man, dass man keine Zahlen zu Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch hat, das Delikt wird nicht erfaßt, vermutlich wegen der geringen Anzahl der Verurteilungen.


Wichtig zu wissen:

Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei nach Erhalt einer Vorladung
besteht im Gegensatz zur landläufigen Meinung in der Bevölkerung nicht.

http://www.kanzlei-heidicker.de/index.php?option=com_content&view=article&id=89&Itemid=118
 
Naja, von meinem Anwalt weiß ich schon das es ein Antragsdelikt ist, also jemand (der Eigentümer) einen Antrag stellen muss, nicht Mal die Polizei kann diesen stellen....

Ich warte nun erst mal ab :( ...
 
ich sage eigentlich immer das ich keine zeit für irgendwelche kontrollen oder sonstigen kram habe, sie mögen sich bitte anderweitig nach "kunden" umschauen.
 
Wie dieses Delikt statistisch erfasst wird,ist für den Betroffenen eher wenig wichtig silly-

Und Letzteres ist zwar richtig,aber in diesem Zusammenhang ein schlechter Ratschlag .
Weil wie solche Bagatellen ausgehen hengt in allererster Linie vom guten Willen des Richters ab,der die Sache auf den Schreibtisch bekommt...da heisst es zu der Vernehmung unbedingt hingehen,und möglichst schlüssig und reuhmütig erklären was man da gemacht hat...das veranlasst den Richter am ehesten dazu ein Auge zuzudrücken,als wenn ihm die Akte mit einem Vermerk"nicht zur Vorladung erschienen" auf den Tisch kommt.
 
Bei der BIMA hängt die Preisliste gleich am Fenster oder am Eingang roll-

15547414xh.jpg



Weissde Bescheid grins


Gruss Andreas
 
Nun ja, wenn dann durch die untere Zeile tatsächlich eine Besichtigung möglich ist, kann man darüber hinwegsehen, daß "Einfach mal reingehen" kein Einbruch, sondern Hausfriedensbruch wäre. Und auch nur, wenn es denen auffällt.
Es sei denn, man bricht etwas für den Einstieg auf.
Und die Bima ist zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer. Das ist der Staat und damit wir alle.
Und als Miteigentümer möchte man sich seine Liegenschaft halt schon mal ansehen,... :mrgreen:
 
ich bin seit mehreren Jahren dabei und noch nie richtig mit der Polizei in Kontakt getreten :D immer schnell abgehauen oder mal im Schrank versteckt :)
 
Hallo zusammen,

nur mal angenommen, man wird in der Nähe eines Objektes (also nicht auf dem Grundstück sondern auf der Straße davor) von der Polizei aufgegriffen und die Personalien festgestellt und die könnten zwar nichts nachweisen, hegen jedoch Zweifel, da man sich widerspricht und nervös ist, kann dann im Nachhinein noch etwas passieren? Hatte mich ein Freund gefragt, für den Fall, dass es mal dazu kommen sollte... :)
 
Nur wenn derjenige sich einschüchtern lässt und etwas zugiebt.

ODER WENN DIE BILDER FINDEN :!:

Hatte ich vor ein paar Jahren mal,bin noch nach Verlassen eines Geländes auf der anderen,richtigen Seite des Zaunes vom Wächter angeranzt worden...der meinte doch tatsächlich ich wäre auf seinem Gelände gewesen,und wollte meine Personalien blabla- Ich nur "ja du mich auch"...und bin gegangen.5 Minuten und paar 100m weiter hielten dann die B. neben mir "sie waren doch grade auf ...,oder ?" Ich "nööö,wer sagt denn Sowas?",Die "Sie sind gesehen worden,Ausweis,und Taschen leermachen bitte"
Ich war natürlich auf dem Gelände,und hatte massig Fotos gemacht angts-

B1 Funkt meine Personalen ab,und B2 will die Bilder auf der Kamera sehen :roll: Dazu müsste man nur wissen wie man soein Ding bedient...der,"wo geht die an?" Ich"das müssen sie schon selbst feststellen,die Bilder sind meine Privatsache,möchte ich ihnen nicht zeigen"(wissend das ich auf der Brache den Akku komplett leergeknipst hatte :lol: )
B2 bekommt die Kamera noch 3 4 5x an,und bis er dann noch rausgefunden hatte wo man von fotografieren auf wiedergabe umschaltet,machte die Kamera keinen Mux mehr :lol:

Damit war das Thema dann erledigt silly-

Ob die berechtigt sind auf bloßen Verdacht hin eine Kamera zu beschlagnahmen weiss ich nicht,kann aber gut sein roll-

Bei ganz heiklen Sachen kann es also nicht schaden bei verlassen des Objekts eine 2. Karte mit unverfänglichen Bildern einzulegen :wink:
 
Auch nicht schlecht die Geschichte mit der Kamera lach-
Kenn mich da so rechtlich leider auch gar nicht mit aus... hmm-

Zu deiner Antwort: Man sollte davon ausgehen, dass weder etwas zugegeben wird noch Fotos o.ä. gesehen werden. Es werden seitens der Polizei auch keine Hinweise gefunden, dass überhaupt jemand auf dem Grundstück/im Gebäude war. Als Anhaltspunkt verbliebe lediglich ein auffälliges Verhalten der Betroffenen, nur ob das ausreicht um für ein etwaiges Vergehen verantwortlich gemacht zu werden? kratz- Und würden die notierten Personalien überhaupt irgendwo gespeichert oder direkt wieder vernichtet?
 
In so einem Fall würde wahrscheinlich ein "BuF" geschrieben - Beobachtungs- und Feststellungsbericht.

Personalien und kurzer Sachverhalt, damit andere Polizeibeamte Bescheid wissen, falls so eine Situation am gleichen Ort oder mit der gleichen Person nochmal vorkommt.
 
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