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Schlingel87 schrieb:Ich vertrete die Meinung, dass Tarnkleidung wohl hilfreich sein kann aber nicht muss.
Zumal finde ich es für die Schleicheszene doof, wenn Urbexern nen Ruf von Hobbyguirillas vorauseilt. Gegen einzelne Kleidungsstücke sage ich nix, aber wenn ich im anderen Threat sehe wie manche rumlaufen, wunder ich mich echt nicht, dass man von Polizei und Wachschutz komisch angemacht wird.
Zumal es nicht erlaubt ist, Uniformen von öffentlichen Institutionen zu tragen. (Beispiel: Komplette Felduniform der Bundeswehr in Flecktarn gem. §132a)
Das Tragen von Abzeichen und Effekten (sofern man sie nicht verliehen bekommen hat und nicht berechtigt ist, diese zu tragen) ist auch verboten.
An die Bundis hier: Weiß ja nicht was der Dienstherr dazu sagt, dass ihr in Uniform bei einer Straftat (§123 ff. StGB) erwischt werdet.
Erstmal vorweg. Willst du mich hier dumm anmachen, oder wie darf ich diese Wortwahl interpretieren?PGR 156 schrieb:Viel Glück mit der Anklage, Herr Staatsanwalt.
Ich sehe einer Festnahme in Tarn oder Halbtarnkleidung eher mit Gelassenheit entgegen als in Euerm "Chaoten-schwarz",in welchem ich dann aussehe wie die Höhlenmenschen, welche den Polizisten bei der letzten Demo den Polizeiwagen abgefackelt haben und sie mit Pflastersteinen trafen.
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